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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 22 —<br />

leimten aber ab, sich<br />

hier auf Verhandlungeii Aber die eogliechen<br />

Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts tu tun<br />

bitten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt fühlten,<br />

sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort<br />

ihre Klagen vorbringen 0-<br />

Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht<br />

Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien<br />

des heiligen Thomas von Canterbury für die zu dessen<br />

Ehren vor den Toren Lübecks erbaute Kapelle*).<br />

Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen<br />

Interessen so stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht<br />

nachgegeben hatte, so<br />

zeigte er doch noch am Ende seiner Begie-<br />

Putbus übertrugen. HK. I 1 n. 524, 2 n. 20; vgl. Schäfer S. 624 f.<br />

Henning von Putbus hatte aber nach seiner eigenen Aussage<br />

auf dem Hansetagre zu Stralsund, 1374 Mai 21, schon vor dem<br />

Okt. 1371 Schloß Falsterbo in Besitz. HR. I 2 n. 73 § 2. Er war<br />

demnach im August 1371 der einzige, der als Herr von Falsterbo<br />

bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas Hustede Schloßvogt<br />

von Falsterbo auf keinen FalL Ein Mann dieses Namens<br />

kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, daß es<br />

sich hier um erlogene englische Klagen handelt Wie dem auch<br />

sei, auf keinen Fall dürfen wir diese Klagen verwenden, um zu achildem,<br />

welche Bedrückungen englische Kaufleute durch die Hansen auf<br />

Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen fortfallen, was bleibt<br />

da von den 1376 von den Engländern vorgebrachten Besohwerden übrig<br />

Wir sehen daraus, daß wir englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen<br />

müssen. Die englischen Kaufleute nahmen es oft mit<br />

der Wahrheit nicht sehr genau und neigten zu maßlosen Übertreibungen,<br />

ja sie scheuten selbst vor Lügen nicht zurück. Ihre<br />

Klagen über hansische Bedrückungen und Gewalttaten hatten<br />

oft nur den Zweck, den König und die anderen Stände gegen die<br />

Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen geneigt zu machen,<br />

oder die englischen Kaufleute wollten den meist berechtigten<br />

hansischen Beschwerden möglichst viele von ihrer Seite entgegenstellen<br />

können. Bei dem geringen Material werden wir die englischen<br />

Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen nachweisen<br />

können. Aber so viel sehen wir, daß wir englische Klagen m<br />

gutgläubig als richtig hinnehmen dürfen. Ich habe noch an einigen<br />

anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens starke Ober<br />

treibung englischer Klagen gezeigt Siehe 8. 84 Anm. 1, 42 Anm. l<br />

680, 681.<br />

>) HR. I 8 n. 318 § 6.<br />

8) Lüb. U. B. IV n. 276. 276, 8. 886 Anm. 1, Hans. U. B. IV u.

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