Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
— 112 —<br />
anderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln,<br />
obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat,<br />
zum Schluß, daß es für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst<br />
zu stellen und mit den übrigen Städten keinen Bund einzugehen^«<br />
In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie<br />
im November ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen<br />
Widerstand Londons durchgesetzt hatten'), nach den Anordnungen<br />
ihrer Stadt eine eigne Oesellschaft und erwarben, nachdem<br />
am 31. August 1469 die Oenußzeit der hansischen Privilegien abgelaufen<br />
war, vom Könige ein Patent, das ihnen die Freiheiten<br />
bis nächsten Ostern verlängerte^). Köln wünschte, daß ihm die<br />
Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es<br />
dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte<br />
den Kölner Kaufieuten die Privilegien immer nur auf kürzere<br />
Zeit.<br />
Die Kölner suchten sorgfältig die übrigen Hansen von<br />
sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufnonunen<br />
werden wollte, mußte Zertifikate<br />
beibringen, daß er ans<br />
Köln gebürtig sei und nur mit Waren Kölner Bürger handele.<br />
Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hans» nur die<br />
Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England<br />
im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der<br />
Kölner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den Altermann<br />
und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England<br />
adressiert waren, zurück*).<br />
Ln Laufe cies Winters änderte sich die Lage der hansischen<br />
Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen<br />
Verwendungsschreiben für die Gefangenen ein. Sogar William<br />
Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen,<br />
der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politische<br />
>) HB. n 6 n. lU, 116, 164, 870 §§ 1, 8, Hans. U. B. IX n.<br />
491, 617, 687.<br />
>) Hans. U. B. IX n. 688, HB. H 6 n. 119. 184.<br />
•) HB. n 6 n. 818, 880, 888—884, Hans. U. B. IX n. 608 § 1,<br />
689 §§ 66, 66, 69.<br />
«) HB. n 6 n. 886, 886, Hans. U. B. IX n. 608, 606, 690, 6M<br />
bis 700, 704, 706, 709, 718, 719, 784, 741.