Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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Wie et scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre<br />
die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen<br />
den Londonem und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der<br />
ehemalige hansische Altermann Christian Kelmar aus Dortmund,<br />
der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors<br />
aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden war, suchte sich<br />
durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern<br />
im Kontor zu r&chen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in<br />
der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung<br />
gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei<br />
schuld, daß die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei<br />
und die Privilegien beschränken wolle, schrieb das Kontor wiederholt<br />
an die Hansestädte^).<br />
Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten<br />
erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie<br />
versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom König<br />
und Parlament die Zurücknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten<br />
Maßnahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende<br />
Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die<br />
>) HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 836, Hans. Oetch.<br />
Qu. VI n. 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann<br />
der Oildhalle gewesen sein. In einer Bittschrift an den<br />
König sagt er von sich, daß er tunc temporis mercator dives<br />
sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et<br />
graciosissime domine reglne . . . ac eciam militibus et armigeris,<br />
qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a<br />
pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis<br />
Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des<br />
Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu konunen.<br />
HR. L 2 n. 210 § 1. 1383 war er Altermann des Kaufmanns tu<br />
London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar<br />
hatte Hermelin nach' London eingeführt und dafür den soholdigen<br />
Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preis«<br />
wert verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte<br />
dafür wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nimlioh 8 s<br />
1 d 1 ob, als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte<br />
Bezahlung des Zolls verstieß gejren die hansischen Privilegien.<br />
Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den SSoUbeamten surüokzufordern,<br />
wurde er aus dem Reoht des Kaufmanns ausgestoßen.<br />
Später wurde er ins Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1886<br />
verlieh ihm Richard U. das Indigenat Hans. Geseh. Qu. VI n. 886,<br />
277.