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ZUR WIRTSCHAFTS- UND GESELLSCHAFTSPOLITIK 127

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Ordnungspolitische Positionen<br />

Leistungen beschränkt sich auf kommunaler Ebene die Frage darauf, wie ein<br />

Rechtsanspruch erfüllt wird, und nicht, ob er erfüllt wird. In diesen Fällen<br />

spricht auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht nichts gegen eine Mischfinanzierung.<br />

Bei vielen projektgebundenen Förderungen besteht ein besonderer Begründungszwang<br />

für Mischfinanzierungen. Ob das Risiko eines goldenen Zügels<br />

und der damit verbundenen Fehlallokation von Ressourcen besteht, muss geprüft<br />

werden. In vielen Fällen existieren jedoch gute Gründe, eine Mischfinanzierung<br />

nicht abzulehnen, so zum Beispiel bei überregionalen externen Effekten.<br />

Sofern eine Mischfinanzierung anzuraten ist, müssen allerdings hierzu auch<br />

durch die Finanzverfassung abgesicherte Wege gegeben sein. Nicht zuletzt vor<br />

dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Konjunkturpaket II erachten es<br />

die Kommunen deshalb für erforderlich, dass der Katalog der zulässigen Finanzhilfen<br />

des Bundes in Artikel 104b des Grundgesetzes systematisch auf all<br />

jene Politikfelder ausgedehnt wird, auf denen Verwaltungskooperationen zwischen<br />

Bund und Kommunen sinnvoll und wünschenswert erscheinen. Nur so<br />

kann eine verwaltungsökonomisch sinnvolle Verankerung einer Aufgabe auf<br />

kommunaler Ebene finanziell abgesichert werden.<br />

Viele Vorschläge der Gemeindefinanzkommission<br />

weisen in die falsche Richtung<br />

Mit Blick auf die weitreichenden Möglichkeiten von Bund und Ländern bei<br />

der Ausgestaltung des kommunalen Finanzsystems waren die Kommunen lange<br />

Zeit zuversichtlich, dass eine Verankerung des Konnexitätsgrundsatzes in<br />

den Finanzverfassungen der Länder in Form einer allgemeinen Bestimmung<br />

zur Finanzierungspflicht der aufgabenübertragenden Ebene die Herausbildung<br />

aufgabenangemessener Finanzstrukturen begünstigen würde.<br />

Diese Hoffnung hat inzwischen starke Dämpfer erfahren. Eben jene Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

die für den Aufbau einer aufgabenangemessenen Finanzierungsstruktur<br />

der Kommunen genutzt werden könnten, werden nur dazu<br />

verwandt, die im Fall einer Aufgabenübertragung für die übernehmende Ebene<br />

bereitzustellenden Finanzmittel entweder über allgemeine Finanzausgleichsmechanismen<br />

oder durch Ausweitung bereits bestehender Aufgaben<br />

wieder abzuschöpfen. Bisher konnte also die Problematik der Aufgabenübertragung<br />

allenfalls abgemildert werden.<br />

Daher sind die bisher angewandten Konnexitätsverfahren so weiterzuentwickeln,<br />

dass die Finanzierungsverpflichtung der übertragenden Ebene entweder<br />

über den Aufgabenübertragungszeitpunkt hinaus kontinuierlich fortgeschrieben<br />

werden muss oder Mitbestimmungsrechte der Kommunen geschaffen<br />

werden, welche die Kommunen faktisch in die Rolle eines freiwilligen Auftragnehmers<br />

für Verwaltungsaufgaben versetzen. Entsprechende institutionelle<br />

Verfahren müssten allerdings erst noch entwickelt werden.<br />

Die Ausführungen verdeutlichen die Position der Städte: Eine bessere finanzielle<br />

Ausstattung der Kommunen ist offensichtlich notwendig. Dies allein wird<br />

die Kommunalfinanzen aber nicht dauerhaft sanieren können. Vielmehr muss<br />

der Mechanismus, der die Kommunen immer wieder unter finanziellen Druck<br />

setzt, durchbrochen werden. Es kann nicht ausreichen, allein an die Fairness<br />

und das Verantwortungsbewusstsein von Bund und Ländern zu appellieren.<br />

6 Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik <strong>127</strong> (1/2011)

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