ZUR WIRTSCHAFTS- UND GESELLSCHAFTSPOLITIK 127
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Ordnungspolitische Positionen<br />
Leistungen beschränkt sich auf kommunaler Ebene die Frage darauf, wie ein<br />
Rechtsanspruch erfüllt wird, und nicht, ob er erfüllt wird. In diesen Fällen<br />
spricht auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht nichts gegen eine Mischfinanzierung.<br />
Bei vielen projektgebundenen Förderungen besteht ein besonderer Begründungszwang<br />
für Mischfinanzierungen. Ob das Risiko eines goldenen Zügels<br />
und der damit verbundenen Fehlallokation von Ressourcen besteht, muss geprüft<br />
werden. In vielen Fällen existieren jedoch gute Gründe, eine Mischfinanzierung<br />
nicht abzulehnen, so zum Beispiel bei überregionalen externen Effekten.<br />
Sofern eine Mischfinanzierung anzuraten ist, müssen allerdings hierzu auch<br />
durch die Finanzverfassung abgesicherte Wege gegeben sein. Nicht zuletzt vor<br />
dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Konjunkturpaket II erachten es<br />
die Kommunen deshalb für erforderlich, dass der Katalog der zulässigen Finanzhilfen<br />
des Bundes in Artikel 104b des Grundgesetzes systematisch auf all<br />
jene Politikfelder ausgedehnt wird, auf denen Verwaltungskooperationen zwischen<br />
Bund und Kommunen sinnvoll und wünschenswert erscheinen. Nur so<br />
kann eine verwaltungsökonomisch sinnvolle Verankerung einer Aufgabe auf<br />
kommunaler Ebene finanziell abgesichert werden.<br />
Viele Vorschläge der Gemeindefinanzkommission<br />
weisen in die falsche Richtung<br />
Mit Blick auf die weitreichenden Möglichkeiten von Bund und Ländern bei<br />
der Ausgestaltung des kommunalen Finanzsystems waren die Kommunen lange<br />
Zeit zuversichtlich, dass eine Verankerung des Konnexitätsgrundsatzes in<br />
den Finanzverfassungen der Länder in Form einer allgemeinen Bestimmung<br />
zur Finanzierungspflicht der aufgabenübertragenden Ebene die Herausbildung<br />
aufgabenangemessener Finanzstrukturen begünstigen würde.<br />
Diese Hoffnung hat inzwischen starke Dämpfer erfahren. Eben jene Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
die für den Aufbau einer aufgabenangemessenen Finanzierungsstruktur<br />
der Kommunen genutzt werden könnten, werden nur dazu<br />
verwandt, die im Fall einer Aufgabenübertragung für die übernehmende Ebene<br />
bereitzustellenden Finanzmittel entweder über allgemeine Finanzausgleichsmechanismen<br />
oder durch Ausweitung bereits bestehender Aufgaben<br />
wieder abzuschöpfen. Bisher konnte also die Problematik der Aufgabenübertragung<br />
allenfalls abgemildert werden.<br />
Daher sind die bisher angewandten Konnexitätsverfahren so weiterzuentwickeln,<br />
dass die Finanzierungsverpflichtung der übertragenden Ebene entweder<br />
über den Aufgabenübertragungszeitpunkt hinaus kontinuierlich fortgeschrieben<br />
werden muss oder Mitbestimmungsrechte der Kommunen geschaffen<br />
werden, welche die Kommunen faktisch in die Rolle eines freiwilligen Auftragnehmers<br />
für Verwaltungsaufgaben versetzen. Entsprechende institutionelle<br />
Verfahren müssten allerdings erst noch entwickelt werden.<br />
Die Ausführungen verdeutlichen die Position der Städte: Eine bessere finanzielle<br />
Ausstattung der Kommunen ist offensichtlich notwendig. Dies allein wird<br />
die Kommunalfinanzen aber nicht dauerhaft sanieren können. Vielmehr muss<br />
der Mechanismus, der die Kommunen immer wieder unter finanziellen Druck<br />
setzt, durchbrochen werden. Es kann nicht ausreichen, allein an die Fairness<br />
und das Verantwortungsbewusstsein von Bund und Ländern zu appellieren.<br />
6 Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik <strong>127</strong> (1/2011)