Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-franzöeischeu<br />
und der yorkiscb-burgundischen, war sie mit ihren gefttrchteten<br />
Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dflMen<br />
Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor<br />
durch seinen Schwager den St&dten einen Stillstand aabieteiii,<br />
um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden<br />
friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb<br />
auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft<br />
der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen<br />
ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung<br />
der Yorks die hansischen Freiheiten uneingesohrftnkt<br />
zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von<br />
Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über<br />
den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen<br />
Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen<br />
aufzusuchen^).<br />
Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der<br />
Westmächtc beraten,<br />
da die Maiversammlung wegen ihres schwachen<br />
Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen<br />
zu treffen'). Der Hansetag, zu dem die Städte in<br />
selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlftsee<br />
zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und<br />
war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare<br />
Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs<br />
wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher<br />
das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für<br />
ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer<br />
Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen<br />
Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen<br />
Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst Der hansische<br />
Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr<br />
dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der<br />
Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die<br />
Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom däni-<br />
1) HR. U 6 n. 818, 815, 817, 821—824, 88a<br />
>) HR. n 6 n. 880 I 16, 881, 88a