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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 38 —<br />

Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken<br />

von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3d vom £ auch<br />

noch den unter Eduard HI. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem<br />

erhob sie von den ausgeführten Kerseys einen Zoll von<br />

12 d von je drei Stück. Das Vorgehen der englischen Regierung<br />

rief große Erregung unter den Hansen hervor. Wiederholt reichten<br />

sie beim Parlament Petitionen ein und baten um die Aufhebung<br />

der unrechtmäßigen Zölle.<br />

Die neue Abgabe auf Kerseys erklärten<br />

sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft,<br />

so sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen^).<br />

Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen<br />

Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drükkend<br />

empfanden. Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im<br />

Januar 1390 bis zum nächsten Parlament auf. Dann gab er<br />

den Gemeinen auf ihr erneutes Drängen die Antwort, daß bei<br />

der Ausfuhr von Tuch die bestehenden Verordnungen und Statuten<br />

beobachtet werden sollten^). Ob dieser Bescheid des Königs als<br />

eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll aufgehoben wurde,<br />

können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen Kaufleute<br />

hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber<br />

noch 1407, daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export<br />

von schmalen Tuchen, Stücken von Tuch und Ker8e3r8 ungewohnte<br />

Abgaben zu<br />

zahlen**).<br />

Unter der schwachen Regierung Richards 11., die ein steter<br />

Kampf zwischen dem König und den Großen um die Macht im<br />

>) Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 981 | 7. Über<br />

diesen Stückzoll vgl. Hans. Gesoh. Qu. VI Einleitung 8. XXXIX.<br />

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