Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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Am 28. Jon! 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten<br />
auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mereatoria<br />
und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem<br />
einagen Privileg'). Diese Verbindung der carta mereatoria mit<br />
den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde<br />
ist<br />
seitdem dauernd geblieben').<br />
Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Eaufleuten<br />
durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des<br />
14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden» in<br />
manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst*).<br />
Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den<br />
Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl<br />
des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals<br />
für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit<br />
unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen<br />
Gewerbefleißes versorgte.<br />
Leider reicht das statistisehe<br />
Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel<br />
mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen<br />
zu können. Doch' so viel sehen wir, daß die hansischen<br />
Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den<br />
anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus<br />
dem östlichen<br />
Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten<br />
sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin,<br />
Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die venohiedensten<br />
Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz» J<br />
Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugsu<br />
sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren<br />
Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten tidi<br />
dann, daneben noch die alte Abgabe von 18 d zu antriohten. 8a<br />
wies Eduard m. 1858 und 1861 die Zolleinnehmer an, von dea<br />
Hansen nur den neuen Zoll von 31 d zu erheben. Hans. ü. B.<br />
m n. 417, IV n. 1.<br />
>) Hans. U. B. m n. 898.<br />
*) Hans. U. B. IV n. 608.<br />
•) So s. B. seit 1847 im Tuchzoll. Die Engländer besahltea<br />
bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 18 d.<br />
Hans. Oetch. Qu. VI Einleitung S. XXZIX.