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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 86 —<br />

Die englischen St&die widersetzten rieh mit allen Mitteln<br />

der Besiegelung des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages.<br />

Sie sollen sogar den Kanzler und den Schatzmeister bestochen<br />

haben, um seine Auslieferung zu verhindern. Als Grund für ihr<br />

Vorgehen gibt Vorrath' in einem Brief an Danzig an, daß die<br />

St&dte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je weiter rie das<br />

Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere Aosrichi<br />

hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die E«rst«ii<br />

zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Beriegelung<br />

des Vertrages durchzusetzen^).<br />

Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der<br />

Übereinkunft Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie<br />

vor von den Eaufleuten die hohen Subsidien und wollten ihren<br />

Anspruch, davon befreit zu sein, nicht anerkennen, indem sie behaupteten,<br />

vom Kanzler keine Anweisung erhalten zu haben. Vorrath<br />

meinte, es t&te ihuen von Herzen leid, daß die englischen<br />

Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen. Aber<br />

auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andare Nichthansen<br />

in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger<br />

zu sein, mag die Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlaasung<br />

der Subsidien vorsichtig zu sein.<br />

Vorrath klag^, daß diese Kaufleute<br />

besonders Bürgerbtiefe von der Jungstadt} Danzig vorzeigten,<br />

und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen ins Bürgerrecht«).<br />

Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen (Gesandten noch<br />

eine wichtige Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor<br />

neue Statuten, durch welche die Kaufleute und Schiffer angewiesen<br />

wurden, die Privilegien genau innezuhalten und AuAenhansen<br />

in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen. Außerdem<br />

wurde ihnen streng befohlen. Übergriffe von englischen Städten<br />

und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor mitiQteflenS).<br />

1) HR. n 2 n. 44, 46, 70, 78. 78; vgl. Reibstein a 46 f.<br />

*) HR. n 8 n. 88. 89, 44, 48, 61, 78—76, 88, 90, 7 n. 461.<br />

•) HR. n 8 n. 81, 88.

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