Bescheid - Umweltbundesamt
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möglich machen, weswegen eine Zwischenlagerung bis zum Abtransport zur Verwertung<br />
erforderlich ist. Neben ständig neu anfallender Gichtschlämme sind zum Antragszeitpunkt rund<br />
4.800 t auf Zwischenlager gelegen; An die 800 t fallen monatlich neu an. Die Gichtschlämme<br />
werden an die DK Recycling und Roheisen GmbH von Duisburg geliefert, die monatlich 2.000 t<br />
übernehmen kann. Dies macht es auch erforderlich, dass bestehende Gichtschlammlager, bis zu<br />
dem Zeitpunkt, als sämtliche Materialien verbracht sind, weiter aufrecht zu erhalten.<br />
In weiterer Folge beschreibt die Konsensinhaberin sowohl den Status quo als auch den geplanten<br />
Status und weist dabei insbesondere auf die Vergrößerung des bereits mit Asphalt befestigten<br />
Fläche des Abfallterminals im Ausmaß von rund 420 m² hin, um eine Lagerkapazität von bis zu<br />
2.000 t dieses Abfalls gewährleisten zu können. Die geplante Zwischenlagerfläche wird dann rund<br />
600 m² groß sein.<br />
II.2.<br />
Beweismittel der Behörde:<br />
II.2.1. Gutachten ASV für Abfallchemie:<br />
"Die voestalpine Stahl GmbH (VAS) beantragt im Zuge der Abwicklung des Detailprojekts L6 WZ<br />
00.03 die Errichtung eines Zwischenlagers für Gichtschlamm im Bereich "Abfallterminal" auf dem<br />
Gelände der behördlich bewilligten betriebsinternen Reststoffdeponie.<br />
Gleichzeitig wird die Verlängerung der Lagerfrist für das bestehende Zwischenlager auf dem<br />
Deponiegelände bis 31.07.2011 beantragt.<br />
Den Anträgen liegt das von VAS erstellte Technische Projekt "Zwischenlagerung Gichtschlamm"<br />
zu Grunde (23 Seiten + Lageplan M = 1 : 2000).<br />
a) Errichtung Zwischenlager:<br />
Das Vorhaben lässt sich aus den Unterlagen wie folgt zusammenfassen:<br />
Im Westteil des bestehenden "Abfallterminals" wird die bestehende Asphaltfläche nach Süden zu<br />
verlängert. Es entsteht eine ca. 20 x 30 m große Lagerfläche. Diese wird im Norden durch eine<br />
bestehende Abwurfkante (Stahlwand), im Westen und Osten durch Betonleitwände (ca. 1 m hoch)<br />
begrenzt, die Südseite bleibt offen. Dreiseitig umlaufend wird ein ca. 20 cm hoher Asphaltwulst<br />
errichtet, um ein Rückhaltebecken für Niederschlagswässer zu erhalten.<br />
Die Betriebsweise folgt im Wesentlichen der beim bestehenden Zwischenlager. Die Dokumentation<br />
erfolgt zusammen mit jener der Reststoffdeponie, die Überwachung und Eingangskontrolle durch<br />
das Deponiepersonal.<br />
Für die Beprobung und analytische Untersuchung wurde ein Probenahmeplan vorgelegt, welcher<br />
sich an den Vorgaben des Anhangs 4 der DVO 2008 für Abfallströme orientiert. Dies wurde von<br />
mir bereits früher positiv beurteilt.<br />
Die beschriebene Vorgangsweise scheint geeignet, das dem Gichtschlamm innewohnende<br />
geringe Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser zu beherrschen.<br />
Die Vorgaben gemäß § 34 DVO 2008 (andere Anlagen auf Deponien) werden – wie auch in den<br />
Einreichunterlagen ausführlich dargestellt und begründet – nicht verletzt.<br />
Aus meiner fachlichen Sicht bestehen gegen die Errichtung und den Betrieb bei projektsgemäßer<br />
Ausführung und projektsgemäßem Betrieb keine Bedenken.<br />
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