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Verwaltungsvorlage 15-2013.pdf - Gemeinde Uedem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Büro des Bürgermeisters<br />

<strong>Verwaltungsvorlage</strong><br />

Nummer:<br />

Datum:<br />

öffentlich<br />

<strong>15</strong> /2013<br />

10.04.2013<br />

Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018;<br />

Vorschlagsliste der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

Beratungsweg:<br />

Haupt- und Finanzausschuss 29.04.2013<br />

Rat 16.05.2013<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es wird vorgeschlagen, die Vorschlagsliste zur Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für<br />

die Amtszeit 2014 bis 2018 (Anlage zur <strong>Verwaltungsvorlage</strong> Nr. <strong>15</strong>/2013) zu beschließen.<br />

Sachverhalt:<br />

Nach einem Schreiben des Landgerichtes Kleve vom 14. Dezember 2012 sind für die Amtszeit vom<br />

01.01.2014 bis zum 31.12.2018 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

sind mindestens 6 Hauptschöffinnen bzw. Hauptschöffen vorzuschlagen. Die Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen erfolgt beim Amtsgericht durch den zuständigen Ausschuss nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

(GVG). Das Amtsgericht hat aus der Vorschlagsliste der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong><br />

drei Hauptschöffinnen bzw. Hauptschöffen zu wählen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls weitere<br />

Personen zu Hilfsschöffen gewählt.<br />

Gemäß § 36 Absatz 1 GVG ist die Vorschlagsliste von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung zu beschließen, wobei<br />

eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen<br />

Mitgliederzahl erforderlich ist. Die Vorschlagliste der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong> ist anschließend<br />

nach öffentlicher Bekanntmachung für eine Woche gemäß § 36 Absatz 3 GVG öffentlich auszulegen.<br />

In der laufenden Amtsperiode von 2008 bis 2013 waren aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong> Herr Manfred<br />

Parma und Herr Frank-Ingo Paetsch als Hauptschöffen sowie Frau Renate Freitag, Herr Wolfgang<br />

Kürten, Herr Walter Kanders und Herr Klaus Goertz als Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen tätig.<br />

Frau Freitag und Herr Parma können nicht mehr wiedergewählt werden, weil sie bereits in der zweiten<br />

aufeinanderfolgenden Wahlperiode als Schöffen tätig sind. Herr Paetsch hat die Altersgrenze<br />

erreicht. Herr Goertz hat aus persönlichen Gründen ein weiteres Engagement abgelehnt.<br />

Die Verwaltung hat in den regionalen Zeitungen einen Aufruf durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass<br />

sich viele Bürgerinnen und Bürger für das Amt des Schöffen beworben haben. Auf konkrete Nachfrage<br />

beim Amtsgericht Kleve wurde mitgeteilt, dass es keine Obergrenze der Personenanzahl für<br />

die Vorschlagslisten der Kommunen gibt. Somit wurden alle Bürgerinnen und Bürger, die sich bis zur<br />

veröffentlichten Bewerbungsfrist gemeldet haben, in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Bewerbung in<br />

die Vorschlagsliste (Anlage) aufgenommen.


- 2 -<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine.<br />

(Rainer Weber)<br />

Bürgermeister

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