Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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«rkekn nt «aUuüiui. Dtii Bflrfeni wurde verboten, an Oiele<br />
HiiiMi' IQ TMuetea. Dki OeeelUchaft der Bngliader. welche<br />
ich neeh der Auflfleiuif wieder gebildet hmtte, wurde noehmek<br />
»afgehobea «ad der Oonveraettr ine Oef&ognit geeetzti). Daasig<br />
fingen diese BeeehrinlraagMi noeh nicht weit genug; ee begehrt«,<br />
dnB den engüeehen Knnflenten der Handel nur im Anknnftehnfen<br />
geetattet and die 2^it ihres Aufenthalte auf drei Monate bertohrankt<br />
werde*). Doch fanden diese Vorsohlige nicht die Zu-<br />
Stimmung des Hochmeisters und der anderen Städte. Der Hochmeister<br />
lehnte swar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die Freiheiten,<br />
welehe sie früher besessen hatten, wiedersuverleihen, und<br />
erfüllte ihr Oesuch nicht, ihnen tu geetatten, dafi sie außerhalb<br />
Danaigs in Dibau eine geechloesene Handelsniederlassung gründeten;<br />
aber er wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus,<br />
welehe die andern Giste hatten, beechrtnkt würden. Er erklärte,<br />
sie vor unrechtmäßiger Bedrückung beschützen zu wollen*).<br />
Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger<br />
Tfthren dem Parlament überreichten«), könnte ee seheinen, ala ob<br />
ihr Handel in Preußen damaUi arg bedrängt und ihre Verkehrtfreiheit<br />
sehr beechnitten worden wäre. Doch ist dies durchaus<br />
nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir<br />
oben sprachen, genossen die Engländer noch große Freiheiten.<br />
Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschränkt.<br />
Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in<br />
Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den<br />
englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels<br />
darauf hin, daß im Jahre vorher jene den größten Teil des<br />
Waehses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preußen ge-<br />
>) HR, I 7 n. AM ff 1—d, 649, 8 n. 88 § 9, 468 M<br />
') HR. I 7 n. 461 |§ 1, 19, 708.<br />
7, 8, 454.<br />
'' *' -<br />
U. B. VI n. 888, HR. I 7 n. 87, 746 f 8, 8 n. 89 fi 9.<br />
* durch dc»n neuen König Heinrfch VI. zu rerliindern.<br />
ft 2, 454, 546 f 7.<br />
'>98. 8 n. 458, n 1 n. 189, 2 n. 76. Zur Beurteilung<br />
tischen Klagen müssen wir beachten« daß ihr roraufensrhcinlich<br />
war, die Bestätigung der han-