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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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- 88 —<br />

kehrte*). Die Erbitterung der Danziger gegen ihn w&r so groß,<br />

daß er für sein Leben fürchtete und den Hochmeister um Schutz<br />

anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an<br />

dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher<br />

juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Oesandtscluifi in<br />

England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger^.<br />

Dm<br />

Kontor befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der<br />

Übereinkunft, indem es auf die folgen hinwies, welche ihre Niohi><br />

beet&tigung für den hansischen Kaufmann haben könne. Doch<br />

vermochten seine Vorstellungen die Danziger Bürgerschaft von<br />

ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger<br />

Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Be-<br />

Siegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben*).<br />

Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen<br />

Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit<br />

es die unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise.<br />

Es läßt sich nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als<br />

vor 1436^). Danzig scheint nur strenger als früher die Beobachtung<br />

des Gästerechts von ihnen gefordert zu haben; de sollten<br />

nur dieselben Rechte genießen wie die andern Fremden*).<br />

Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht<br />

begnügen wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England<br />

bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben<br />

nämlich, als sie die Anerkennung ihrer Ansprüche vom<br />

Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten^, wieder ihren<br />

alten<br />

Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen Behandlung von<br />

den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten<br />

>) HR. n 2 n. 160—180; vgl. Reibstein a 62 ff.<br />

•) HR. n 2 n. 220, 224, 226.<br />

*) Thorn, Elblng und Königsberg apraohen sich für die Bestätigung<br />

des Vertrages aas. HR n 2 n. 223 § 1. auch 221.<br />

*) Nur einer neuen Beeohrinkung wurde der fremde Handel<br />

damals unterworfen. Es wurde den fremden Kauflenten verboten,<br />

in den Hansestädten Schiffe bauen su lassen oder tu kaofen.<br />

HR. n 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.<br />

*) Siehe die Antworten, die Dantig 1489 und 1442 auf die<br />

englischen Klagen erteilte. HR II 2 n. 818, 7 n. 484.<br />

•) HR. U 2 n. 818, 846, 880.

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