Bescheid - Umweltbundesamt
Bescheid - Umweltbundesamt
Bescheid - Umweltbundesamt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Details der Projektsänderungen sind im <strong>Bescheid</strong>spruch näher beschrieben.<br />
§ 18b UVP-G 2000 macht schlecht hin alle Änderungen von Vorhaben einem Änderungsverfahren<br />
zugänglich und liegen die Grenzen eines Änderungsverfahrens gemäß § 18b UVP-G 2000 jedenfalls<br />
dort, wo die Änderung selbst eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 3a<br />
UVP-G 2000 erforderlich machen würde. Durch die nunmehrige Änderung bleibt die Identität des<br />
Vorhabens "L6" uneingeschränkt gewahrt und werden keinerlei Kapazitätserhöhungen dadurch<br />
genehmigt.<br />
Die nunmehrige Anlagenänderung betrifft die Gichtschlammbehandlung/-verwertung. Die<br />
Änderungen haben sich deswegen ergeben, als durch geänderte Prozesse der Gichtschlamm<br />
nicht mehr die selbe chemische Konsistenz wie früher aufweist und somit eine Ablagerung<br />
(derzeit)nicht mehr möglich ist. Die Zwischenlagerung dient als Zwischenpuffer, um dort den<br />
Abtransport bzw. den Export nach durchgeführter Notifikation bewerkstelligen zu können.<br />
Sonstige formale Voraussetzungen:<br />
§ 18b Z 2 leg. cit verlangt, dass die von den Änderungen betroffenen Beteiligten Gelegenheit<br />
haben müssen, ihre Interessen zu wahren. Den Betroffenen wurden sowohl der Antrag als auch<br />
die Projektsunterlagen zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Vorhaben<br />
zu äußern.<br />
Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde Abstand genommen und verlangt<br />
§ 18b diese auch nicht zwingend. Die Gutachten wurden den Parteien/Beteiligten zur Kenntnis<br />
gebracht und hat auch der Vertreter des Arbeitsinspektorates keinerlei Einwand gegen die<br />
geplante Anlagenänderungen geäußert.<br />
Zu den materienrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen:<br />
§ 18b Z 1 leg. cit. verlangt, dass den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem § 17<br />
Abs. 2 bis 5 leg. cit. nicht widersprochen werden darf. Durch die ledigliche Zwischenlagerung von<br />
Gichtschlämmen, die in weiterer Folge sortiert werden, kann es zu keinerlei Änderung bzw. zu<br />
keinerlei Widerspruch zur festgestellten Umweltverträglichkeit kommen.<br />
Dieses Zwischenlager soll der Situation gerecht werden, dass die chemische Qualität der<br />
Gichtschlämme sich so verändert hat, die eine momentane Ablagerung auf der Reststoffdeponie<br />
der voestalpine Stahl GmbH nicht möglich macht. Sollte die voestalpine Stahl GmbH jedoch beabsichtigen,<br />
einen Zwischenpuffer oder aus sonstigen Gründen ein Zwischenlager für<br />
Gichtschlämme auf Dauer errichten zu wollen, werden an ein solches Zwischenlager höhere<br />
Anforderungen zu stellen sein. Der ASV für Gewässerschutz spricht in diesem Zusammenhang<br />
von einer Sickerwassererfassung, von einer Umhausung, etc. Aus diesem Grund war dieses<br />
Zwischenlager zeitlich zu befristen. Sollte es an Ort und Stelle weiterbetrieben werden, wären<br />
entsprechende Adaptierungen vorzunehmen. Dazu hätte die voestalpine Stahl GmbH bis<br />
längstens 31. Oktober 2010 Projektsunterlagen vorzulegen und in weiterer Folge die Maßnahmen<br />
bis spätestens 31. Dezember 2011 umzusetzen. Erfolgt also kein "technische Aufrüstung", ist das<br />
Lager bis längstens<br />
31. Oktober 2011 bzw.31.12.2011 gänzlich zu räumen und wieder aufzulösen.<br />
Die Durchführung von chemischen Analysen waren der voestalpine Stahl GmbH verpflichtend<br />
aufzutragen und wurde diese darüber hinaus von den Vertretern der voestalpine Stahl GmbH auch<br />
akzeptiert. Die Behörde konnte dem Vorschlag des ASV für Gewässerschutz, für die<br />
Probennahmen, das externe Kontrollorgan einzusetzen, nicht näher treten. Die Aufgaben des<br />
externen Kontrollorgans sind im UVP-<strong>Bescheid</strong> genau festgelegt und sehen kein Betätigungsfeld<br />
für diesen Anlagenverbund vor.<br />
Seite 9