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ZMS-Ordner komplett - Saarbrücker Zeitung

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5 Die SAARBRÜCKER ZEITUNG<br />

2. DIE GESCHICHTE DER<br />

SAARBRÜCKER-ZEITUNG<br />

Die Geschichte der <strong>Saarbrücker</strong> <strong>Zeitung</strong><br />

Die <strong>Zeitung</strong>sgründung 1761<br />

Die SAARBRÜCKER ZEITUNG ist eine der ältesten <strong>Zeitung</strong>en in Deutschland.<br />

Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken, der von 1718 bis 1768 in Saarbrücken lebte, gründet<br />

1761 „Des Nassau-Saarbrückischen Wochen-Blats“. Das Blatt ist keine <strong>Zeitung</strong> im heutigen Stil.<br />

Nachrichten und Neuigkeiten über das regionale, nationale oder weltweite Geschehen sucht der Leser<br />

vergebens. Das „Wochen-Blat“ ist ein Anzeigenheftchen, ein so genanntes Frag- und Anzeigenblatt.<br />

„Blättert man in den frühesten noch erhaltenen Exemplaren des Nassau-Saarbrückischen Wochen-Blats,<br />

wird eine gewisse Enttäuschung nicht ausbleiben: Während Preußen und Rußland einen Beistandspakt<br />

schließen, bietet auf Seite 1 Herr Knobloch, Gastwirth zum Schwanen in Forbach, „büchene“ Holzkohle<br />

an, mit präziser Ortsangabe: „Einen Büchsenschuß vom Zollstock gegen Forbach zu.“ Ja, selbst lokale<br />

Aktualitäten wie der Tod des Fürsten Wilhelm Heinrich (der doch das Blatt gegründet hat) finden in den<br />

Ausgaben von 1768 keine Beachtung. Statt dessen fordert das Fürstliche Oberamt alle Schuldner eines<br />

Bürgers auf, sich zu melden, da ein „Concursus“ drohe.“ (Dieses Zitat und die weiteren Informationen<br />

stammen aus dem Buch „<strong>Saarbrücker</strong> <strong>Zeitung</strong>, Begleiter der saarländischen Geschichte“).<br />

Die Intention zur <strong>Zeitung</strong>sgründung diktiert der Fürst dem Kanzleischreiber Vogt am 24. Januar 1761:<br />

„Alle Vortheile und Bequemlichkeiten, welche man anderswo von den Frag- und Anzeigblättern hat“,<br />

will der Fürst seinen Untertanen zugute kommen lassen. „Wer Geld und andere Sachen zu lehnen<br />

oder zu verlehnen begehrt, wer etwas kaufen oder verkaufen, miethen oder vermiethen will“, der<br />

könne dies in das neue Blättchen setzen lassen, aber auch, „wer etwas verloren hat, und es gerne<br />

wieder hätte, wem etwas gestohlen worden ist, und so weiter“, der könne sich nun „viel mühsames<br />

Herumfragen von Hauß zu Hauß, ja oft von Ort zu Ort, erspahren.“ Auch „Personen, die gerne mit<br />

ihrer Arbeit in der Stille auf ehrliche Art sich etwas verdienen wollen, können durch dieses Mittel,<br />

ohne öffentlich genannt zu werden, auf die bequemste Art sich anbieten.<br />

Der Fürst will die Menschen nicht aufklären, sondern das Wirtschaftsleben in seinem Fürstentum<br />

unterstützen. Verleger wird der Hofbuchdrucker Bernhard Gottfried Hofer. Die einzelne <strong>Zeitung</strong> kostet<br />

ein Kreuzer, das Abonnement 20 Kreuzer im Jahr. Ab Ostern 1761 erscheint das Blatt wöchentlich unter<br />

dem Titel „Nassau-Saarbrückisches Wochen-Blat“. Die Auflage wird einige hundert Exemplare betragen<br />

haben. Von den ersten drei Jahrgängen gibt es allerdings keine mehr, das älteste bekannte Blatt stammt<br />

vom 25. September 1764. Gedruckt wird das Wochenblatt auf einer hölzernen Handpresse. Pro Stunde<br />

entstehen so etwa 100 Exemplare.<br />

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