Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
Die Erlaubnis wird gemäß Art. 15 BayWG als beschränkte Erlaubnis erteilt, weil die<br />
Benutzung des Grundwassers nur vorübergehend während der Bauzeit erforderlich<br />
ist und nicht länger als ein Jahr dauert.<br />
B.4.9.3 Einwendungen, Forderungen und Hinweise<br />
B.4.9.3.1 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim<br />
Die Auflagenvorschläge und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim<br />
wurden – soweit sie für dieses Verfahren relevant sind – in den Verfügenden Teil<br />
dieses Beschlusses unter der Ziffer A.4.5 aufgenommen. Die nicht aufgenommenen<br />
Auflagenvorschläge werden nach Prüfung zurückgewiesen, da sie nicht Gegenstand<br />
dieses Verfahrens sind. Dies bezieht sich auf den Auflagenvorschlag zur Verwendung<br />
von Pflanzenschutz- und Enteisungsmitteln. Dieser Vorschlag betrifft die Unterhaltung<br />
von Bahnanlagen. Dabei dürfen ohnehin nur zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />
verwendet werden. Zudem bedarf der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
einer gesonderten Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde<br />
(Umweltaufsicht). Vor der Erteilung dieser Genehmigung wird das jeweils<br />
zuständige Wasserwirtschaftsamt beteiligt. Weiter hat die Vorhabenträgerin den<br />
vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geforderten Nachweis nach Merkblatt DWA-<br />
Mi 53 erstellt und mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt<br />
Rosenheim hat diesen Nachweis als ausreichend bestätigt.<br />
B.4.9.3.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein<br />
Die Auflagenvorschläge und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wurden<br />
– soweit sie für dieses Verfahren relevant sind – in den Verfügenden Teil dieses<br />
Beschlusses unter der Ziffer A.4.5 aufgenommen.<br />
Überschwemmungsgebiet Mörnbach<br />
Das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelte Überschwemmungsgebiet<br />
Mörnbach / Sickenbach (Flusskilometer 17,0 – 0,0) ist seit dem 05.10.2012 durch<br />
die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 des <strong>Landkreis</strong>es Altötting vorläufig gesichert.<br />
Das Überschwemmungsgebiet ist in dem der Bekanntmachung beiliegenden<br />
Übersichtslageplan dargestellt.<br />
Die Bahnstrecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling durchquert das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet<br />
des Mörnbachs im Bereich der Gemeinde Markt Tüßling.<br />
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