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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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I<br />

— 45 —<br />

Sehnise ilurtr KaiülMto wid ihrtr Pnvüegien all« tagütob»<br />

Gut ia Stralraad bateU^puluitB i« Um».<br />

Die beiden »^nn*»^*^^" Orappea venuebten, wie es tcheini,<br />

damali Aicht, eich tu «ÜMm tinheitlieheii Vorgehw g^guk Ebf-<br />

Und rt^i"»">*i>«iffi*MitgfB Wftreii et etwa die PrenBen, die esa<br />

ZiMUUMBwirkaB aiekt wfiBtehtea BefOrohteten sie, dsd die<br />

^iMHItirbtü Sudle wie früher ihre ipexiellen IntereMtn nicht<br />

eifrig gwvg wahnMthaen würden<br />

Dm Vorgehen der Sttdto iMantworiete Richard sofort mit<br />

der Benehlsgnshme des hansischen Onts; zugleich verbot er seinen<br />

Ksaflenian, Sehonen nnd die andern Ostseeländer aufznsuchenO-<br />

Doeh sadiie sieh jetzt das Friedensbedürfnis in England noch<br />

dringender geltend als früher. England konnte den Handelskrieg<br />

mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es<br />

mußte an Unterhandlungen denken. Die l&ngst verheißene Gesandtschaft<br />

ging nach Preußen ab*). Am 28. Juli wurde sie in<br />

der llarienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen.<br />

Nach lungeren Verhandlungen kam drei Wochen sp&ter am 21.<br />

August ein Vertrag zustande'). Er verfügte die Aufhebung der<br />

Beecihlignshme in Preußen und England. In diesem Punkt mußten<br />

die Preußen nachgeben; sofortige Entschädigung ihrer Kaufleute<br />

konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag,<br />

dsß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre<br />

Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und den<br />

Hochmeister bringen soUtan.<br />

Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den<br />

englischen Handel in Preußen. Die englischen Kau flaute solltea<br />

Bach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen<br />

Hifen landen, alle<br />

Handel treiben dürfen.<br />

Märkte aufsuchen und mit jedermann<br />

Daenell hat gemeint, daß durch dieses Ab-<br />

>) Hans. U. B. IV n. 988, 984, Hans. Gesch. Qu. VI n. 848.<br />

*) HB. I 8 n. 408. Der Oessndfschsft war der Londoner Kaufmann<br />

Johann Bebys» der 1891 der erste Gouverneur der Oenoasenacbaft<br />

der englischen Kauflettta in Dansig wurde, als kaufmännischer<br />

SachversULndIger (Informator) zogeteilt.<br />

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