Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />
für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />
Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />
und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />
Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />
Dieses Lärmschutzkonzept (Variante 6) stellt unter den insgesamt 6 untersuchten<br />
Lärmschutzvarianten mit Außenwand grundsätzlich die optimale Variante dar, weil<br />
sie die geringsten Kosten je gelösten Schutzfall aufweist.<br />
Höhere Wände (Varianten 2 bis 4) reduzieren zwar die verbleibenden Schutzfälle,<br />
führen jedoch gegenüber der antragsgegenständlichen Variante 6 zu einem größeren<br />
Anstieg der Kosten je gelösten Schutzfall. Die gegenüber der antragsgegenständlichen<br />
Variante 6 reduzierte Wandhöhe (Variante 7) führt indes zu wieder ansteigenden<br />
Kosten je gelösten Schutzfall bei einer Zunahme der verbleibenden<br />
Schutzfälle am Tag und in der Nacht. Lediglich die untersuchte Variante 5 (3,5 m<br />
hohe Lärmschutzwand) führt zu annähernd gleichen Kosten je gelösten Schutzfall<br />
wie die antragsgegenständliche Variante 6 bei einer gleichzeitig sogar größeren Anzahl<br />
gelöster Schutzfälle.<br />
Bei der Variante 5 verbleiben am Tag noch lediglich 4 ungelöste Schutzfälle bei insgesamt<br />
96% gelösten Schutzfällen. In der Nacht verbleiben 153 ungelöste Schutzfälle<br />
bei insgesamt 82% gelösten Schutzfällen. Mit einer durchgehend 3,5 m hohen<br />
Lärmschutzwand können gegenüber der beantragten Höhe von 3,0 m somit am Tag<br />
4 weitere und in der Nacht nochmals 37 Schutzfälle mehr gelöst werden. Die Kosten<br />
bei der Variante 5 steigen gegenüber den Kosten bei der antragsgegenständlichen<br />
Variante 6 aber immerhin um ca. 198 € je gelösten Schutzfall.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat in diesem Zusammenhang aber auch die Verhältnismäßigkeit<br />
geprüft, wenn diese südliche Lärmschutzwand nur teilweise, d.h. im<br />
Bereich von km 1,000 bis km 1,600 um 0,5 m auf 3,5 m (Variante 5 a) erhöht wird.<br />
Diese Variante unterscheidet sich von der Variante 5 dahingehend, dass die Lärmschutzwand<br />
nicht vollständig erhöht wird, sondern nur in einem Teilbereich. Dies erscheint<br />
hier sinnvoll, da von km 1,000 bis km 1,600 der größte Effekt mit einer Erhöhung<br />
dieser Lärmschutzwand erzielt werden kann. Ein Vergleich der Variante 5 a<br />
mit der Variante 5 ergibt nämlich eine deutliche Kostenminderung, wobei bei der Variante<br />
5 a lediglich 1 Schutzfall am Tag und 2 Schutzfälle in der Nacht weniger gelöst<br />
werden.<br />
Im Vergleich zur antragsgegenständlichen Variante 6 kann die Variante 5 a am Tag<br />
also 3 weitere Schutzfälle und in der Nacht 35 weitere Schutzfälle lösen. Da hiermit<br />
die Kosten je gelösten Schutzfall bei der Variante 5 a gegenüber der Variante 6<br />
noch um ca. 10 € günstiger sind, stellt sich die Variante 5 a insofern sogar noch als<br />
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