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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 74 —<br />

bracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis<br />

in den Weg gelegt, die preußischen Hinterländer aufzusuchen.<br />

1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen,<br />

um an Ort und Stelle Bog^nholz zu kaufen^- Gegen die englischen<br />

Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten<br />

wurde, nicht eingeschritten*). Danzig gab 1428 sogar temeii<br />

Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute<br />

auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann<br />

wählen zu dürfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und<br />

die Kaufmannschaft nach außen vertreten sollte. So fand nach<br />

fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute<br />

endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall,<br />

daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren<br />

über den genossenschaftlichen<br />

Zusammenschluß der nach Preußen<br />

und den anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte*).<br />

Die Wiedereröffnung des englisch- französischen Krieges durch<br />

Heinrich V. war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung.<br />

Durch den Krieg wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch*<br />

genommen, daß eine energische Vertretung der englischen Handelsintereesen<br />

nicht möglich war. Welche Gedanken aber in dem<br />

englischen Kaufmannetande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten,<br />

zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene Büchlein von<br />

der englischen Staatsklugh'eit.<br />

Wie energisch weist der Verfasser<br />

darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein<br />

müsset Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige<br />

Seemacht die andern Nationen von England abhängig maehen<br />

werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt<br />

er durchaus den Grundsatz der gleicKen Behandlung.<br />

„Warum wohl müssen wir ins<br />

Wirtshaus gehn<br />

In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn<br />

Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei<br />

Bewegen als wir selbst ....<br />

HR. I 8 n. 464, 668, 7 n. 773 § 7, U; 2 n. 76 (f<br />

86, 87.<br />

•) HR. I 7 n. 874 | 29. 821 ( 8.<br />

*) HR. I 8 n. 646 § 7, Hans. U. B. VI n. 786.

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