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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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- 20 —<br />

Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, dnrch<br />

welche ihre Gefandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte,<br />

gegenttandaloa wurde. Der König hatte nämlich kurz vor ihrem<br />

Eintreffen am 28. November den hansischen Kaufleuten ihre<br />

Privilegien bestätigt^- Zugleich war auch der Anlaß des Streits<br />

fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da<br />

im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlo«en war,<br />

nicht wieder erneuert worden.<br />

Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit<br />

nioht tag^, mit dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen<br />

von den Verhandlungen nur die Eingabe der Oesandten an den<br />

und Nov. 23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 18 Anm. 2<br />

meint Die Oesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen<br />

— HB. I 2 n. 98 — , in London aber nicht vor Nov. 30 —<br />

HR. I 3 n. 68 —<br />

. Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 8. 110 gemeint,<br />

daß der Beschluß von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum<br />

ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten<br />

gefaßt sein könne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, daß<br />

dies dennoch der Fall war. Die Urkunde beginnt: Vort Int selve<br />

jaer vorscreven up sunte Katherinen dach do wart over een gfaedraghen<br />

ende gheordinert bi den selven vorscreven, dat ....<br />

Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und welches sind die<br />

Vorhergenannten, die auch diesen Beschluß faßten Im Kopialbuch<br />

des Stadtarchivs zu Köln folgt diese Urkunde unmittelbar<br />

auf den Rezeß zu Brügge von 1375 Sept. 8— HR. I 2 n. 97 ~. Auf<br />

das Jahr und die Abfasser des Rezesses muß sich demnach die<br />

Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden Schriftstücken<br />

'dieselben. Unsere Annahme, daß die Oesandten nicht<br />

vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Stütze durch eine<br />

Reihe von Urkunden, in denen englische Bischöfe den hansischen<br />

Ratsherren die Echtheit der von Eduard m. geschenkten<br />

Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten.<br />

Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7<br />

in London ausgestellt und setzen natürlich die Anwesenheit Swertings<br />

und Betekes in London für diese Zeit voraus. Zwei anders<br />

ähnliche Urkunden sind in Brügge Des. 18 und 91 aosgeeteUt<br />

Lüb. U. B. IV S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die<br />

Oesandten schon wieder in Brügge. Ein Londoner Aufenthalt der<br />

Oesandten vor diesem von Nov. 80 — Dei. 7 läßt sich duroh nichts<br />

nachweisen. Auch die Privilegienbestätigung von Nov. 88 kann<br />

nicht zum Beweise dafür ins Feld geführt werden, denn es deutet<br />

nichts darauf hin, daß sie eine Folge der Verhandlungen swisohen<br />

den Oesandten und dem Rate war.<br />

>) Hans. U. B. IV n. 516.

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