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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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auf. Der 8iAdt«Ug, der un 1. Mai 1878 lu Labeck «MoimeU<br />

war, riehieie ao Eduard UI. und seinen Rat daa Gesuch, die VerletsungtB<br />

der Privilegien absottellen^. Als dieses die erhoffte<br />

Wirkung niehi hatte, ja eogar ohne Antwort blieb, bat das Lon«<br />

doner Kontor die Seeetidte nochmals, sich seiner anxunehmea<br />

and auch den Hochmeister des deutschen Ordens su einem Schreiben<br />

an den KAnig sa Teranlassen. Bei den guten Beaiehongen<br />

twischen den beiden Fürsten versprach es sich<br />

hiervon den besten<br />

Erfolg*). Als sieh auch dieser Schritt ab vergeblich erwies, beschloß<br />

die am 24. Juni 1375 in<br />

Lübeck tagende Versammlung der<br />

StAdte, daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern gesohiokt<br />

wurde, um die dortigen VerliAltnisse xu regeln, auch nach London<br />

gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erkürte,<br />

die Kosten der Reise su tragen^.<br />

Die Gesandtschaft, die<br />

aus Simon Swerting aus Lübeck und Hartwig Beteke aus Elbing<br />

bestand, begab sich sun&chst nach Brügge, wo sie sich den ganzen<br />

Herbst über aufhielt Erst Ende November brachen die beiden<br />

Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November<br />

in<br />

London ein*).<br />

passant VI d, quel tanne est ja passe, . . . Rot ParL II S. 810<br />

§ 15. — Keutgen S. U sagt: „und wenn das FaOgeld dem immer<br />

für die hansischen Kaufleute gültigen entsprach, so betrug das<br />

Pfundgekl das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn<br />

es wurden Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch<br />

die Bewilligung einer außerordentlichen Abgabe wurde für diese<br />

Zeit der gültige Zolltarif nicht aufgehoben. Dies bestätigen zahlreiche<br />

Urkunden aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n.<br />

606, m n. 195. 197. 196, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110. 113, 117, 162,<br />

170, 172. Rot. ParL m & 12i § 15. Ferner dürften «ich, wenn Keutgen<br />

recht hAtte, die Hansen nur über die widerrechtliche Erhebung<br />

von 3 d, nk:ht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld<br />

von 8 d mußten sie ja immer bezahlen. Demnach betrog<br />

das Pfuadgeld, das den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und<br />

das Tonnengeld 4 s.<br />

*) Dieeer Beschluß wird nur in dem Briefe des Londoner Kons<br />

von 1374 Juni 20 erwähnt H& I 2 n. 99.<br />

') Im Herbst 1873 bewilligte das Parlament dem Könige das<br />

Pfund- und Tonncngekl auf weitere zwei Jahre. Rot Pari. 11<br />

""<br />

317 § 12, HR. I 2 n. 99.<br />

>) H^. I 2 n. 77 §§ 3. 8. 86 ff<br />

17, 18, auch 100.<br />

«) Es Ut nfeht richtig, daß die Gesandten zwischen Okt. U<br />

2*

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