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Planfeststellungsbeschluss - Landkreis Mühldorf a. Inn

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> gemäß § 18 AEG<br />

für das Vorhaben „ABS 38 München – <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, zweigleisiger Ausbau im Abschnitt Altmühldorf –<br />

Tüßling, Planungsabschnitt PA 02 „<strong>Mühldorf</strong> – Tüßling“ , Strecke 5723 <strong>Mühldorf</strong> – Freilassing, km 1,00 – 8750<br />

und Strecke 5725 Tüßling – Burghausen, km 6,400 – 7,760“;<br />

Az.: 61130-611ppa/004-2300#007 vom 31.07.2013<br />

Dieses Lärmschutzkonzept (Variante 6) stellt unter den insgesamt 6 untersuchten<br />

Lärmschutzvarianten mit Außenwand grundsätzlich die optimale Variante dar, weil<br />

sie die geringsten Kosten je gelösten Schutzfall aufweist.<br />

Höhere Wände (Varianten 2 bis 4) reduzieren zwar die verbleibenden Schutzfälle,<br />

führen jedoch gegenüber der antragsgegenständlichen Variante 6 zu einem größeren<br />

Anstieg der Kosten je gelösten Schutzfall. Die gegenüber der antragsgegenständlichen<br />

Variante 6 reduzierte Wandhöhe (Variante 7) führt indes zu wieder ansteigenden<br />

Kosten je gelösten Schutzfall bei einer Zunahme der verbleibenden<br />

Schutzfälle am Tag und in der Nacht. Lediglich die untersuchte Variante 5 (3,5 m<br />

hohe Lärmschutzwand) führt zu annähernd gleichen Kosten je gelösten Schutzfall<br />

wie die antragsgegenständliche Variante 6 bei einer gleichzeitig sogar größeren Anzahl<br />

gelöster Schutzfälle.<br />

Bei der Variante 5 verbleiben am Tag noch lediglich 4 ungelöste Schutzfälle bei insgesamt<br />

96% gelösten Schutzfällen. In der Nacht verbleiben 153 ungelöste Schutzfälle<br />

bei insgesamt 82% gelösten Schutzfällen. Mit einer durchgehend 3,5 m hohen<br />

Lärmschutzwand können gegenüber der beantragten Höhe von 3,0 m somit am Tag<br />

4 weitere und in der Nacht nochmals 37 Schutzfälle mehr gelöst werden. Die Kosten<br />

bei der Variante 5 steigen gegenüber den Kosten bei der antragsgegenständlichen<br />

Variante 6 aber immerhin um ca. 198 € je gelösten Schutzfall.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat in diesem Zusammenhang aber auch die Verhältnismäßigkeit<br />

geprüft, wenn diese südliche Lärmschutzwand nur teilweise, d.h. im<br />

Bereich von km 1,000 bis km 1,600 um 0,5 m auf 3,5 m (Variante 5 a) erhöht wird.<br />

Diese Variante unterscheidet sich von der Variante 5 dahingehend, dass die Lärmschutzwand<br />

nicht vollständig erhöht wird, sondern nur in einem Teilbereich. Dies erscheint<br />

hier sinnvoll, da von km 1,000 bis km 1,600 der größte Effekt mit einer Erhöhung<br />

dieser Lärmschutzwand erzielt werden kann. Ein Vergleich der Variante 5 a<br />

mit der Variante 5 ergibt nämlich eine deutliche Kostenminderung, wobei bei der Variante<br />

5 a lediglich 1 Schutzfall am Tag und 2 Schutzfälle in der Nacht weniger gelöst<br />

werden.<br />

Im Vergleich zur antragsgegenständlichen Variante 6 kann die Variante 5 a am Tag<br />

also 3 weitere Schutzfälle und in der Nacht 35 weitere Schutzfälle lösen. Da hiermit<br />

die Kosten je gelösten Schutzfall bei der Variante 5 a gegenüber der Variante 6<br />

noch um ca. 10 € günstiger sind, stellt sich die Variante 5 a insofern sogar noch als<br />

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