Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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mit (Ud StiUltoB, ttt dtf tr riak im Oktober 1487 »uf VonehUf<br />
dflt LoBdeMT Kontor« bmii «rkUri hatto»).<br />
Die Einwobner tob Hall, deiiao von den Knpern swei Sehiffe<br />
mmanamn« wamb, woUtn eiob mit dieeem Beecheid nieki<br />
MühMtm gnben, eondOTn erklirten, eie würden eieh an 6m<br />
hantieelMn Sehiff, dat ihren Hafen anlief, ichadloe halten. .Wenig<br />
epiter mußte dae Londoner Kontor den StAdten mitteilen,<br />
daß in Hüll der Haß gegen die Hansen so stark sei, daß die<br />
Behörden die Bttrger aieht mehr sfigeln konnten. Um Mord und<br />
Totsehlaf sn Terhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten<br />
der Beeneh Hnllt Tarboten^. Auch in anderen StAdten waren die<br />
Hansen nicht mehr Tor Mißhandlungen sicher.<br />
In London wurden<br />
1490 mehrere Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen<br />
und sehwer yerwundet<br />
Die Titer blieben trotz der Bemühungen<br />
manu armata invasit regnum Anglie eto, qua de causa rex habuit<br />
dlseentioMm oum rege Romanorum, unde feeit proclamare, quod<br />
roeroan harum terrarum non deberent adduci sub pena confiseatioum.<br />
HR. ni 2 8. 588 Anm. c. Der Einfall des SöldnerfQhrers<br />
Martin Sehwars hängt mit dem Aufstand des Orafen von Lincoln,<br />
Johann de la Pole, sosammen. Vgl. Fisher S. 13, auch Caspar<br />
Weinreioh 8. 768 f. Wir sehen also, das Ausfuhrverbot hatte mit<br />
den hansisoh-engliaohen Besiehungen und auch mit dem d&nischenglischen<br />
Kaperkriege schlechterdings nichts zu tun. Daran ändert<br />
auch die Tatsache nichts, daß es wie den englischen so auch<br />
den hansischen Handel traf. Die Londoner Kaufleute scheinen besondera<br />
Mharf darauf gedrungen zu haben, daß die Hansen zur Beobachtung<br />
des Verkehrsverbots gezwungen würden. Es ist verständlich,<br />
daß sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren Konkurrenten<br />
keine Geschäfte gönnten. Hansische Waren, die aus Burgund<br />
kamen oder dorthin geführt werden sollten, wurden n-ehrmaU<br />
beechlagnahmt. HR. HI 8 n. 161 § 2, 506 § 4, 608 | 19<br />
und Aiim. a Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der kölnitehe<br />
und wetidavtnhe Handel getroffen. Die Kölner beklagten<br />
sich deshalb auch am meitten über diese Beschränkung ihrer Freiheiten.<br />
HR. m 2 n. 191, 192. 219, 221. Das Verbot dauerte nicht<br />
lange. Im Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Städte, daß er es<br />
aufgehoben habe. HR. HI 8 n. 188. Im nächsten Jahre wurde aber<br />
die Ausfuhr nach Borgund wieder untersagt Die hansischen<br />
Kaufleute mußten sich verpfUckten, keine Waren dorthin auszuführen.<br />
HR. m 2 n. 288—888.<br />
>) HR. m 8 n. 188, 189.<br />
*) HR. m 8 n. 198, 217 | 80^ 888.