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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 144 —<br />

wurde, best&tigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlangen<br />

gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten<br />

nicht halten wollten^). Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen<br />

Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in ICraft bleiben und<br />

bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen<br />

und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten<br />

sich der König und die Städte über die<br />

Annahme oder Ablehnung<br />

des Vertrages äußern*). Als das Ergebnis der Verhandlungen<br />

kann man bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit<br />

hervortrat, das bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten<br />

und es zu einem Bruch nicht kommen zu lasMn.<br />

Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche<br />

alle zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte*), kam<br />

es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr<br />

verschoben. Bald wünschte der englische König wegen innerer<br />

und äußerer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen,<br />

bald auch die Städte. Die Antwerpener Abmachungen galten<br />

aber währenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs*).<br />

Der hansische Handel in Kngland scheint damals, obwohl das<br />

Londoner Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen<br />

klagte^), recht lebhaft gewesen zu sein. Im Ok-<br />

1) HB. m 2 n. 498 §§ 1, 9.<br />

>) HB. m 2 n. 496 §§ 247, 266, 498 § 6.<br />

•) HB. m 2 n. 498 § 6.<br />

«) HR. m 2 n. 646, 649, 8 n. 60-60, 66 §§ 82-86, 66, 889<br />

bis 242, 266—271, 277—281, 868 § 68, 379, 887, 394, 896, 601,<br />

677—687, 723—728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg<br />

mit den Städten stand, an Heinrich Vn. das Oesuch, mit ihm ein<br />

Bündnis gegen die Hanse su echließen. Heinrich lehnte aber ah.<br />

Dies leigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanee tu brechen<br />

und feindlich gegen sie vorzugehen. HB. HI 8 n. 84.<br />

B) HB. m 2 n. 649, 8 n. 68, 69. 236, 266, 672. Die Hansen klagten<br />

damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung.<br />

Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nksht enfeht-<br />

Uoh. Nach Schande I 8. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VIL<br />

überhaupt nur lässig durchgeführt. Ober das Seideaeinfuhrverbot<br />

eohrieb Köln im Okt 1494: deagUchen euch die «yde» man<br />

alhie in unser stat bereidet, die die unsere alt^ in Engelaut in<br />

craft unser Privilegien bracht haint, uch nu insobrengen nyet ge-

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