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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— t4 —<br />

Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen jene die<br />

Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Oebieten<br />

ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten,<br />

ihren Schiffern verboten, die Waren von Engländern zu fahren<br />

und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten^).<br />

Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen<br />

Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten<br />

Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen<br />

die ihnen eben erst bestätigten Privilegien wiederherausgeben.<br />

Umsonst war, daß das Londoner Kontor dem königlichen Rat eine<br />

Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort<br />

gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute<br />

wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien<br />

berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein<br />

soUten>).<br />

Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung<br />

der Privilegien erfolgt war"), waren nicht müßig, die<br />

Ounst des Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die<br />

Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt<br />

war, auch auf die Kaufleute von der Oildhalle an. Sie verboten<br />

1) HB. I 8 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet<br />

mit steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage,<br />

daß die Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu<br />

führen, oder nicht dulden wollten, daß englische und hansische<br />

Waren zusammen in hansischen Schiffen befördert würden. HR<br />

I 2 n. 210 § 8,1, 8 n. 102, 318 § 8. Die hansischen Gesandten • r<br />

klärten 1379 diese Klage für durchaus unbegründet und wiese:.<br />

ihr gegenüber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welch ••<br />

aus Schonen und l'reußen die Waren englischer und hansischrr<br />

Kaufleute zusammen hergeführt hatten. HR I 2 n. 210 | t>.i.<br />

Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n. 666, 1085, Hans. Oescli.<br />

Qu. VI n. 260) zeigen auch die 1888 überreichten englischen Kla^;«^<br />

artikel, daß zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vor<br />

handen war. Die englischen Kaufleute zählten nämUch damals eii.'^<br />

ganie Reihe von Fällen auf, in denen sie h'ansische Schiffe befrachtet<br />

hatten. HR. I 8 n. 404A §| 26 ff., auch 202 | 9.<br />

>) Hans. U. B. IV n. 603. HR. I 3 n. 108.<br />

") Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß<br />

gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HB.]<br />

I 8 n. 103, vgl. auch 2 n. 159, 160.

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