Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
— 132 — iik. Die VergttnBtigaiigen, welche den Engl&ndern frtther ynweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und mit den anderen Oästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen diese« Recht nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden^). Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Lis Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freiiugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht zulassen zu müssen'). Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde nach wie vor hauptsächlich von den Hansen >) HR. II 7 n. 161, 168, 232, HI 4 n. 79 || 831—886, 168. *) HR. I 8 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 669, 668, 674 | 7, 6 n. 400 f 13, U 1 n. 886 §§ 8, 10. 8 n. 881 | 7, 889 | 11, 8 n. 888 I 43, 698 I 4, 7 n. 132, 161, 888 || 811, 884, m 1 n. 66 § 1, 83 I 4, 808 § 1. Siehe S. 187. I
I - 18S - varmiiUlt D«r HmaM dir WifliiidT muk Berg« k«ai troU wMderholtor AmtNmgngtm aiciht wM«r ia AnÜMhimiif. Als •ieli nach dtm Aotbnieh d« Krieg«t der Städte mit Erieh tob nipfirk dl« «igiitfthtii KMillMt« in Berfen, das Ton den Devimkm fsriiimt wir, wieder feeliaaeiieD raehieii, ftberHel der K»- perfttkrer BertholomAoi Voet die Stadt und venetit« dem eng- Ueeken Hendel einen emielitonden Schlag. Seitdem hören wir für Inngn Zeit niehte Mehr Ton einem englieohen Verkehr in Bergen >)• IMe Englinder begnnnen non in die Gebiete selbet einzadringen, aua denen die Produkte dee Nordene kamen; besondere fuhren tie nach Island. Die d&nischen Könige waren nicht imitnnde, dieee Fahrten, die ihre StapelpoUtik durchbrachen, zu erhindem. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter, teils Sehleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute waren wegen der sahlreiehen Oewalttaten und Plünderungen, die sie yerfiMea, bei den Isl&ndem nicht gern gesehene Oiste. Ihre AuMchreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die wiederholten dtnisch-englischen Fehden'). Seit den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche H&ndler, besoodeis sus Hamburg und Danzig, auf Island. Die £ngl&nder, ober die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wieder« holt snsnmmen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem Islandhsndel sa verdrtngen*). *) Hans. Gesch. Qu. VI n. 828 f§ 19—23. Hans. U. B. V n. 4S7, HB. I 6 n. 78, Körner 8. 490 f.; vgl. Bugge 8. 89 ff. *) Ober den englischen Islandhandel vgL F. Magnusen, Om Engelskes Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhun- Nordisk Tidsskrift for Okikyndigbed 2, 1833; auoh Bugge S. 94 ff. *) Hans. t. B. X n. 470. 526, 1201, HR. HI 2 n. 31 | 2; vgl. 8. 6 und 21.
- Seite 102 und 103: — 82 — Privilegien beanspruchte
- Seite 104 und 105: — 84 — den HantMUdten herrschte
- Seite 106 und 107: — 86 — Die englischen St&die wi
- Seite 108 und 109: - 88 — kehrte*). Die Erbitterung
- Seite 110 und 111: — 90 — Die Lage dee hanflischen
- Seite 112 und 113: — 98 — haoBUchen Oesandten in F
- Seite 114 und 115: — 94 — Dure BatsBendeboten, die
- Seite 116 und 117: — «6 — weeÜichen Verkehrs in
- Seite 118 und 119: henen Oesandien in die Haft zurück
- Seite 120 und 121: - 100 — für längere Zeit das Zu
- Seite 122 und 123: — 102 — Verleihung seiner altea
- Seite 124 und 125: — 104 — wllnschten, entfalteten
- Seite 126 und 127: — 106 — raffen; drohte eine sol
- Seite 128 und 129: 7. Kapitel. Der hansisch-englische
- Seite 130 und 131: - 110 — Ratfi, welche durch die W
- Seite 132 und 133: — 112 — anderen Städte, durch
- Seite 134 und 135: — 114 — mittiung des Herzogs vo
- Seite 136 und 137: - in; — In dem Ringen der beiden
- Seite 138 und 139: — 118 — Im nftchBten Frühjahr
- Seite 140 und 141: — 120 — Januar und Februar eine
- Seite 142 und 143: — 122 — Auslieger und das groß
- Seite 144 und 145: — 124 — men wurden, suchten die
- Seite 146 und 147: — 126 — bische Politik in Utrec
- Seite 148 und 149: — 128 — nicht gestatten wollten
- Seite 150 und 151: 130 einer Summe von 250 £ an das K
- Seite 154 und 155: I 8. Kapitel. Dte hansisch-englisch
- Seite 156 und 157: — 188 — Die Biubereien dieier d
- Seite 158 und 159: — 138 — det Kontors unbestraft^
- Seite 160 und 161: — 140 — ordnuDgeD hatten anfang
- Seite 162 und 163: — 142 — die Engländer erklärt
- Seite 164 und 165: — 144 — wurde, best&tigte den U
- Seite 166 und 167: — 146 — 1491 erhobenen Klagen b
- Seite 168 und 169: - 148 — meiden, da er sich darauf
- Seite 170 und 171: — IdO — Die Jahre, die den Brü
- Seite 172 und 173: — 152 — beBonders an Übergriff
- Seite 174 und 175: — 164 — Erat seit der Mitte des
- Seite 176 und 177: — 156 — g«0ohickt werden sollt
- Seite 178 und 179: — 168 — ten sich die englischen
- Seite 180 und 181: I - 160 - am 13. September in Brüg
- Seite 182 und 183: — 16« — auf, zum 1. Mai 1522 z
- Seite 184 und 185: — 164 — An dem engliich-iil&ndi
- Seite 186 und 187: 9. Kapitel. Die hansischen Niederla
- Seite 188 und 189: — 168 — mit einem Rat in Liondo
- Seite 190 und 191: — 170 — „de gemene oopman van
- Seite 192 und 193: — 172 — Waren nicht mehr selbst
- Seite 194 und 195: — 174 — befahlen den Kontoren,
- Seite 196 und 197: — 176 — hansischen Otttern, an
- Seite 198 und 199: Die Wahl in geknüpft - 178 - den R
- Seite 200 und 201: I — 180 — Der Hergang der Wahl
— 132 —<br />
iik. Die VergttnBtigaiigen, welche den Engl&ndern frtther ynweilen<br />
zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die<br />
Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen.<br />
Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander<br />
und mit den anderen Oästen; nur der Verkehr mit den<br />
Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel<br />
war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften<br />
mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen.<br />
Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen diese« Recht<br />
nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von<br />
Danzig nicht gehindert würden^).<br />
Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in<br />
Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in<br />
unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben<br />
wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat,<br />
Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang<br />
es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten<br />
und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer<br />
durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber<br />
weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben.<br />
Lis Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten.<br />
Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls<br />
zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen<br />
oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474<br />
blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre<br />
Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freiiugeben,<br />
erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen,<br />
sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht<br />
zulassen zu müssen').<br />
Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen<br />
Reichen wurde nach wie vor hauptsächlich von den Hansen<br />
>) HR. II 7 n. 161, 168, 232, HI 4 n. 79 || 831—886, 168.<br />
*) HR. I 8 n. 211 § 1, 212 § 1, 5 n. 669, 668, 674 | 7, 6 n.<br />
400 f 13, U 1 n. 886 §§ 8, 10. 8 n. 881 | 7, 889 | 11, 8 n.<br />
888 I 43, 698 I 4, 7 n. 132, 161, 888 || 811, 884, m 1 n.<br />
66 § 1, 83 I 4, 808 § 1. Siehe S. 187. I