Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen<br />
Privilegien weiter in<br />
Kraft. Auf Grund derselben befreite<br />
König Richard am 22. Oktober die hansischen Kauflente von<br />
der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und FOnfzehntenO- Sein<br />
Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten<br />
noch im ersten Jahr seiner Regierung*). In PreoBen hatte<br />
man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln<br />
gegen die englischen Kauflente auf das folgende Jahr verschoben.<br />
Als dann die andern Hansestädte ein<br />
Verbot der Tucheinfuhr ablehnten,<br />
konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen<br />
').<br />
ganz ruhen.<br />
Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit<br />
Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg ^mit<br />
England, den es .aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung<br />
der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen<br />
stand der t)rden schon seit laiogem auf gespanntem Fuße, und nach<br />
dem vor kurzem erfolgten Tode der ordens freundlichen Königin<br />
Hedwig war der Ausbruch des Elrieges nur eine Frage der<br />
Zeit^). Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch<br />
die Besetzung Ootlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da<br />
nun in 4ie8en Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe<br />
Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche<br />
Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen<br />
Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam<br />
scheinen, mit England völlig zu brechen'^).<br />
Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die<br />
Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienborger<br />
Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch<br />
englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben^. Es scheint, daß<br />
1) Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Pari, m 8. 868 | 76.<br />
*) Hans. U. B. V n. 886, 387, 891.<br />
s)<br />
HR. I 4 n. 484 I 4, 603 §§ 2, 11, 606, 607, 680 | 86, 689<br />
I 6, 641 § 88, 669 § 11, 6 n. 81 § 4, 86 § 6 71 |§ 11, 18, 78,<br />
74 6 2 88.<br />
«)'vgi. Lohmeyer S. 818 fr.<br />
8. 9.<br />
») Vgl. Erslev, Margrethe 8. 868 ff., auch DaeneU I 8. 69.<br />