Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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wurde, best&tigte den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlangen<br />
gezeigt hatten, daß beide Seiten ihn in gewissen Punkten<br />
nicht halten wollten^). Sie bestimmte außerdem, daß die getroffenen<br />
Abmachungen bis zum 1. Mai 1492 in ICraft bleiben und<br />
bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen den hansischen<br />
und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen sollten<br />
sich der König und die Städte über die<br />
Annahme oder Ablehnung<br />
des Vertrages äußern*). Als das Ergebnis der Verhandlungen<br />
kann man bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit<br />
hervortrat, das bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten<br />
und es zu einem Bruch nicht kommen zu lasMn.<br />
Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche<br />
alle zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte*), kam<br />
es lange Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr<br />
verschoben. Bald wünschte der englische König wegen innerer<br />
und äußerer Schwierigkeiten die Vertagung der Verhandlungen,<br />
bald auch die Städte. Die Antwerpener Abmachungen galten<br />
aber währenddessen als die Grundlage des gegenseitigen Verkehrs*).<br />
Der hansische Handel in Kngland scheint damals, obwohl das<br />
Londoner Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen<br />
klagte^), recht lebhaft gewesen zu sein. Im Ok-<br />
1) HB. m 2 n. 498 §§ 1, 9.<br />
>) HB. m 2 n. 496 §§ 247, 266, 498 § 6.<br />
•) HB. m 2 n. 498 § 6.<br />
«) HR. m 2 n. 646, 649, 8 n. 60-60, 66 §§ 82-86, 66, 889<br />
bis 242, 266—271, 277—281, 868 § 68, 379, 887, 394, 896, 601,<br />
677—687, 723—728. 1492 richtete Dänemark, das vor einem Krieg<br />
mit den Städten stand, an Heinrich Vn. das Oesuch, mit ihm ein<br />
Bündnis gegen die Hanse su echließen. Heinrich lehnte aber ah.<br />
Dies leigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanee tu brechen<br />
und feindlich gegen sie vorzugehen. HB. HI 8 n. 84.<br />
B) HB. m 2 n. 649, 8 n. 68, 69. 236, 266, 672. Die Hansen klagten<br />
damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung.<br />
Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nksht enfeht-<br />
Uoh. Nach Schande I 8. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VIL<br />
überhaupt nur lässig durchgeführt. Ober das Seideaeinfuhrverbot<br />
eohrieb Köln im Okt 1494: deagUchen euch die «yde» man<br />
alhie in unser stat bereidet, die die unsere alt^ in Engelaut in<br />
craft unser Privilegien bracht haint, uch nu insobrengen nyet ge-