19.01.2015 Aufrufe

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

— 42 —<br />

von Bchwcren Unbilden, welche die in Danzig gefangen g«Mizten<br />

englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande um^). Diwe<br />

Ltigenmeldungen und das Drängen der Eaufleute bewogen den<br />

königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag<br />

zu belegen und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen.<br />

Im Oktober reichten die nach Preußen handelnden Kaufleute<br />

dem Könige eine Petition ein, ihnen zu gestatten, daß sie sich<br />

für ihren Verlust in Preußen an dem beschlagnahmten hansischen<br />

Gut schadlos halten könnten, ;und auf Grund den Vorbehalts, unter<br />

dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden waren, diese aufzuheben.<br />

Der König bewilligte weder das eine noch das andere.<br />

Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld<br />

in dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ<br />

Richard II. die Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die<br />

preußischen blieben im Gewahrsam*).<br />

Inzwischen liatte sich aus Preußen die auf der Marienborger<br />

Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland<br />

gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von<br />

Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig<br />

Beteke, der städtische Vertreter, lag dort längere Zeit krank*).<br />

Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in Preußen, eine<br />

neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem<br />

Thomer Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit<br />

verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit<br />

England^). Am 15. April wurde die preußische GesandtMhkfi<br />

^) Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis . . . marcatores<br />

. . . fuissent inhumanitcr tractati, diris carceribus mancipati,<br />

in luto et aqua usque ad coUa detrusi, a colloquils homi*<br />

num penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jacta<br />

fuissent porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein BeispiaU<br />

mit wetohen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung<br />

ihres Landes, welche ihren Forderungen meist siemlioli<br />

gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die<br />

aufzureizen suchte.<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!