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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 98 —<br />

haoBUchen Oesandten in Flandern erklärten m wegen der mißlichen<br />

Lage des Kaufmanns fttr dringend erforderlich, daß sobald<br />

wie möglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten<br />

werde *).<br />

Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen<br />

Versuch, die Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich<br />

zu machen schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des<br />

Landes ließ es wünschenswert erscheinen, wenigstens einen Aufschub<br />

zu gewinnen. Seit dem Januar des vorigen Jahres waren<br />

dem englischen Handel wieder die burgundischen Lande verschlossen,<br />

und im Frühjahr war auch der Krieg mit Frankreich<br />

wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit D&nemark<br />

und der Hanse ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr<br />

abgeschnitten. Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli<br />

Gesandte an den dänischen König, an den Hochmeister und die<br />

Städte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten und die alten<br />

Verträge mit diesen Reichen erneuern sollten*).<br />

Die Verhandlungen, welche im März des nächsten Jahres<br />

von den englischen Abgesandten mit Vertretern der Hanse und<br />

des Hochmeisters in Lübeck geführt wurden, brachten aber, hauptsächlich<br />

wohl wegen des geringen Besuchs des Tages durch die<br />

Städte, keine endgültige Regelung der gegenseitigen Beziehungen.<br />

Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft, die am 24.<br />

Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der Versuch,<br />

den die Engländer damals machten, die Hanse zu spalten,<br />

scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusaes die Preußen<br />

vom Genuß der hansischen Freiheiten ausMhließen wollten,<br />

erklärten die übrigen Städte, daß ein solches Vorgehen der Engländer<br />

den Bruch mit der gesamten Hanse naeh sich ziehen<br />

würde*).<br />

Durch die Lübecker Abmachungen und den im Juli mit<br />

Christian I. von Dänemark vereinbarten Stillstand*) erreiehte<br />

>) HR.n 8 n. 846 § 1«. 847, 868, 408 §| 8. 7. 8. 848.<br />

*) HR. n 8 n. 460. 468-466; vgl. DaeneU H & 81.<br />

•) HR. n 8 n. 467-470. 475 §§ 8. 8, 476, 480-484, 487-^498,<br />

494-606, Städteohron. XXX S. 94 ff.<br />

*) Vgl. DaeneU D 8. 81.

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