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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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7. Kapitel.<br />

Der hansisch-englische Seekrieg.<br />

Der Friede zu Utrecht<br />

Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses<br />

hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute<br />

in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen,<br />

daß neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden,<br />

und daß die englischen Kaufleute einer weiteren Verlängerung<br />

der Freiheiten Schwierigkeiten machen würden, als<br />

im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden<br />

Konflikt zwischen der Hanse und fingland rasch znm<br />

ollständigen Bruch erweiterte.<br />

Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englischdänischen<br />

Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren<br />

und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust Zur<br />

Vergeltung ließ König Christian im Juni 1468 im Sunde sieben<br />

englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach<br />

Preußen befanden, aufgreifen und ihre<br />

Ladung beschlagnahmen*)*<br />

Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem<br />

Out in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die<br />

>) LOb. Chron. II S. Sil, Caspar Weinreioh S. 780, Hans. U.<br />

B. IX n. 468; Hans. U. B. IX n. 478 zählt nur die sechs folgenden<br />

Schiffe als fortgenommen auf: le Oeorghe de Londone, le Cristofer<br />

de Bostoone, le Oabriell de Bostoone, le George de Boetoooe,<br />

le James de Lynne. le Marya de LQrnne. Nach Hans. U. B. IX n. 519»<br />

620 wurde aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Oaatro,<br />

das dem Grafen von Northumberland gehörte, fortgenommea ; vgL<br />

auch HR. n 7 n. 84 §§ 27, 29. 76. Danach ist Daenell H 8. 43<br />

EU berichtigen. Nach Hans. U. B. IX n. 619 fand die DeeohUfnähme<br />

der Schiffe an verschiedenen Tagen statt.

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