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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

nungszeitpunkten 21.12. und 17.01. (10 Uhr) wird die Ostfassade im Bereich des<br />

Erdgeschosses unterhalb des Fensterbandes verschattet. Die Auswirkungen der<br />

Verschattung beziehen sich zu diesen Zeitpunkten nur auf die Morgenstunden. Keine<br />

Verschattungswirkung tritt auf der Ostfassade des Gebäudes zu den Berechnungszeitpunkten<br />

21.03. und 21.06. auf. Zu diesen Zeitpunkten wird lediglich ein<br />

schmaler Gartenstreifen auf der Ostseite durch eine Verschattung am Vormittag betroffen.<br />

Entscheidung zum Lärmschutzkonzept östlich der Bahn (Bahn-km 6,880 – 7,500,<br />

Strecke 5723)<br />

Im Planungsabschnitt PA 02 (Bahn-km 1,000 – 8,000 (Strecke 5723)) ist der Bereich<br />

des Marktes Tüßling östlich der Eisenbahnstrecke (Bahn-km 6,880 – 7,500)<br />

durch ein Mischgebiet mit Wohnungen im Nahbereich des Bahnhofs Tüßling und einem<br />

großen Wohngebiet etwas weiter von der Eisenbahnstrecke entfernt geprägt.<br />

Die Vorhabenträgerin hat ihre schalltechnische Untersuchung entsprechend der o.g.<br />

Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aufgebaut.<br />

Das Lärmschutzkonzept der Vorhabenträgerin sieht auf der östlichen Seite der Bahn<br />

im Bereich der Bahn-km 6,880 – 7,500 (Strecke 5723) eine Lärmschutzwand mit einer<br />

Höhe von 3,0 m vor.<br />

Mit diesem Lärmschutzkonzept können an allen Gebäuden im schalltechnischen<br />

Auswirkungsbereich der antragsgegenständlichen Baumaßnahme die einschlägigen<br />

gesetzlichen Grenzwerte für den Tag eingehalten werden. In der Nacht können mit<br />

diesem Konzept in 72% der Schutzfälle die einschlägigen Nacht-Grenzwerte eingehalten<br />

werden. Es verbleiben jedoch 54 Schutzfälle, in denen die einschlägigen<br />

Grenzwerte der 16. BImSchV in der Nacht nicht eingehalten werden können. Für<br />

diese Schutzfälle besteht dann ein Anspruch auf passiven Schallschutz.<br />

Dieses Lärmschutzkonzept (Variante 5) stellt unter den insgesamt 6 untersuchten<br />

Lärmschutzvarianten mit Außenwand grundsätzlich die optimale Variante dar, weil<br />

sie die geringsten Kosten je gelösten Schutzfall aufweist.<br />

Höhere Wände (Variante 2 bis 4) reduzieren zwar die verbleibenden Schutzfälle,<br />

führen jedoch zu gegenüber der antragsgegenständlichen Variante 5 zu einem<br />

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