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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Die Erlaubnis wird gemäß Art. 15 BayWG als beschränkte Erlaubnis erteilt, weil die<br />

Benutzung des Grundwassers nur vorübergehend während der Bauzeit erforderlich<br />

ist und nicht länger als ein Jahr dauert.<br />

B.4.9.3 Einwendungen, Forderungen und Hinweise<br />

B.4.9.3.1 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim<br />

Die Auflagenvorschläge und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim<br />

wurden – soweit sie für dieses Verfahren relevant sind – in den Verfügenden Teil<br />

dieses Beschlusses unter der Ziffer A.4.5 aufgenommen. Die nicht aufgenommenen<br />

Auflagenvorschläge werden nach Prüfung zurückgewiesen, da sie nicht Gegenstand<br />

dieses Verfahrens sind. Dies bezieht sich auf den Auflagenvorschlag zur Verwendung<br />

von Pflanzenschutz- und Enteisungsmitteln. Dieser Vorschlag betrifft die Unterhaltung<br />

von Bahnanlagen. Dabei dürfen ohnehin nur zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />

verwendet werden. Zudem bedarf der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

einer gesonderten Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde<br />

(Umweltaufsicht). Vor der Erteilung dieser Genehmigung wird das jeweils<br />

zuständige Wasserwirtschaftsamt beteiligt. Weiter hat die Vorhabenträgerin den<br />

vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geforderten Nachweis nach Merkblatt DWA-<br />

Mi 53 erstellt und mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt<br />

Rosenheim hat diesen Nachweis als ausreichend bestätigt.<br />

B.4.9.3.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein<br />

Die Auflagenvorschläge und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wurden<br />

– soweit sie für dieses Verfahren relevant sind – in den Verfügenden Teil dieses<br />

Beschlusses unter der Ziffer A.4.5 aufgenommen.<br />

Überschwemmungsgebiet Mörnbach<br />

Das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelte Überschwemmungsgebiet<br />

Mörnbach / Sickenbach (Flusskilometer 17,0 – 0,0) ist seit dem 05.10.2012 durch<br />

die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 des <strong>Landkreis</strong>es Altötting vorläufig gesichert.<br />

Das Überschwemmungsgebiet ist in dem der Bekanntmachung beiliegenden<br />

Übersichtslageplan dargestellt.<br />

Die Bahnstrecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Tüßling durchquert das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet<br />

des Mörnbachs im Bereich der Gemeinde Markt Tüßling.<br />

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