Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
verpflichtet sei, die dann notfalls erforderlichen Änderungen durchzuführen. Eine<br />
entsprechende Nebenbestimmung ist in den Verfügenden Teil dieses Beschlusses<br />
enthalten (s. Ziffer A.4.8.14).<br />
Der bauzeitlichen Inanspruchnahme des Flurstückes 409/22 wurde unter Nennung<br />
bestimmter Voraussetzungen zugestimmt. Diese vom Landratsamt genannten Voraussetzungen<br />
sind teilweise in der Tekturplanung enthalten und wurden zusätzlich<br />
in den Verfügenden Teil dieses Beschlusses (s. Ziffer A.4.8.4) aufgenommen.<br />
Hinsichtlich der diversen Forderungen des Landratsamtes Altötting zur geplanten<br />
Verlängerung der Gartenstraße ist Folgendes auszuführen. Die Forderungen, die<br />
sich auf die Entwässerung der Gartenstraße beziehen, haben sich teilweise mit der<br />
Tekturplanung zur Entwässerung der Gartenstraße erledigt.<br />
Die nachfolgend aufgeführten laufenden Nummern (lfd. Nr.) beziehen sich auf die<br />
Erwiderung der Vorhabenträgerin. Die Forderungen des Landratsamtes Altötting mit<br />
der lfd. Nr. 6, 8, 9 und 17 sind als Tektur in den Planunterlagen enthalten (s. z.B.<br />
Anlage 1 der Planunterlagen). Die Forderungen des Landratsamtes Altötting mit der<br />
lfd. Nr. 2, 3, 10, 12 16, 18, 21, 23 und 25 sind als Nebenbestimmungen in den Verfügenden<br />
Teil dieses Beschlusses aufgenommen (s. Ziffer A.4.8). Die Forderungen<br />
des Landratsamtes Altötting mit der lfd. Nr. 12 – 15 und 22 sind nicht planfeststellungsrelevant.<br />
Die lfd. Nr. 1, 5, 19 und 20 sind bereits Gegenstand der Planfeststellung.<br />
B.4.12.2 Einwendungen Landratsamt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong><br />
Die Einwendung des Landratsamtes <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> hinsichtlich des in der Planung<br />
enthaltenen neuen, östlichen Geh- und Radweges und seines vorläufigen Bauendes<br />
nördlich der Unterführung an der Südseite der Kreisstraße MÜ 9 hat sich im Erörterungstermin<br />
erledigt.<br />
Die Vorhabenträgerin hat im Erörterungstermin ausgeführt, dass dieser neue östliche<br />
Geh- und Radweg einem Verlangen der Stadt <strong>Mühldorf</strong> entspringt und sei mit<br />
dieser abgestimmt. Dies hat die Stadt <strong>Mühldorf</strong> im Erörterungstermin bestätigt. Die<br />
Stadt <strong>Mühldorf</strong> hat weiter ausgeführt, dass aufgrund der Bauzeit des antragsgegenständlichen<br />
Vorhabens davon auszugehen sei, dass sie die Verlängerung des Gehund<br />
Radweges bis zum Eichfeld zeitgleich durchführen könne, so dass südlich der<br />
Eisenbahnüberführung bis Eichfeld tatsächlich eine durchgehende Verbindung des<br />
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