19.01.2015 Aufrufe

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— 76 —<br />

jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den städtischen<br />

Abgaben befreit sein sollten^).<br />

Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London<br />

betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und<br />

Altermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde<br />

ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert<br />

mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen').<br />

Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen<br />

unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal<br />

zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat<br />

nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichts^öfe, daß die<br />

Hansen als Fremde zu den Subeidien herangezogen werden könnten.<br />

Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien<br />

nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der König die<br />

Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom König<br />

stammten^).<br />

Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423<br />

nicht ungefährlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und<br />

Abgaben zu bezahlen, wurden sie<br />

ins Gefängnis gesetzt und ihre<br />

Häuser und Lagerräume geschlossen. Wie hanse feindlich damals<br />

die Stimmung des englischen Bürgertums war, zeigt das Vorgehen<br />

der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß,<br />

der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren<br />

sollte*).<br />

Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423<br />

den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern,<br />

die Engländer bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig<br />

begnügten sich aber, an den König und die englischen Großen<br />

die Bitte zu richten, daß sie die hansischen Kaufleute im Genuß<br />

») Hans. U. B. I n. 902, II n. 31 § l, V n. »34, VI n. 144.<br />

882-334. 337, 474. 476, 479. 482, HRl I 7 n. 692-594. Die endgültige<br />

Entscheidung wurde erst 1426 gefillU Die Sheriffs vertuohten in<br />

der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen tu den A^^ben<br />

heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 618, 648, HR. I 7 n. 671.<br />

«) Hans. U. B. VI n. 611.<br />

•) Hans. U. B. VI n. 515. 516, 629. HR. I 6 n. 461.<br />

«) HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 688.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!