Bescheid - Umweltbundesamt
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Für die Eingabe (Antrag) vom 25. Jänner 2011 gemäß<br />
§ 14 TP 6 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 idgF 13,20 Euro<br />
Für die Stempelung der Projekte<br />
ZUSAMMEN SOMIT:<br />
21,60 Euro<br />
34,80 Euro<br />
Begründung:<br />
I. Verfahrenslauf:<br />
Der voestalpine Stahl GmbH wurde mit dem UVP-Genehmigungsbescheid vom 1. Oktober 2007,<br />
UR-2006-5242/442, die UVP-Genehmigung für das Vorhaben "L6" erteilt. Sowohl die Werksdeponie<br />
der voestalpine Stahl GmbH als auch die gesamte Gichtschlammentsorgungsthematik<br />
war Teil der UVP und somit vom Vorhaben umfasst.<br />
Anfallende Gichtgasschlämme wurden bisher auf der Werksdeponie abgelagert. Grenzwertüberschreitungen<br />
haben dazu geführt, dass ein Einbringen auf der Werksdeponie nicht mehr möglich<br />
war, weswegen die voestalpine Stahl GmbH bereits am 18. Mai 2010 bei der UVP-Behörde die<br />
Genehmigung für die zeitlich befristete Zwischenlagerung von Gichtschlämmen beantragt hat. Mit<br />
<strong>Bescheid</strong> der Oö. Landesregierung vom 15. Juni 2010, UR-2006-5542/145, wurde dies zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Nunmehr hat die voestalpine Stahl GmbH einerseits um Verlängerung des bestehenden<br />
Zwischenlagers angesucht, um von dort die Gichtschlämme exportieren zu können und<br />
andererseits den Antrag auf Änderungsgenehmigung für ein neues Gichtschlammzwischenlager<br />
bei der UVP-Behörde gestellt.<br />
Die Amtsachverständigen für Abfallchemie und Gewässerschutz wurden mit der Beurteilung beauftragt<br />
und war den Parteien/Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt worden, bis zum 15. März 2011<br />
zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen.<br />
Die voestalpine Stahl GmbH hat die Vorschreibungen, abgesehen von der Forderung, dass<br />
bestimmte chemische Analysen vom externen Kontrollorgan durchgeführt werden sollen – zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Das Arbeitsinspektorat wurde gehört und hat sich dieses nicht gegen die Änderung<br />
ausgesprochen.<br />
Die Stadt Linz hat sich nicht gegen die Errichtung und den Betrieb des Zwischenlagers<br />
ausgesprochen, jedoch für eine möglichst emissionsarme Arbeitsweise – Geringhaltung diffuser<br />
Emissionen bei der Abfallaufnahme bzw. Verladung - ausgesprochen.<br />
II.<br />
Beweismittel:<br />
II.1.<br />
Von der voestalpine Stahl GmbH beigebrachte Beweismittel:<br />
In ihren Einreichunterlagen beschreibt die voestalpine Stahl GmbH zu erst den Ist-Zustand der<br />
Deponie und geht unter 2.2.2. auf die geplante Änderung näher ein. Sie verweist auf die<br />
Problematik von Grenzwertüberschreitungen, die ein derzeitiges Ablagern auf der Deponie nicht<br />
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