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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 64 —<br />

etwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen<br />

Privilegien weiter in<br />

Kraft. Auf Grund derselben befreite<br />

König Richard am 22. Oktober die hansischen Kauflente von<br />

der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und FOnfzehntenO- Sein<br />

Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten<br />

noch im ersten Jahr seiner Regierung*). In PreoBen hatte<br />

man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln<br />

gegen die englischen Kauflente auf das folgende Jahr verschoben.<br />

Als dann die andern Hansestädte ein<br />

Verbot der Tucheinfuhr ablehnten,<br />

konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen<br />

').<br />

ganz ruhen.<br />

Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit<br />

Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg ^mit<br />

England, den es .aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung<br />

der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen<br />

stand der t)rden schon seit laiogem auf gespanntem Fuße, und nach<br />

dem vor kurzem erfolgten Tode der ordens freundlichen Königin<br />

Hedwig war der Ausbruch des Elrieges nur eine Frage der<br />

Zeit^). Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch<br />

die Besetzung Ootlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da<br />

nun in 4ie8en Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe<br />

Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche<br />

Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen<br />

Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam<br />

scheinen, mit England völlig zu brechen'^).<br />

Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die<br />

Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienborger<br />

Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch<br />

englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben^. Es scheint, daß<br />

1) Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Pari, m 8. 868 | 76.<br />

*) Hans. U. B. V n. 886, 387, 891.<br />

s)<br />

HR. I 4 n. 484 I 4, 603 §§ 2, 11, 606, 607, 680 | 86, 689<br />

I 6, 641 § 88, 669 § 11, 6 n. 81 § 4, 86 § 6 71 |§ 11, 18, 78,<br />

74 6 2 88.<br />

«)'vgi. Lohmeyer S. 818 fr.<br />

8. 9.<br />

») Vgl. Erslev, Margrethe 8. 868 ff., auch DaeneU I 8. 69.<br />

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