19.01.2015 Aufrufe

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— leim<br />

Detail verkauft hatten, in Strafe genommen^- Noch' drflkkender<br />

und listiger war aber für den englischen Handel, daß der<br />

Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein das Stapelr«oht Elhings<br />

wieder zur Geltung brachte. Die englischen Kaufleute,<br />

die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig bevorzugten,<br />

wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu bringen.<br />

Vergeblich bat 1385 Richard 11. den Hochmeister, diese<br />

Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben*).<br />

Bis 1888 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie<br />

wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich<br />

durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr<br />

wiederhergestellt^).<br />

1) Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der<br />

Handel außerhalb der St&dte und der Handelsverkehr mit NichtbOrgern<br />

verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch 8. 99.<br />

Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden,<br />

die ein solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich<br />

sehe, bis 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung<br />

ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern<br />

der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals<br />

war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet HB.<br />

I 6 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.<br />

») HB. I 3 n. 192.<br />

») Siehe S. 46.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!