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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 10 —<br />

Am 28. Jon! 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten<br />

auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mereatoria<br />

und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem<br />

einagen Privileg'). Diese Verbindung der carta mereatoria mit<br />

den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde<br />

ist<br />

seitdem dauernd geblieben').<br />

Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Eaufleuten<br />

durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des<br />

14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden» in<br />

manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst*).<br />

Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den<br />

Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl<br />

des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals<br />

für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit<br />

unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen<br />

Gewerbefleißes versorgte.<br />

Leider reicht das statistisehe<br />

Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel<br />

mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen<br />

zu können. Doch' so viel sehen wir, daß die hansischen<br />

Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den<br />

anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus<br />

dem östlichen<br />

Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten<br />

sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin,<br />

Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die venohiedensten<br />

Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz» J<br />

Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugsu<br />

sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren<br />

Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten tidi<br />

dann, daneben noch die alte Abgabe von 18 d zu antriohten. 8a<br />

wies Eduard m. 1858 und 1861 die Zolleinnehmer an, von dea<br />

Hansen nur den neuen Zoll von 31 d zu erheben. Hans. ü. B.<br />

m n. 417, IV n. 1.<br />

>) Hans. U. B. m n. 898.<br />

*) Hans. U. B. IV n. 608.<br />

•) So s. B. seit 1847 im Tuchzoll. Die Engländer besahltea<br />

bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 18 d.<br />

Hans. Oetch. Qu. VI Einleitung S. XXZIX.

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