Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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ten sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen<br />
nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen<br />
zu vertagen. Den Antrag der Hansen, wenigttene über<br />
die schon genügend erörterten Artikel eine Einigung herbeizuführen,<br />
wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen, in keiner<br />
Sache, welche die Oewalt und das Ansehen ihres<br />
Königs bertthre,<br />
endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer<br />
schlimmen Lage; sie waren überzeugt, daß die Abeicht der Ehigl&nder<br />
sei, sie entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder<br />
sie von Tagfahrt zu Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen<br />
und Kosten zur Nachgiebigkeit gezwungen seien und sich den<br />
englischen Forderungen fügten. Aber bei der in England herrschenden<br />
Stimmung mußten sie befürchten, daß sich der König<br />
zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach den<br />
Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt<br />
resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen<br />
Gesandten in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie<br />
für das kleinere Übel hielten^).<br />
Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensitze<br />
nochmals scharf aufeinander.<br />
Die Hansen forderten vor allem, daß<br />
die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse<br />
während der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet<br />
würden. Die Engländer sahen in einer solchen Bestimmung eine<br />
Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie grundsätzlich<br />
ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin<br />
zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig<br />
die Prozesse bis auf weiteres vertage.<br />
Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung<br />
zurückkamen, teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im<br />
geheimen mit, sie hätten aus England den Befehl erhalten, mit<br />
den Hansen nicht abzuschließen, da deren Vollmachten nicht genügten,<br />
sie selbst sähen aber im beiderseitigen IntereMe lieber<br />
die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und bäten sie<br />
deshalb, ihren zweoklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten<br />
den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und<br />
>) HK. III 7 I.. aSS §1 80-24.