19.01.2015 Aufrufe

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— w —<br />

lUidM war. ttUagtoa dU anfblftboidMi Suato «ia«i aiahi s«<br />

mituTtfthiiitilti fiAfluB auf die Leitung der öffenUichen Angtlf^kaiton.<br />

Die HandthpoHtik wurde in ObareintÜmmmg<br />

mit den Wtbiidien TiondoM geflüiri, mit denen wohlhabenden<br />

Bürgern die Krone ihre Oaldgeach&fU machte^). Den SUdton<br />

wnrdan ihre alten Vorroehta wieder verliehen. 1393 verbot der<br />

Kteig dan anaw&rtigan Kanflenten den Handel unttcainander<br />

und im Detail.<br />

Die Fremden verloren damalt dieae beidan Haupteminganaehaften<br />

ana der Zeit Eduarde m. für immer. Die<br />

Städte hatten in der Fremdenfrage geeiegt<br />

Ein Jahrzehnt ipiter<br />

wurde aueh dar Orundaata, daß die fremden Kaufleute in England<br />

nhnnao bahaadelt werden tollten wie die Engl&nder in den<br />

Liadar jener, von König und Parlament alt Oeaetz anerkannt').<br />

Sobald London wieder in den Beaitz teiner Freiheiten gekommen<br />

war, wandt« ea diete auch auf die Kanten an, ohne<br />

ich um die Privilegien jener zu kümmern. Wiederholt begegnet<br />

una in den aehtziger und neunziger Jahren die Silage, daß die<br />

Londoner den Handel der Hauten mit Nichtbürgem zu verhindern<br />

tuchton, ihnen dat Halten eigner Herbergen verboten<br />

und den atidtiachen Schoß abforderten. Dat Londoner Kontor<br />

klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und teine<br />

Privilegien beteitigen wolle*). Wie tehr man in London damalt<br />

bettrebt war, den Oeltungtbereich der hansischen Freiheiten einzutchr&nken,<br />

zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche<br />

forderte, daß die haaaiaehen Kaufleute bei dem Lnport von<br />

Produkten, welche nicht aua ihrer Heimat ttammten, zu den<br />

ttJUltitchen Zöllen herangezogen werden tollten, da aie nach<br />

ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünttigungen genießen<br />

dürften^). Wire der Grundtatz anerkannt worden, to wäre<br />

ein g^ßer Teil der hantitchen Einfuhr, wie Wein aut Rochelle<br />

und Bordeaux und BaientaU, erheblich höher belattet worden.<br />

Der Petition wurde aber damalt nicht atattgegeben.<br />

>) Vgl Cunningham a 377 ff.<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!