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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Für die Gebäude „Am Burgfried 63“ und „Am Burgfried 57“ wurde seitens der Vorhabenträgerin<br />

im Erörterungstermin eine Beweissicherungsmessung abgelehnt, da<br />

diese Gebäude weit außerhalb des Betroffenheitskorridors für Erschütterungen liegen.<br />

Diese Argumentation ist nicht zu beanstanden.<br />

Das Gebäude „Konradstraße 31“ wird aufgrund seiner Bauweise (Split-Level) durch<br />

die Planfeststellungsbehörde in die Liste der vor Baubeginn Beweis zu sichernden<br />

Gebäude aufgenommen.<br />

Schritt 2:<br />

Die Vorhabenträgerin hat ab dem siebten Monat bis spätestens zum Ende des<br />

zwölften Monats nach Ende der Gleisbauarbeiten im gegenständlichen Planungsabschnitt<br />

durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro an den unter Schritt 1 genannten<br />

Gebäuden Erschütterungsmessungen durchführen zu lassen. Sie hat hieraus<br />

eine Beurteilung der neuen Erschütterungseinwirkungen unter Verkehrsbetrieb<br />

aufstellen zu lassen, die auf Datenbasis der Beweissicherung und der Messungen<br />

unter Verkehrsbetrieb anhand der DIN 4150-2 erfolgt.<br />

Soweit die Beurteilung ergibt, dass die Anhaltswerte der DIN 4150-2 trotz der eingebauten<br />

Schwellenbesohlung nicht eingehalten werden und sich die derzeit vorhandene<br />

Vorbelastung um mehr als 25 % erhöht hat, hat die Vorhabenträgerin zur<br />

Prüfung möglicher weiterer Überschreitungen noch andere vergleichbar betroffene<br />

Gebäude im Einwirkungsbereich der o.g. Gebäude gutachterlich untersuchen zu<br />

lassen und dabei ggf. weitere Erschütterungsmessungen durchführen und beurteilen<br />

zu lassen sowie nötigenfalls im konkreten Einzelfall geeignete erschütterungstechnische<br />

Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.<br />

Ziel:<br />

Mit dieser Vorgehensweise wird zunächst die Minimierung systematischer Fehler<br />

angestrebt, da auf Grundlage der gewonnenen Daten die Wirkung evtl. zu ergreifender<br />

erschütterungsmindernder Maßnahmen mit höherer Zuverlässigkeit untersucht<br />

werden kann und ferner eine Optimierung der weiteren Bauausführung an die<br />

unterschiedlich vorherrschenden Anforderungen ermöglicht wird. Diese Vorgehensweise<br />

ist angesichts der mit der Prognostizierung von Erschütterungseinwirkungen<br />

verbundenen Unsicherheiten und wissenschaftlichen Erkenntnisdefiziten gerechtfertigt.<br />

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