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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 28 —<br />

Welche Stellung daa Londoner Kontor za den englischen<br />

Forderungen einnahm, Ußt sich nioht erkennen.<br />

Die Briefe, durch<br />

die et Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung<br />

machte, sind nicht erhalten^)- Aus sp&teren Zeugnissen wissen<br />

wir aber, daß die Eaufleute für schw&chliche Unterwerfung<br />

unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmann<br />

Schaft nicht waren, sondern lieber England zeitweilig riumen<br />

wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich'<br />

seien, und daß die Verteuerxing aller Waren, welche dlunausbleibliche<br />

Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs<br />

sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde*).<br />

Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen St&dt«<br />

zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein<br />

Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschrei<br />

tungen gegen hansische Schiffe meldete'), trug sicher nicht dazu<br />

bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen.<br />

Sie lehn<br />

ten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem<br />

nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen,<br />

daß sofort jeder Ver<br />

kehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen<br />

Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden<br />

sei^).<br />

Auf der sehr zahlreich "besuchten Johannisversammlung dieses<br />

Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit Die Städte<br />

Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von „gravamina**, auf<br />

welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutge:<br />

Icgt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden Nach<br />

druck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vie:<br />

bestimmte Forderungen aufstellten.<br />

^) Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preu<br />

ßischen Städte erwähnt. HR^ I 3 n. 120.<br />

*) HR. I 2 n. au.<br />

>) HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.<br />

«) HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articien, deme<br />

copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rod«<br />

bescrevao ghogebln in eynem brive: uns dunket ratsam syn, da:<br />

em der sulven articien nyn volgin soUe noch overgeven von dei<br />

mjDSten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelieh is, ii<br />

alsodanner b«gheringhe im to volgin. Es Ut gans klar, daß hier<br />

nicht von den hansischen rrivilegien, wie Keutgon S. 28 meint, son<br />

dorn von den vier englischen Forderungen die Rede isu

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