Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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Ratfi, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten<br />
hatten^), den König zum Vorgehen gegen die HaoBea gedring^<br />
zu haben.<br />
Ihr Eigennutz mehr aU die Klagen der Kaufleute hat<br />
aber alle Gründe poliUscher Klugheit den Sieg davongetragen.<br />
Besonnene Erwäg^ung hätte damals den Engländern gebieten mflesen,<br />
mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre günstige Stellung,<br />
in der sie sich durch das burgundische Bündnis befanden,<br />
zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu<br />
schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im<br />
Gegenteil, daß sich die Städte eng zusammenschloseen und Lübeck<br />
wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in<br />
England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht<br />
zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die<br />
Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit<br />
Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt<br />
Köln von der übrigen Hanse ^.<br />
Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten<br />
so überraschend, daß sie nicht einmal 2^it hatten, ihre ^Schiffe,<br />
die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen.<br />
Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute<br />
zahlreiche preußische und süderseeische Schiffe in die englischen<br />
Häfen ein, um dort demselben Schicksal dv Dewhi i g<br />
-<br />
nähme zu verfallen').<br />
Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung<br />
ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische König und<br />
viele andere Fürsten verwandten sich auf ihre Bitten für die<br />
widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute^ und auch<br />
König Christian von Dänemark bescheinigte den Hansen noch-<br />
1) HB. n 6 n. 97( S. 74), Hans. U. B. IX n. 619 | 18, MO, 584<br />
§ 18, X n. 241 §§ 22, 28.<br />
>) Hans. U. B. IX n. 467 § 6, 482 § 6, 490, HR. U 6 n^ 97,<br />
100. Vgl. Stein, Hanse und England S. 29r.<br />
>) Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 847). 684 |§ 4, 6, 7, 641<br />
Via § 14.<br />
«) HR. n 8 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 496. 497, 601-608.<br />
609, 611.