Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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Sehnise ilurtr KaiülMto wid ihrtr Pnvüegien all« tagütob»<br />
Gut ia Stralraad bateU^puluitB i« Um».<br />
Die beiden »^nn*»^*^^" Orappea venuebten, wie es tcheini,<br />
damali Aicht, eich tu «ÜMm tinheitlieheii Vorgehw g^guk Ebf-<br />
Und rt^i"»">*i>«iffi*MitgfB Wftreii et etwa die PrenBen, die esa<br />
ZiMUUMBwirkaB aiekt wfiBtehtea BefOrohteten sie, dsd die<br />
^iMHItirbtü Sudle wie früher ihre ipexiellen IntereMtn nicht<br />
eifrig gwvg wahnMthaen würden<br />
Dm Vorgehen der Sttdto iMantworiete Richard sofort mit<br />
der Benehlsgnshme des hansischen Onts; zugleich verbot er seinen<br />
Ksaflenian, Sehonen nnd die andern Ostseeländer aufznsuchenO-<br />
Doeh sadiie sieh jetzt das Friedensbedürfnis in England noch<br />
dringender geltend als früher. England konnte den Handelskrieg<br />
mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es<br />
mußte an Unterhandlungen denken. Die l&ngst verheißene Gesandtschaft<br />
ging nach Preußen ab*). Am 28. Juli wurde sie in<br />
der llarienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen.<br />
Nach lungeren Verhandlungen kam drei Wochen sp&ter am 21.<br />
August ein Vertrag zustande'). Er verfügte die Aufhebung der<br />
Beecihlignshme in Preußen und England. In diesem Punkt mußten<br />
die Preußen nachgeben; sofortige Entschädigung ihrer Kaufleute<br />
konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag,<br />
dsß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre<br />
Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und den<br />
Hochmeister bringen soUtan.<br />
Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den<br />
englischen Handel in Preußen. Die englischen Kau flaute solltea<br />
Bach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen<br />
Hifen landen, alle<br />
Handel treiben dürfen.<br />
Märkte aufsuchen und mit jedermann<br />
Daenell hat gemeint, daß durch dieses Ab-<br />
>) Hans. U. B. IV n. 988, 984, Hans. Gesch. Qu. VI n. 848.<br />
*) HB. I 8 n. 408. Der Oessndfschsft war der Londoner Kaufmann<br />
Johann Bebys» der 1891 der erste Gouverneur der Oenoasenacbaft<br />
der englischen Kauflettta in Dansig wurde, als kaufmännischer<br />
SachversULndIger (Informator) zogeteilt.<br />