Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 168 — mit einem Rat in Liondon an der Spitze vereinigt werden. Zu dietem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von dei St&dten, lue sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen gestatten. Nur die VentegOter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen Häfen geschickt werden können^' Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden den Antrag, den eignen Bat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn, Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch' dieser Forderung kein Gehör« Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Alterleute gehabt*). Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung. Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1487 „van unsem oldermanne van Bustene in EInghelant". Die Kaufleute selbst bezeichneten sich als der Bergervarer nu to Bustene in „de alderman unde de gemene copman England wesende" oder ähnlich. 1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England und dem zu Bergen gemeinsam in Beeits genommen'). Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den wettdentMhen Städten, besonders aus Köln. Ln September 1888 wartn Toa dm 18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder 1) HB. n 6 n. 868 I 60. >) Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. H 7 n. 888 §| 194,», 90S,|. •) HR. n 8 n. 854 I 10, 7 n. 187, 464, m 1 n. 601 |§ 61, 68, Hans. ü. 6. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. H Einleitung 8. XI, 8. 868.
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mit einem Rat in Liondon an der Spitze vereinigt werden. Zu<br />
dietem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von dei<br />
St&dten, lue sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe<br />
zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im<br />
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Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen Häfen geschickt<br />
werden können^'<br />
Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, stellte<br />
das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verhältnisse des<br />
hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden<br />
den Antrag, den eignen Bat der Niederlassungen in Ipswich,<br />
Lynn, Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und<br />
alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die Städte gaben<br />
aber auch' dieser Forderung kein Gehör« Die Faktoreien zu Boston,<br />
Lynn und Ipswich lägen von London zu weit entfernt und hätten<br />
aus diesem Grunde immer eigne Alterleute gehabt*).<br />
Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere<br />
Stellung. Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern,<br />
welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der<br />
Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis<br />
vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1487 „van<br />
unsem oldermanne van Bustene in EInghelant". Die Kaufleute<br />
selbst bezeichneten sich als<br />
der Bergervarer nu to Bustene in<br />
„de alderman unde de gemene copman<br />
England wesende" oder ähnlich.<br />
1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann<br />
in England und dem zu Bergen gemeinsam in Beeits genommen').<br />
Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr<br />
verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten<br />
seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den wettdentMhen<br />
Städten, besonders aus Köln. Ln September 1888 wartn Toa dm<br />
18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder<br />
1) HB. n 6 n. 868 I 60.<br />
>) Hans. U. B. X n. 477 § 18, HR. H 7 n. 888 §| 194,», 90S,|.<br />
•) HR. n 8 n. 854 I 10, 7 n. 187, 464, m 1 n. 601 |§ 61, 68,<br />
Hans. ü. 6. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. H<br />
Einleitung 8. XI, 8. 868.