19.01.2015 Aufrufe

Bescheid - Umweltbundesamt

Bescheid - Umweltbundesamt

Bescheid - Umweltbundesamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

möglich machen, weswegen eine Zwischenlagerung bis zum Abtransport zur Verwertung<br />

erforderlich ist. Neben ständig neu anfallender Gichtschlämme sind zum Antragszeitpunkt rund<br />

4.800 t auf Zwischenlager gelegen; An die 800 t fallen monatlich neu an. Die Gichtschlämme<br />

werden an die DK Recycling und Roheisen GmbH von Duisburg geliefert, die monatlich 2.000 t<br />

übernehmen kann. Dies macht es auch erforderlich, dass bestehende Gichtschlammlager, bis zu<br />

dem Zeitpunkt, als sämtliche Materialien verbracht sind, weiter aufrecht zu erhalten.<br />

In weiterer Folge beschreibt die Konsensinhaberin sowohl den Status quo als auch den geplanten<br />

Status und weist dabei insbesondere auf die Vergrößerung des bereits mit Asphalt befestigten<br />

Fläche des Abfallterminals im Ausmaß von rund 420 m² hin, um eine Lagerkapazität von bis zu<br />

2.000 t dieses Abfalls gewährleisten zu können. Die geplante Zwischenlagerfläche wird dann rund<br />

600 m² groß sein.<br />

II.2.<br />

Beweismittel der Behörde:<br />

II.2.1. Gutachten ASV für Abfallchemie:<br />

"Die voestalpine Stahl GmbH (VAS) beantragt im Zuge der Abwicklung des Detailprojekts L6 WZ<br />

00.03 die Errichtung eines Zwischenlagers für Gichtschlamm im Bereich "Abfallterminal" auf dem<br />

Gelände der behördlich bewilligten betriebsinternen Reststoffdeponie.<br />

Gleichzeitig wird die Verlängerung der Lagerfrist für das bestehende Zwischenlager auf dem<br />

Deponiegelände bis 31.07.2011 beantragt.<br />

Den Anträgen liegt das von VAS erstellte Technische Projekt "Zwischenlagerung Gichtschlamm"<br />

zu Grunde (23 Seiten + Lageplan M = 1 : 2000).<br />

a) Errichtung Zwischenlager:<br />

Das Vorhaben lässt sich aus den Unterlagen wie folgt zusammenfassen:<br />

Im Westteil des bestehenden "Abfallterminals" wird die bestehende Asphaltfläche nach Süden zu<br />

verlängert. Es entsteht eine ca. 20 x 30 m große Lagerfläche. Diese wird im Norden durch eine<br />

bestehende Abwurfkante (Stahlwand), im Westen und Osten durch Betonleitwände (ca. 1 m hoch)<br />

begrenzt, die Südseite bleibt offen. Dreiseitig umlaufend wird ein ca. 20 cm hoher Asphaltwulst<br />

errichtet, um ein Rückhaltebecken für Niederschlagswässer zu erhalten.<br />

Die Betriebsweise folgt im Wesentlichen der beim bestehenden Zwischenlager. Die Dokumentation<br />

erfolgt zusammen mit jener der Reststoffdeponie, die Überwachung und Eingangskontrolle durch<br />

das Deponiepersonal.<br />

Für die Beprobung und analytische Untersuchung wurde ein Probenahmeplan vorgelegt, welcher<br />

sich an den Vorgaben des Anhangs 4 der DVO 2008 für Abfallströme orientiert. Dies wurde von<br />

mir bereits früher positiv beurteilt.<br />

Die beschriebene Vorgangsweise scheint geeignet, das dem Gichtschlamm innewohnende<br />

geringe Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser zu beherrschen.<br />

Die Vorgaben gemäß § 34 DVO 2008 (andere Anlagen auf Deponien) werden – wie auch in den<br />

Einreichunterlagen ausführlich dargestellt und begründet – nicht verletzt.<br />

Aus meiner fachlichen Sicht bestehen gegen die Errichtung und den Betrieb bei projektsgemäßer<br />

Ausführung und projektsgemäßem Betrieb keine Bedenken.<br />

Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!