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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

verpflichtet sei, die dann notfalls erforderlichen Änderungen durchzuführen. Eine<br />

entsprechende Nebenbestimmung ist in den Verfügenden Teil dieses Beschlusses<br />

enthalten (s. Ziffer A.4.8.14).<br />

Der bauzeitlichen Inanspruchnahme des Flurstückes 409/22 wurde unter Nennung<br />

bestimmter Voraussetzungen zugestimmt. Diese vom Landratsamt genannten Voraussetzungen<br />

sind teilweise in der Tekturplanung enthalten und wurden zusätzlich<br />

in den Verfügenden Teil dieses Beschlusses (s. Ziffer A.4.8.4) aufgenommen.<br />

Hinsichtlich der diversen Forderungen des Landratsamtes Altötting zur geplanten<br />

Verlängerung der Gartenstraße ist Folgendes auszuführen. Die Forderungen, die<br />

sich auf die Entwässerung der Gartenstraße beziehen, haben sich teilweise mit der<br />

Tekturplanung zur Entwässerung der Gartenstraße erledigt.<br />

Die nachfolgend aufgeführten laufenden Nummern (lfd. Nr.) beziehen sich auf die<br />

Erwiderung der Vorhabenträgerin. Die Forderungen des Landratsamtes Altötting mit<br />

der lfd. Nr. 6, 8, 9 und 17 sind als Tektur in den Planunterlagen enthalten (s. z.B.<br />

Anlage 1 der Planunterlagen). Die Forderungen des Landratsamtes Altötting mit der<br />

lfd. Nr. 2, 3, 10, 12 16, 18, 21, 23 und 25 sind als Nebenbestimmungen in den Verfügenden<br />

Teil dieses Beschlusses aufgenommen (s. Ziffer A.4.8). Die Forderungen<br />

des Landratsamtes Altötting mit der lfd. Nr. 12 – 15 und 22 sind nicht planfeststellungsrelevant.<br />

Die lfd. Nr. 1, 5, 19 und 20 sind bereits Gegenstand der Planfeststellung.<br />

B.4.12.2 Einwendungen Landratsamt <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong><br />

Die Einwendung des Landratsamtes <strong>Mühldorf</strong> am <strong>Inn</strong> hinsichtlich des in der Planung<br />

enthaltenen neuen, östlichen Geh- und Radweges und seines vorläufigen Bauendes<br />

nördlich der Unterführung an der Südseite der Kreisstraße MÜ 9 hat sich im Erörterungstermin<br />

erledigt.<br />

Die Vorhabenträgerin hat im Erörterungstermin ausgeführt, dass dieser neue östliche<br />

Geh- und Radweg einem Verlangen der Stadt <strong>Mühldorf</strong> entspringt und sei mit<br />

dieser abgestimmt. Dies hat die Stadt <strong>Mühldorf</strong> im Erörterungstermin bestätigt. Die<br />

Stadt <strong>Mühldorf</strong> hat weiter ausgeführt, dass aufgrund der Bauzeit des antragsgegenständlichen<br />

Vorhabens davon auszugehen sei, dass sie die Verlängerung des Gehund<br />

Radweges bis zum Eichfeld zeitgleich durchführen könne, so dass südlich der<br />

Eisenbahnüberführung bis Eichfeld tatsächlich eine durchgehende Verbindung des<br />

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