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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 82 —<br />

am 16. Januar 13S0 das Parlament wieder zuianunentrat^, reichten<br />

die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten<br />

eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer<br />

Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden,<br />

deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. Über<br />

den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;<br />

wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur<br />

die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten<br />

Zusatzartikel<br />

zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament<br />

seine Annahme. Wir besitzen nämlich eine Eingabe des<br />

Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe keine Macht und<br />

Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzufügung<br />

scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den<br />

hansischen Gebieten frei und ungehindert seien').<br />

Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her<br />

gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum<br />

Aufstellen eines neuen führte, wissen wir nicht Aus einer Petition<br />

der englischen Kaufleute erfahren wir, daß sich die Hansen<br />

mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erklärt hatten :<br />

Die<br />

englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die<br />

hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt werden und frei<br />

Handel treiben können wie die Deutschen in England. Geschehe<br />

dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer aufgehoben<br />

werden*). Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so<br />

zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer.<br />

Schönens<br />

und Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur gans<br />

allgemein wird ftlr die englischen Kaufleute gute Behandlung<br />

und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert.<br />

Das erklärt uns den Widerstand der Hansen gegen die<br />

erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erwähnung<br />

Schönens und Norwegens war es, an der sie sich stießen. Die<br />

Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten die<br />

>) Bot ParL HI 8. 71 § 1.<br />

») Hans. ü. B. IV n. 671-678.<br />

») Hans. ü. B. IV n. 674. Ober die Datierung der beiden Petitionen,<br />

der hansischen und englisohen, vgl. Hans. U. B. IV S. 876<br />

Anm. 1.

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