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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 114 —<br />

mittiung des Herzogs von Burg^und nahmen die Städte an und<br />

beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verbandlungen<br />

das Brügger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns.<br />

Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit,<br />

den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzusteileo ; ihre<br />

gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschftdigung erhalten,<br />

oder wenigstens sollte England die noch beschlagpiahm tan<br />

hansischen Güter herausgeben. Wollte der König dies gew&hren,<br />

so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahri<br />

angesetzt werden, die über die EIrstattung des alten und neuen<br />

Schadens verhandeln sollte. Die Städte scheinen aber als ziemlich<br />

sicher<br />

angenommen zu haben, daß die Verhandlungen keinen<br />

Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich gleich darüber,<br />

wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten.<br />

Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni<br />

kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln,<br />

über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen aoUie,<br />

nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und<br />

aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete<br />

und die Ausfuhr hansischer Waren nach EIngland zu verbieten<br />

und England die Fehde anzusagen 0.<br />

Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundischo<br />

Vermittlungsaktion im Sande*). Karl dem KtÜinen selbst<br />

war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten<br />

war, mit einer hansisch-cuglischen Einigung nicht mehr gedient.<br />

Ende Juli<br />

hatte Karls Gegner Warwick die königlichen Truppen<br />

geschlagen und Eduard gefangen genommen.<br />

Warwick hatte nun<br />

beide Könige in seiner Gewalt und war für mehrere Monate der<br />

tatsächliche Herr Englands').<br />

Mit diesem Umschwung verlor aber<br />

für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte deshalb<br />

jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegen<br />

HR. n 6 n. 161, 188, 184 §§ 47-74, 185 §§ 10, 11, 16, 28,<br />

88, 26, 196, 197, Hans. U. B. IX n. 686, 688, Lüb. Chron. U<br />

8. 319.<br />

') HR. n 6 n. 219, 221. 244, Hans. ü. B. IX n. 684.<br />

*) VgL Oman 8. 484 ff.

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