Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 28 —<br />
Welche Stellung daa Londoner Kontor za den englischen<br />
Forderungen einnahm, Ußt sich nioht erkennen.<br />
Die Briefe, durch<br />
die et Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung<br />
machte, sind nicht erhalten^)- Aus sp&teren Zeugnissen wissen<br />
wir aber, daß die Eaufleute für schw&chliche Unterwerfung<br />
unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmann<br />
Schaft nicht waren, sondern lieber England zeitweilig riumen<br />
wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich'<br />
seien, und daß die Verteuerxing aller Waren, welche dlunausbleibliche<br />
Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs<br />
sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde*).<br />
Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen St&dt«<br />
zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein<br />
Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschrei<br />
tungen gegen hansische Schiffe meldete'), trug sicher nicht dazu<br />
bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen.<br />
Sie lehn<br />
ten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem<br />
nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen,<br />
daß sofort jeder Ver<br />
kehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen<br />
Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden<br />
sei^).<br />
Auf der sehr zahlreich "besuchten Johannisversammlung dieses<br />
Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit Die Städte<br />
Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von „gravamina**, auf<br />
welche die Hansestädte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutge:<br />
Icgt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebührenden Nach<br />
druck darauf, daß die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vie:<br />
bestimmte Forderungen aufstellten.<br />
^) Die Briefe werden in dem Schreiben Lübecks an die preu<br />
ßischen Städte erwähnt. HR^ I 3 n. 120.<br />
*) HR. I 2 n. au.<br />
>) HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174 §§ 15, 16.<br />
«) HR. I 2 n. 174 §§ 6, 7. Vortmer also von den articien, deme<br />
copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rod«<br />
bescrevao ghogebln in eynem brive: uns dunket ratsam syn, da:<br />
em der sulven articien nyn volgin soUe noch overgeven von dei<br />
mjDSten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelieh is, ii<br />
alsodanner b«gheringhe im to volgin. Es Ut gans klar, daß hier<br />
nicht von den hansischen rrivilegien, wie Keutgon S. 28 meint, son<br />
dorn von den vier englischen Forderungen die Rede isu