Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 102 — Verleihung seiner altea Freiheiten^). Für Eduard IV. war die Genehmigung des Oesuohs eine Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Oegengäbe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten'). Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten *). aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen Herren wenig beachtet Wie London es wünschte, beeehlofl das Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis die Forderungen der englischen Kauflente von den Hansestädten erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängemng der Privilegien bis weiteren Weihnachten 1462 den Hansen die Mflgliehkeit lu Verhandlungen^). >) HB. n 6 n. 117, 181 § 11, 147, 868 | 8. >) HR. n 6 n. 147, 863 §§ 3, 4, 9, 7 n. 84 § 45, Auit. ü. B. Vm n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 88. •) Hans. U. B. VOI n. 1079, HR. H 6 a. 166, 175. Lübeck (hatte Jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt HR. n 5 n. 161 § 7, 166, 167—170, 868 f| 5-7. «) HR. H 5 n. 178, 806, 863 f§ 1098, 1099, 1110, 1116, 111/7. 7, 80, 85, Hans. U. B. Vm n.
I - 108 — ^nrois dm Batfigwifco«—— ^^ und g«f&hrlioh. London bcfuui Mgar wollig •piier oinoa bomb Stroii mit ihnoii. AAgoblloh woil nOtigo Boporottiron %m Bmhohim yomooit 128S den Knoflontoii oblog, uUog dio Stodtbehdrdo im lUn 1463 den HaiiMin die Bew»- ohong dee Toree, obwohl der König ihre Rechte tu tchütion Tor- •proohen hniie, und beraubte sie dadurch der rochilichen Grundläge ihrer Freiheiten in der Stadt Die hansinehen Kaufleuie mußten befflrohien, daß London eie nun den andern FremdoB gleiehetnilon wevdo«). Die Bemühungen dee Kontore, die Hanee zum Eingreifen sn veranlaaeen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte ee nach wie vor ab, tot der Erledigung der Entsch&digungsforderuDgen mit den Englindem zu verhandeln oder, wie die weeÜichen StAdte üilii'ihUm, einen allgemeuien Hanaetag zu berufen. Danzig war noch zu sehr mit zieh aelbei iMechiftigt, all daß es den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerkaamkeit hätte eehenken ktenen*). Nur im Westen fanden die Bitten dee Kontora um Hilfe williges Oehör. Im Interesse ihrer kommerziellen \'erbiBdQng mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend >) Hans. U. R I n. 902, HR. II 5 n. UG, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht echon am Tage nach der Thronbesteigung Eduarde IV. (1461 IfArz 6) entzog London dem deutachen Kaufmann die Bewachung des Biachofatores, wie v. d. Kopp, HE. II 6 8. 86 und Daenell II S. 54 meinen. In HBL II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreeaahl eicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 868 § 10 gibt daa richtige Datum »,anno 62 6 daghe in merte" an, wie auch aus HR. n 6 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de konynck dem copmanne bis Kersteemlsse synen dagh verlenget hofft, syner vryheit to ghebrukene. welk he leyt dem meyer Hugo Wits in Jannario last toeeggen by enen odelen manne van der cronen . . ., dat sksk de meyer der sake van Bytoopeegate nicht en solde underwynden, mer laten den oopnuui stan lyck ho biaherto geetan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der porte Biaoopeegate wyate, . . . Für das Jahr 1468 spricht auch die HR. II 5 & 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die atädtischen Protokolle von 1468 April 7; vgl auch HR. n 7 n. 87 I 88, 44 I 17. *) HR. n ö n. 169. 176—178. 8ia
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Verleihung seiner altea Freiheiten^). Für Eduard IV. war die<br />
Genehmigung des Oesuohs eine Frage der großen Politik. Er<br />
brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde.<br />
Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem<br />
erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Oegengäbe<br />
zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch<br />
Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem<br />
er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem<br />
Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher<br />
gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien<br />
und verlangten, daß ihrem Handel in<br />
Preußen und Livland ähnliche<br />
Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb<br />
die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar,<br />
damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen<br />
für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten').<br />
Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese<br />
Prüfung vorbehalten.<br />
London machte die größten Anstrengungen,<br />
seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch<br />
an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament<br />
für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner<br />
bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten *).<br />
aber deren<br />
Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen<br />
Herren wenig beachtet Wie London es wünschte, beeehlofl das<br />
Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren,<br />
bis die Forderungen der englischen Kauflente von den Hansestädten<br />
erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit<br />
seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch<br />
mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängemng der<br />
Privilegien bis<br />
weiteren<br />
Weihnachten 1462 den Hansen die Mflgliehkeit lu<br />
Verhandlungen^).<br />
>) HB. n 6 n. 117, 181 § 11, 147, 868 | 8.<br />
>) HR. n 6 n. 147, 863 §§ 3, 4, 9, 7 n. 84 § 45, Auit. ü. B.<br />
Vm n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 88.<br />
•) Hans. U. B. VOI n. 1079, HR. H 6 a. 166, 175. Lübeck (hatte<br />
Jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt<br />
HR. n 5 n. 161 § 7, 166, 167—170, 868 f| 5-7.<br />
«) HR. H 5 n. 178, 806, 863 f§<br />
1098, 1099, 1110, 1116, 111/7.<br />
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