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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

bäuden eingehalten werden, so dass kein ungelöster Schutzfall verbleibt. Ein solches<br />

Konzept würde jedoch gegenüber der antragsgegenständlichen Variante 6<br />

Mehrkosten in Höhe von ca. 3.022 € je gelösten Schutzfall verursachen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde sieht das von der Vorhabenträgerin vorgesehene<br />

Lärmschutzkonzept in der Gemeindet Polling, Ortsteil Ehring, als gerechtfertigt und<br />

verhältnismäßig an. Eine z.B. auch nur teilweise Erhöhung der von der Vorhabenträgerin<br />

vorgesehenen Lärmschutzwände ist nicht erforderlich.<br />

Auch unter Berücksichtigung sonstiger in die Abwägung mit der Höhe der Lärmschutzwand<br />

einzustellenden Belange wie die hier bestehende hohe Vorbelastung<br />

durch den zu ändernden Schienenweg, eine mögliche Verschattung oder gestörte<br />

Sichtbeziehung durch bauliche Lärmschutzanlagen größerer Höhe und/oder Belange<br />

der Landschaftspflege und des Ortsbildes kommt die Planfeststellungsbehörde<br />

zu keinem anderen Ergebnis.<br />

Diese Belange haben gegenüber dem Schutz der Anwohner vor Lärm ein geringeres<br />

Gewicht.<br />

B.4.6.2.4.4<br />

Lärmschutz im Bereich des Markt Tüßling<br />

Entscheidung zum Lärmschutzkonzept westlich der Bahn (Bahn-km 7,300 – 8,130,<br />

Strecke 5723)<br />

Im Planungsabschnitt PA 02 (Bahn-km 1,000 – 8,000 (Strecke 5723)) befindet sich<br />

im Bereich des Markt Tüßling westlich der Eisenbahnstrecke (Bahn-km 7,300 –<br />

8,130) ein allgemeines Wohngebiet.<br />

Die Vorhabenträgerin hat ihre schalltechnische Untersuchung entsprechend der o.g.<br />

Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aufgebaut.<br />

Das Lärmschutzkonzept der Vorhabenträgerin sieht auf der westlichen Seite der<br />

Bahn im Bereich der Bahn-km 7,300 – 8,130 (Strecke 5723) eine Lärmschutzwand<br />

mit einer Höhe von 3,0 m vor.<br />

Mit diesem Lärmschutzkonzept können bis auf 7 Schutzfälle, d.h. an 92% der Gebäude<br />

im schalltechnischen Auswirkungsbereich der antragsgegenständlichen<br />

Baumaßnahme die einschlägigen gesetzlichen Grenzwerte für den Tag eingehalten<br />

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