Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 38 —<br />
Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken<br />
von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3d vom £ auch<br />
noch den unter Eduard HI. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem<br />
erhob sie von den ausgeführten Kerseys einen Zoll von<br />
12 d von je drei Stück. Das Vorgehen der englischen Regierung<br />
rief große Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten<br />
sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung<br />
der unrechtmäßigen Zölle.<br />
Die neue Abgabe auf Kerseys erklärten<br />
sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft,<br />
so sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen^).<br />
Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen<br />
Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drükkend<br />
empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im<br />
Januar 1390 bis zum nächsten Parlament auf. Dann gab er<br />
den Gemeinen auf ihr erneutes Drängen die Antwort, daß bei<br />
der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten<br />
beobachtet werden sollten^). Ob dieser Bescheid des Königs als<br />
eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde,<br />
können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute<br />
hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber<br />
noch 1407, daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export<br />
von schmalen Tuchen, Stücken von Tuch und Ker8e3r8 ungewohnte<br />
Abgaben zu<br />
zahlen**).<br />
Unter der schwachen Regierung Richards 11., die ein steter<br />
Kampf zwischen dem König und den Großen um die Macht im<br />
>) Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 981 | 7. Über<br />
diesen Stückzoll vgl. Hans. Gesoh. Qu. VI Einleitung 8. XXXIX.<br />