Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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lUidM war. ttUagtoa dU anfblftboidMi Suato «ia«i aiahi s«<br />
mituTtfthiiitilti fiAfluB auf die Leitung der öffenUichen Angtlf^kaiton.<br />
Die HandthpoHtik wurde in ObareintÜmmmg<br />
mit den Wtbiidien TiondoM geflüiri, mit denen wohlhabenden<br />
Bürgern die Krone ihre Oaldgeach&fU machte^). Den SUdton<br />
wnrdan ihre alten Vorroehta wieder verliehen. 1393 verbot der<br />
Kteig dan anaw&rtigan Kanflenten den Handel unttcainander<br />
und im Detail.<br />
Die Fremden verloren damalt dieae beidan Haupteminganaehaften<br />
ana der Zeit Eduarde m. für immer. Die<br />
Städte hatten in der Fremdenfrage geeiegt<br />
Ein Jahrzehnt ipiter<br />
wurde aueh dar Orundaata, daß die fremden Kaufleute in England<br />
nhnnao bahaadelt werden tollten wie die Engl&nder in den<br />
Liadar jener, von König und Parlament alt Oeaetz anerkannt').<br />
Sobald London wieder in den Beaitz teiner Freiheiten gekommen<br />
war, wandt« ea diete auch auf die Kanten an, ohne<br />
ich um die Privilegien jener zu kümmern. Wiederholt begegnet<br />
una in den aehtziger und neunziger Jahren die Silage, daß die<br />
Londoner den Handel der Hauten mit Nichtbürgem zu verhindern<br />
tuchton, ihnen dat Halten eigner Herbergen verboten<br />
und den atidtiachen Schoß abforderten. Dat Londoner Kontor<br />
klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und teine<br />
Privilegien beteitigen wolle*). Wie tehr man in London damalt<br />
bettrebt war, den Oeltungtbereich der hansischen Freiheiten einzutchr&nken,<br />
zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche<br />
forderte, daß die haaaiaehen Kaufleute bei dem Lnport von<br />
Produkten, welche nicht aua ihrer Heimat ttammten, zu den<br />
ttJUltitchen Zöllen herangezogen werden tollten, da aie nach<br />
ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünttigungen genießen<br />
dürften^). Wire der Grundtatz anerkannt worden, to wäre<br />
ein g^ßer Teil der hantitchen Einfuhr, wie Wein aut Rochelle<br />
und Bordeaux und BaientaU, erheblich höher belattet worden.<br />
Der Petition wurde aber damalt nicht atattgegeben.<br />
>) Vgl Cunningham a 377 ff.<br />