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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-franzöeischeu<br />

und der yorkiscb-burgundischen, war sie mit ihren gefttrchteten<br />

Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dflMen<br />

Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor<br />

durch seinen Schwager den St&dten einen Stillstand aabieteiii,<br />

um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden<br />

friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb<br />

auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft<br />

der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen<br />

ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung<br />

der Yorks die hansischen Freiheiten uneingesohrftnkt<br />

zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von<br />

Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über<br />

den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen<br />

Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen<br />

aufzusuchen^).<br />

Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der<br />

Westmächtc beraten,<br />

da die Maiversammlung wegen ihres schwachen<br />

Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen<br />

zu treffen'). Der Hansetag, zu dem die Städte in<br />

selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlftsee<br />

zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und<br />

war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare<br />

Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs<br />

wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher<br />

das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für<br />

ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer<br />

Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen<br />

Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen<br />

Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst Der hansische<br />

Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr<br />

dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der<br />

Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die<br />

Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom däni-<br />

1) HR. U 6 n. 818, 815, 817, 821—824, 88a<br />

>) HR. n 6 n. 880 I 16, 881, 88a

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