Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
Diese Verpflichtung ist nach der Rechtsprechung striktes Recht, also einer Abwägung<br />
nicht zugänglich.<br />
Eine Abwägung findet naturschutzrechtlich erst im Rahmen des § 15 Abs. 5<br />
BNatSchG (spezifische naturschutzrechtliche Abwägung) statt. Davon zu unterscheiden<br />
ist die planerische Abwägung, bei der es darum geht, die Bedeutung der<br />
Belange gegenüberzustellen und die Auswahl unter mehreren verhältnismäßigen<br />
und geeigneten Maßnahmen so vorzunehmen, dass die öffentlichen Belange und<br />
die der Eigentümer oder Dritter möglichst gering betroffen werden (Übermaßverbot).<br />
Für die Ermittlung des Ausgleichs- bzw. Ersatzflächenbedarfs sind dabei maßgebende<br />
Gesichtspunkte die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Arten- und Biotopausstattung<br />
im betroffenen Raum unter Einbeziehung der dadurch bedingten Unterbrechungen<br />
bzw. Störungen aller Wechselbeziehungen auf das Funktionsgefüge<br />
der Natur, auf das Landschaftsbild, die Erholung und den Naturgenuss und auf Boden,<br />
Wasser, Klima und Luft.<br />
Untersuchungsraum, -inhalt, -methode und -schwerpunkte wurden zutreffend festgelegt.<br />
Der ermittelte Ausgleichsflächenbedarf ist im landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
(s. Anlage 12 der Planunterlagen) aufgelistet. Das Gesamtausgleichserfordernis beträgt<br />
297.394 m 2 . Daraus verbleibt ein Ausgleichsdefizit von 47.089 m 2 für Biotope<br />
und ein Aufforstungsdefizit von 25.501 m 2 .<br />
Das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept orientiert sich an potenzialbezogenen<br />
Leitbildern bzw. Leitzielen für die naturräumliche Untereinheit „Terrassenlandschaft<br />
im Unteren <strong>Inn</strong>tal“ und „Rezente <strong>Inn</strong>auen“. Insoweit wird auf die Ziffer 4.1<br />
(S. 9) des Erläuterungsberichts zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage<br />
12.1 A) verwiesen. Daraus ergeben sich Leitziele für den genannten Naturraum.<br />
Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Mühldorf</strong>:<br />
- Rekultivierung Hausgarten (Maßnahme A 1),<br />
- Begrünung von Bahnseitenflächen vor Lärmschutzwänden (Maßnahme A 2),<br />
- Begrünung an der Töginger Straße (Maßnahme A 3),<br />
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