(Dänemark, Finnland, Schweden) - ADAC - Jet-Team
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<strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt<br />
<strong>Schweden</strong><br />
Inhalt<br />
Seite<br />
1. Allgemeines 1<br />
2. Einreisebestimmungen 1<br />
3. Verkehrsvorschriften 4<br />
4. Führerscheinvorschriften 6<br />
5. Sicherheitsausrüstung 6<br />
6. Ausrüstungsvorschriften 6<br />
7. Versicherung 7<br />
8. Funkgeräte 7<br />
9. Seenotfall 7<br />
10. Wetterberichte 7<br />
11. Sonstige Sportarten 8<br />
12. Charter 9<br />
13. Wichtige Anschriften 9<br />
14. Seekarten und nautische Literatur 10<br />
Stand: Januar 2007 gus-ka (Luv 4708401)<br />
Wichtige Änderungen sind mit diesem Symbol gekennzeichnet<br />
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung<br />
von <strong>ADAC</strong>-Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet.<br />
Diese Informationen wurden vom <strong>ADAC</strong> mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine<br />
Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.<br />
<strong>ADAC</strong> e.V. Grenzverkehr & Sportschifffahrt - Am Westpark 8 - 81373 München<br />
Telefon 089/7676-0 - Fax 089 / 760 75 72<br />
Internet: http://www.adac.de/sportschifffahrt - e-mail: sportschifffahrt@zentrale.adac.de
1. Allgemeines<br />
Um Ihnen die Törnvorbereitung so leicht wie möglich zu machen, erhalten Sie in dieser Information<br />
wichtige Angaben zu Ihrem Reiseland.<br />
Wir empfehlen jedem Skipper, sich intensiv vor Abreise auf seinen Törn vorzubereiten. Dazu gehört<br />
auch die Ausarbeitung der Route und die Beschäftigung mit der Fachliteratur, um sich mit dem<br />
Kartenmaterial, den Gegebenheiten, den Vorschriften auf und entlang den Wasserwegen bereits<br />
vor Reiseantritt vertraut zu machen.<br />
Jeder 6. Schwede besitzt ein Boot – schließlich hat <strong>Schweden</strong> 8.000 km Küstenlinie, 1000 km<br />
Kanäle und 96 000 Seen. Es ist ein Land mit vielen Tausend Schären, schönen Kanälen und<br />
anderen Wasserläufen und bietet natürlich nahezu unbegrenzte Gelegenheiten für alle Arten des<br />
Bootssports. Es gibt keine Beschränkung für die Benutzung von Motorbooten auf schwedischen<br />
Seen. Überall dort, wo ein Bootssport möglich ist, ist dies erlaubt. Eventuelle<br />
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind entsprechend angezeigt.<br />
Schären: Eine Besonderheit des schwedischen Landschaftsbildes sind die Gruppen von Inseln und<br />
Inselchen, die vielerorts vor den Küsten liegen und Schärengärten genannt werden. Manche<br />
Schären sind winzige, glatt gespülte und kahle Klippen, andere wieder sind große, bewaldete und<br />
oft auch bewohnte Inseln.<br />
Die größten und schönsten Schärengärten liegen außerhalb von Stockholm und Göteborg, bei<br />
Örnsköldsvik und Lulea in Nordschweden sowie an der südostschwedischen Küste außerhalb von<br />
Karlskrona und Västervik und bei St. Anna in der Provinz Östergötland.<br />
Wichtig: Sportboote, die von See aus in das Schärengebiet einfahren, sollten in diesem Bereich<br />
nur die ausgewiesenen Fahrwasser benutzen. Bei der Schärenfahrt sowie bei der Ansteuerung der<br />
Häfen des Schärenbereichs von See aus ist zu berücksichtigen, dass außerhalb der in den<br />
Seekarten ausgewiesenen Fahrwasser die Vermessung teilweise lückenhaft sein kann, und es so<br />
zu unliebsamen Bekanntschaften mit nicht verzeichneten Klippen und Untiefen kommen kann.<br />
Die größten Seen sind der Vänernsee 5 585 qkm, Vättersee 1 899 qkm, Mälarsee 1 140 qkm und<br />
der Hjälmarensee mit 493 qkm.<br />
Mitternachtssonne: Wenn die Sonne 24 Stunden am Tag nicht mehr hinter dem Horizont<br />
verschwindet, spricht man von der Mitternachtssonne. Diese Erscheinung lässt sich im<br />
Sommerhalbjahr ab dem nördlichen Polarkreis beobachten und je weiter man nach Norden kommt,<br />
desto größer ist der Zeitraum, während dem die Sonne nicht mehr untergeht.<br />
Porjus: 09.6. - 04.7.<br />
Gällivare: 01.6. - 12.7.<br />
Kiruna: 31.5. - 14.7.<br />
Karesuando: 26.5. - 18.7.<br />
2. Einreisebestimmungen<br />
2.1 Personen<br />
Bundesbürger benötigen für die Einreise nach <strong>Schweden</strong> einen gültigen Reisepass oder<br />
Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder<br />
einen eigenen Kinderausweis mitführen.<br />
2.2 Bootspapiere<br />
Für das Boot wird der Internationale Bootsschein (IBS) vom <strong>ADAC</strong> als Registrier- und<br />
Eigentumsnachweis anerkannt.<br />
2.3 Gastlandflagge<br />
Bei Auslandstörns gehört es zum guten Ton, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu<br />
führen. Sie wird vor der Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes oder beim Grenzübertritt unter der<br />
Steuerbordsaling gesetzt.<br />
2.4 Anmeldung beim Hafenamt<br />
Jedes in schwedische Hoheitsgewässer einlaufende Boot hat auf direktem Weg einen Zollhafen<br />
(Hafen mit Zollamt) anzulaufen. Boote mit Ziel Göta-Kanal oder Götaälv müssen die zollamtliche<br />
Meldung vor Einfahrt in das Binnengewässer abgeben. Eine besondere Einfuhrgenehmigung ist für<br />
an Bord befindliche Hunde und Katzen erforderlich. Formulare können bei der Schwedischen<br />
Botschaft in Deutschland angefordert werden.<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 1
Zollhäfen: Die Hafenzollämter sind montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Wer<br />
außerhalb dieser Abfertigungszeiten ankommt, muss sich telefonisch bei der nächsten<br />
Zollfunkzentrale melden. Die Passkontrollorte sind mit einem "P" gekennzeichnet. Hier dürfen<br />
Ausländer ein- und ausreisen. Die Grenzübergangsstellen sind mit einem "G" gekennzeichnet. Hier<br />
dürfen Ausländer im Grenzverkehr mit <strong>Dänemark</strong>, <strong>Finnland</strong>, Island und Norwegen ein- und<br />
ausreisen.<br />
Ostseeküste Nord:<br />
Haparanda G - Luea P - Pitea G - Skelleftea G - Umea P - Örnsköldsvik P - Sundsvall P - Hudiksvall<br />
G - Söderhamn - Gävle P<br />
Stockholmer Schären:<br />
Kapellskär G - Stockholm P - Södertälje P - Nynäshamn P<br />
Ostseeküste Süd:<br />
Oxelösund P - Norrköping P - Västervik G - Oskarshamn G - Kalmar P<br />
Gotland:<br />
Slite P - Visby P<br />
Südküste:<br />
Karlskrona (mit Dragsö) P - Ronneby P - Karlshamn P - Sölvesborg G - Ahus G - Simrishamn P -<br />
Ystad P - Trelleborg P - Malmö (mit Limhamn) P - Landskrona P - Höganäs G -<br />
Westküste:<br />
Halmstad P - Falkenberg G - Varberg G - Göteborg P - Skärhamn G - Stenungssund P - Lysekil P -<br />
Uddevalla P - Kungshamn (mit Smögen) G - Strömstad P<br />
Die folgenden Zollfunkzentralen sind auch über UKW-Kanal 16 zu erreichen.<br />
Ostseeküste Nord:<br />
Ostseeküste Süd:<br />
Haparanda Tel. 0046 (0) 922-12949 Stockholm Tel. 0046 (0) 8-789 76 39, 789 76 40<br />
Südküste:<br />
Malmö Tel. 0046 (0) 40-24 66 14, 24 66 15; Helsingborg Tel. 0046 (0) 42-17 08 02<br />
Westküste:<br />
Göteborg Tel. 0046 (0) 31-63 71 50<br />
2.5 EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen)<br />
Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des<br />
Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb<br />
genommen werden, müssen den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften<br />
genügen. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete<br />
Konformitätserklärung. Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtboote.<br />
2.6 Signalpistolen<br />
Für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die<br />
Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder Polizei je nach<br />
Bundesland) beantragt werden. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe<br />
aufzubewahren. Die Mitnahme von Tränengas -Sprays, Schreckschuss- und Gaspistolen,<br />
Springmessern und ähnlichem ist verboten und wird mit hohen Strafen, bis hin zur Gefängnisstrafe<br />
belegt.<br />
2.7 Rückware<br />
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in<br />
Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht<br />
mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU<br />
Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.<br />
2.8 Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU<br />
Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Für<br />
den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das<br />
"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt, wo<br />
der Kauf stattfindet.<br />
Neufahrzeuge<br />
Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer:<br />
motorgetriebene Landfahrzeuge über 48 ccm Hubraum oder 7,2 Kilowatt,<br />
Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge,<br />
Luftfahrzeuge.<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 2
Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs<br />
noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 Betriebsstunden<br />
auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wenn<br />
es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde.<br />
Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dort<br />
zu zahlen, wo das Fahrzeug neu - nach vorstehender Definition - in Betrieb genommen wird.<br />
Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines<br />
niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als<br />
7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in den<br />
Niederlanden 19% Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das<br />
"Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware<br />
nach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien<br />
fällig.<br />
Gebrauchtboote<br />
Für gebrauchte Boote - nach oben geschriebener Definition - gilt die steuerliche Sonderbehandlung<br />
nicht! Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an<br />
diesen die landesübliche Mehrwertsteuer. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen<br />
Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibt<br />
mehrwertsteuerfrei.<br />
Nachversteuerung<br />
Ein ganz anderes Thema ist die sog. Nachversteuerung:<br />
Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für <strong>Schweden</strong>, <strong>Finnland</strong> und Österreich: vor<br />
dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland,<br />
Litauen und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird<br />
auf die Nachversteuerung verzichtet.<br />
Für Wasserfahrzeuge, die nach dem 01.01.1985 bzw. 01.01.87 bzw. 01.01.1996 in einem EU-<br />
Land gekauft und in einem anderen stationiert wurden, muss die Mehrwertsteuer nachweislich<br />
im Kaufland bezahlt worden sein oder nachentrichtet werden. Die Nachversteuerung findet zu<br />
den Bedingungen des EU-Landes statt, in dem sich das Boot gerade befindet, d.h. es wird der<br />
dort geltende Mehrwertsteuersatz verlangt.<br />
Die Steuer wird vom Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung berechnet.<br />
Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet<br />
wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den<br />
entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen.<br />
Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nach zu entrichtende Betrag "geringfügig" ist,<br />
wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nach zu entrichten wären.<br />
Mehrwertsteuer<br />
Belgien 21 % Malta 18 %<br />
Bulgarien 20 % Niederlande 19 %<br />
<strong>Dänemark</strong> 25 % Österreich 20 %<br />
Deutschland 19 % Polen 22 %<br />
Estland 18 % Portugal 19 %<br />
<strong>Finnland</strong> 22 % Rumänien 19 %<br />
Frankreich 19,6 % <strong>Schweden</strong> 25 %<br />
Griechenland 19 % Slowakei 19 %<br />
Großbritannien 17,5 % Slowenien 20 %<br />
Irland 21 % Spanien 16 %<br />
Italien 20 % Tschechien 22 %<br />
Lettland 18 % Ungarn 20 %<br />
Litauen 18 % Zypern 15 %<br />
Luxemburg 15 %<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 3
2.9 Transporte mit Übermaßen<br />
Gespanne dürfen in <strong>Schweden</strong> folgende Maße haben:<br />
Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge<br />
Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge.<br />
Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die<br />
Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:<br />
Vägverket<br />
Röda Vägen 1<br />
S-781 87 Borlänge<br />
Telefon (0046-243) 7 50 00<br />
Telefax (0046-243) 8 46 40<br />
vagverket@vv.se<br />
www.vv.se<br />
3. Verkehrsvorschriften<br />
3.1 Allgemein<br />
Seezeichen: Auf schwedischen Binnen- und Küstengewässern gilt das internationale<br />
Betonnungssystem "A". Alle nicht befeuerten Seezeichen haben mindestens 15 cm breite<br />
Reflexbänder als Erkennungszeichen bei Dunkelheit. Diese können wie folgt markiert sein:<br />
Lateralzeichen:<br />
Stb.- Seite: grünes Reflexband im oberen Teil<br />
Bd. - Seite: rotes Reflexband im oberen Teil<br />
Kardinalzeichen:<br />
N- und E-Quadrant: gelbes Reflexband im oberen Teil des gelben Feldes.<br />
S-Quadrant: zwei gelbe Reflexbänder, jeweils eines im gelben Feld.<br />
W-Quadrant: zwei gelbe Reflexbänder, jeweils eines im gelben Feld.<br />
Einzelgefahrzeichen: grünes Band im oberen schwarzen Feld und ein rotes Band im<br />
oberen roten Feld.<br />
Mittelfahrwasser: rote Bänder im roten Feld und weiße Bänder im weißen Feld.<br />
Geschwindigkeitsbegrenzungen: Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort entweder auf einem<br />
gelben Schild - z.B. "Höchstens 5 Knoten" (= högst 5 knop) oder auf einem weiß-roten Schild mit<br />
z.B. der Ziffer "5" angegeben.<br />
Militärische Schutzgebiete: Ausländern ist es gestattet, sich in Friedenszeiten in militärischen<br />
Schutzgebieten aufzuhalten. Innerhalb der militärischen Schutzgebiete können begrenzte Gebiete<br />
oder Anlagen gesperrt sein und dürfen nicht betreten werden!<br />
Schießgebiete: Während der Schießzeiten dürfen Schießgebiete nicht durchfahren werden. Die<br />
Schießzeiten werden im schwedischen Rundfunk und in den umliegenden Häfen bekannt gegeben.<br />
In den Schießgebieten werden zur Entfernungsmessung teilweise Laser benutzt. Es wird aus<br />
diesem Grund zur Vermeidung von Augenschäden darum gebeten, die Benutzung des Fernglases<br />
zu vermeiden.<br />
Naturschutz: Zu bestimmten Zeiten - meist im Frühjahr und im Frühsommer - ist es verboten,<br />
Vogel- und Robbenschutzgebiete zu betreten. Diese Gebiete sind durch Schilder an Land<br />
gekennzeichnet. In den See und- Sportbootkarten sind die Gebiete mit den Verbotszeiten<br />
eingetragen.<br />
Gewässerschutz: Es ist verboten, Abfälle oder Müll über Bord zu werfen. Schädliche Flüssigkeiten<br />
wie Öle, Benzin oder ähnliches dürfen nicht ins Wasser geleitet werden. Die Bordtoilette darf in den<br />
Häfen nur benutzt werden, wenn ein Fäkalientank vorhanden ist. In den Gasthäfen können Müll<br />
oder andere Fäkalien an Land gegeben werden. In den schwedischen Schären sind auf vielen<br />
Inseln so genannte "Sopmajor" eingerichtet, wo man Müll und Fäkalien abgeben kann.<br />
Allemansrätten (Jedermannsrecht): Das Allemansrätten ist gesetzlich geregelt. Dieses Recht<br />
erlaubt es z. B. zu Fuß über fremde Felder, Wiesen oder unbebaute Grundstücke zu gehen und<br />
über Zäune zu klettern, wenn man dabei keinen Schaden anrichtet. Darüber hinaus darf man<br />
fremde Gewässer befahren, ankern oder an unbebautem Land festmachen.<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 4
Es ist jedoch nicht erlaubt, die Badebrücken von fremden Grundstücken zu benutzen oder über<br />
bebaute Grundstücke zu gehen. Außerdem ist es verboten, Pflanzen, die unter Naturschutz stehen,<br />
zu pflücken oder Äste von Bäumen abzubrechen.<br />
Liegeplätze in den Gasthäfen: Entlang der schwedischen Küste und an den Binnengewässern<br />
gibt es verschiedene Gasthäfen. Sie sind mit einem runden dunkelblauen Schild gekennzeichnet -<br />
auf schwedischen Seekarten ein roter Draggen (kleiner vierarmiger Bootsanker) auf grünem Grund.<br />
In den Yachthäfen werden Liegeplatzgebühren verlangt. Im Bereich der Stockholmer Schären wird<br />
für stundenweises Anlegen Liegegeld verlangt.<br />
Der Schwedische Fremdenverkehrsverein hat eine Übersicht dieser Gasthäfen herausgegeben. Sie<br />
ist in schwedischer Sprache geschrieben enthält aber Erläuterungen auch in englischer, deutscher<br />
und finnischer Sprache. Erhältlich ist das Verzeichnis der Gasthäfen beim :<br />
STF-Svenska Turistföreningen<br />
Box 25<br />
S – 10120 Stockholm<br />
info@stfturist.se<br />
Telefon 0046 - 8 - 463 21 00, Telefax 0046 - 8 - 678 19 38<br />
Ankerplätze in den Schären: In den Schären befinden sich für die Touristen viele Naturhäfen und<br />
geschützte Ankerplätze. Die Ankerplätze von ”Svenska Kryssaklubben“ (SXK) sind mit blauen und<br />
roten Mooringtonnen gekennzeichnet und dürfen nur von Clubmitgliedern benutzt werden.<br />
Servicestationen: Verzeichnisse von Werften und Motorservicestationen mit Kran- und Slipanlagen<br />
gibt es bei den örtlichen Fremdenverkehrsbüros. Reparaturwerkstätten für gängige Motormarken<br />
gibt es fast in allen größeren am Wasser gelegenen Orten.<br />
Treibstoffversorgung: Das Tankstellennetz für Wasserfahrzeuge ist in <strong>Schweden</strong> gut ausgebaut.<br />
In fast allen größeren Orten gibt es Bunkermöglichkeiten.<br />
3.2 Kanäle<br />
<strong>Schweden</strong> hat ein dicht ausgebautes Kanalsystem, das sich gut für Urlaubsfahrten eignet. Es ist<br />
längst nicht so befahren wie die Kanäle anderer Länder und führt außerdem durch eine überaus<br />
reizvolle Landschaft.<br />
Die bekanntesten Kanäle<br />
Akers Kanal: Führt von Åkersberga bei Stockholm aus in nordwestliche Richtung. Länge 10 km, 1<br />
Schleuse, Niveauunterschied 1,8 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 25 m, Breite 4,4 m, Masthöhe 2,2 m, Tiefgang 1,8 m Saison: Mai –<br />
Oktober.<br />
Berglagskanal: Der einzige schwedische Kanal, der von einem größeren Gewässer aus nicht<br />
erreichbar ist. Er führt von Karlskoga nach Filipstad.<br />
Länge 64 km, 6 Schleusen, 10 Brücken, Niveauunterschied 16 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 20,7 m, Breite 3,6 m, Masthöhe 2,1 m, Tiefgang 1,2 m.<br />
Saison: 1. Juni – 31.August.<br />
Dalsland-Kanal: Führt von Köpmannebro am Vänern bis zu den Seen Stora Lee-Östen und dem<br />
Snäcke-Kanal.<br />
Länge 254 km, 31 Schleusen, Niveauunterschied 66 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 22,75 m, Breite 4,05 m, Masthöhe 15 m bis zum See Laxsjön,<br />
nördlich davon 12 m, Tiefgang 1,8 m.<br />
Saison:1. Juni – 30. August.<br />
Göta-Kanal: Der Kanal verbindet zusammen mit Trollhätte- und Södertälje-Kanal auf dem<br />
Wasserweg Stockholm und Göteborg.<br />
Länge 190 km, 58 Schleusen, 47 Brücken, Niveauunterschied 91,8 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 30 m, Breite 7 m, Masthöhe 22 m, Tiefgang 2,8 m.<br />
Saison: 2. Mai – 28. September<br />
Preise, Gastliegeplätze und weitere Informationen unter www.gotakanal.se<br />
Hjälmare-Kanal: Verbindet den Mälarsee und den Hjälmarsee.<br />
Länge 13,7 km, 9 Schleusen, Niveauunterschied 22 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 30 m, Breite 7 m, Masthöhe unbegrenzt, Tiefgang 1,9 m. Saison:<br />
13. Juni – 17. August<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 5
Kinda-Kanal: Hat <strong>Schweden</strong>s tiefste Schleusen und verbindet die Seen Roxen und Åsunden in der<br />
Landschaft Östergötland.<br />
Länge: 80 km (davon ca. 6 km ausgebauter Kanal) 15 Schleusen, Niveauunterschied 50 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 24,5 m, Breite 4,5 m, Masthöhe 3,09 m, Tiefgang 1,5 m.<br />
Saison: 4. Juni – 7. August.<br />
Strömsholms-Kanal: Verbindet den Mälarsee mit dem Smedjebacken in Dalarna<br />
Länge 110 km, 26 Schleusen, 5 Brücken, Niveauunterschied 100 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 18 m, Breite 5 m, Masthöhe 2,5 m, Tiefgang 1,35 m.<br />
Saison: 19. Juni – 14. August.<br />
Säffle-Kanal: Führt über vom Vänern über Säffle-Kanal und Byälven in den Glafsfjorden.<br />
Länge 75 km, 1 Schleuse, 1 Brücke, Niveauunterschied 1 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 42 m, Breite 7,5 m, Masthöhe 16 m, Tiefgang 3 m.<br />
Saison: 1. Juni – 31. August.<br />
Södertälje-Kanal: Kürzeste Verbindung zwischen dem Göta Kanal und Stockholm unter<br />
Vermeidung der Stockholmer Schären.<br />
Länge 38.9 km, 1 Schleuse, 5 Brücken, Niveauunterschied 0,8 m.<br />
Maximalmaße für Boote: Länge 124 m, Breite 18 m, Masthöhe 40,5 m, Tiefgang 6,8 m.<br />
Saison: ganzjährig.<br />
Trollhätte-Kanal: Verbindet Göteborg mit dem Vänersee und der schwedischen Westküste.<br />
Länge 84 km, 6 Schleusen, Niveauunterschied, 44 m. Maximalmaße für Boote: Länge 88 m, Breite<br />
13,2 m, Masthöhe 27 m, Tiefgang 5,4 m. Saison: ganzjährig.<br />
4. Führerscheinvorschriften<br />
Ein Sportbootführerschein See oder Binnen ist zum Befahren schwedischer Gewässer nicht<br />
vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.<br />
5. Sicherheitsausrüstung<br />
Bei Befahren der schwedischen Küsten- und Binnengewässer ist folgende Sicherheitsausrüstung<br />
an Bord eines Bootes mitzuführen:<br />
Schwimmwesten für jede Person an Bord<br />
Entleerungsvorrichtung<br />
Anker oder Ruder bzw. Paddel<br />
Feuerlöscher<br />
Die empfohlene Ausrüstung für Handfeuerlöscher an Bord<br />
von Außen- und Innenbordmotoren bis 20 kW<br />
von Außen- und Innenbordmotoren über 20 kW<br />
zusätzlich für Fahrzeuge mit Wohn- und Kocheinrichtungen<br />
6. Ausrüstungsvorschriften<br />
= 2 kg<br />
= 6 kg<br />
= 4 kg<br />
6.1 Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder<br />
Seit 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und<br />
Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor.<br />
Die neuen Grenzwerte gelten für das Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnehmen von allen neu<br />
gekauften Fahrzeugen mit:<br />
Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006<br />
Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2007<br />
Wichtig: Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein<br />
generelles Fahrverbot. Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, konnten noch bis<br />
zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und dürfen auch nach dem<br />
31.12.2006 weiterhin benutzt werden.<br />
Ab dem 1.1.2007 müssen dann alle Neufahrzeuge, die in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb<br />
genommen werden, die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 6
6.2 Ostsee / Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks seit 2005<br />
Alle Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 10,50 Meter lang oder weniger als<br />
2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der<br />
Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen.<br />
Boote, bei denen die Nachrüstung mit geschlossenen Fäkalientanks technisch schwierig oder die<br />
Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Bootes hoch ist, sind ebenfalls von der<br />
Nachrüstungspflicht befreit.<br />
Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und Toiletten an Bord haben, müssen seit dem 1.<br />
Januar 2005 mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgestattet sein.<br />
7. Versicherung<br />
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in <strong>Schweden</strong> gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ist der<br />
Abschluss einer Versicherung zu empfehlen.<br />
Die <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung bietet Bootseignern und Skippern einen umfassenden<br />
und preiswerten Schutz an:<br />
<strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht<br />
Jeder Wassersportler haftet für Schäden, die er einem Dritten im Zusammenhang mit dem Besitz<br />
oder Gebrauch eines Bootes zufügt. Eine <strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht schützt Sie weltweit.<br />
<strong>ADAC</strong>-WassersportKasko<br />
Der Versicherer trägt die Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der<br />
Versicherung ausgesetzt sind.<br />
Rabatt: Beim Abschluss der <strong>ADAC</strong>-WassersportKasko erhalten Inhaber des Internationalen<br />
Bootsscheins/IBS vom <strong>ADAC</strong> 10 % und <strong>ADAC</strong>-Mitglieder 5 % Rabatt.<br />
<strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht<br />
Skipper, Crewmitglieder und jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord<br />
eines Wassersportfahrzeuges aufhält, kann sich durch die <strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht absichern.<br />
Informationen zur <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung unter:<br />
www.adac.de/versicherung<br />
per Telefon: 0 180 5 10 11 12 14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com<br />
oder bei jeder <strong>ADAC</strong>-Geschäftsstelle.<br />
8. Funkgeräte<br />
Seefunkstellen, für die von der ”Bundesnetzagentur“ in Hamburg eine Genehmigungsurkunde<br />
ausgestellt wurde, können am öffentlichen Funkverkehr, UKW oder Grenzwelle teilnehmen.<br />
Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber ein "UKW-Sprechfunkzeugnis" oder ein "Allgemeines<br />
Sprechfunkzeugnis" besitzt.<br />
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen möchten wir darauf hinweisen, dass ein Mobiltelefon an Bord<br />
kein Ersatz für ein UKW-Seefunkgerät sein kann, da Küstenfunkstellen nur auf den internationalen<br />
Seefunkfrequenzen hörbereit sind. Im Notfall ist es außerdem unmöglich, die Besatzung anderer<br />
Boote um Hilfe zu bitten.<br />
9. Seenotfall<br />
Die internationalen Regeln gelten für alle Boote auch auf schwedischen Gewässern. Entlang der<br />
schwedischen Küste gibt es eine große Anzahl von Rettungsstellen, die auch in den deutschen<br />
Seekarten vermerkt sind.<br />
Im Seenotfall können die schwedischen Seeüberwachungszentralen (Sjöbevakningscentralen,<br />
Sjobev C), die auf UKW-Kanal 16 und 70 ununterbrochen hörbereit sind, gerufen werden.<br />
An Land sind die Seenotrettungszentralen über Telefon 112 erreichbar.<br />
10. Wetterberichte<br />
Wetterbericht auf Ersuchen.<br />
Die Küstenfunkstationen geben auf Anfrage einen Wetterbericht. Vorhersagen der Wetter- und<br />
Seeverhältnisse (Wasserstände, Strom, Seegang) sind sowohl für den örtlich begrenzten Bereich,<br />
als auch für die gesamte Ostsee, für Belte und Sund sowie für Kattegat, Skagerrak und Nordsee<br />
wie folgt (gegen Gebühr) erhältlich:<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 7
Marine Forecasting Services, Norrköping, Telefon: +46 (0) 11-4 95 84 00, - 4 95 85 35/33/32,<br />
Telefax: +46 (0) 11-4 95 84 03, Telex: +54 64 400 SMHI S.<br />
Folgende Stationen senden in englischer und schwedischer Sprache<br />
Abgesetzte Stationen UKW Kanal Abgesetzte Stationen UKW Kanal<br />
Ostseeküste<br />
Westküste und<br />
Binnengewässer<br />
Borgholm 16, 26 Barsebäck 16, 27<br />
Farö 16, 28 Bokenäs 16, 27<br />
Gävle 16, 23 Falkenberg 16, 62<br />
Gotska Sandön 16, 65 Göteborg 16, 24<br />
Härnösand 16, 23 Gränna 16, 23<br />
Hjälmaren 16, 81 Grebbestad 16, 78<br />
Hoburgen 16, 24 Halmstad 16, 65<br />
Hudiksvall 16, 25 Höganäs 16, 24<br />
Karlskrona 16, 25 Hunnebostrand 16, 84<br />
Kivik 16, 82 Karlsborg 16, 26<br />
Kramfors 84 Kinnekulle 16, 01<br />
Lulea 16, 25 Kristinehamn 16, 28<br />
Mjällom 16, 64 Ljungskile 16, 65<br />
Nacka 03, 16, 23, 26 Onsala 16, 82<br />
Norrköping 16, 64 Orust 16, 23<br />
Ölands Södra Udde 16, 27 Strömstad 16, 22<br />
Öregrund 16, 24 Tjörn 16, 81<br />
Örnsköldsvik 16, 28 Torslanda 16, 26<br />
Seskarö 16, 24 Trollhättan 16, 25<br />
Skellefteå 16, 23 Varberg 16, 22<br />
Södertälje 16, 66<br />
Trelleborg 16, 21<br />
Svenska Högarna 16, 84<br />
Torö 16,24<br />
Sundsvall 16, 24<br />
Umeå 16, 26<br />
Väddö 16, 78<br />
Västerås 16, 25<br />
Västervik 16, 23<br />
Visby 16, 25<br />
11. Sonstige Sportarten<br />
Wassermotorräder<br />
Wassermotorräder dürfen nur dort eingesetzt werden, wo es die jeweilige Provinzialregierung<br />
erlaubt.<br />
Wasserski<br />
Beim Wasserskifahren müssen sich immer zwei Personen an Bord des Bootes befinden.<br />
Surfen<br />
Windsurfer dürfen sich nur in Landnähe und nicht in den Schifffahrtswegen aufhalten.<br />
Nichtschwimmer müssen bei Benutzung von Gummibooten, Luftmatratzen und Surfbrettern immer<br />
eine Schwimmweste tragen.<br />
Angeln<br />
Zum Angeln in <strong>Schweden</strong> ist eine Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung oder der Polizei<br />
erforderlich. Danach muss bei den örtlichen Touristikbüros ein Erlaubnisschein (Angelkarte) gekauft<br />
werden. Sie kostet ab 6 Euro pro Tag, für Angelgewässer mit Edelfischen kann sie 25 Euro am Tag<br />
kosten. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Einschränkungen, Mindestmaße und Schutzzonen.<br />
Anlegeverbot ist durch das Schild "Ankring förbjuden" gekennzeichnet. Angeln in privaten<br />
Gewässern ist nicht gestattet.<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 8
Weitere Auskünfte erteilen Sveriges Fritidsfiskares Riksförbund (Reichsverband Schwedischer<br />
Freizeitangler), Box 14114, S-104 41 Stockholm, Telefon 08-67 70 40 und die<br />
Fremdenverkehrsämter.<br />
Fischen mit Harpune oder Schusswaffe ist nicht erlaubt.<br />
Tauchen<br />
Zur Warnung des Seeverkehrs muss beim Sporttauchen die internationale Signalflagge "A" gehisst<br />
werden. Schiffswracks dürfen nicht geborgen werden. Wracks, die über 100 Jahre alt sind, stehen<br />
unter Denkmalschutz.<br />
Die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt unterzeichnete im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag mit dem<br />
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).<br />
Der VDST betreut 125 Tauchschulen und 950 Vereine in Deutschland. Darüber hinaus bietet er<br />
seinen Mitgliedern umfangreiche Versicherungsleistungen und eine 24-Stunden Taucherhotline für<br />
Tauchunfälle im In- und Ausland. Taucherhotline: 0049-180-33 22 105<br />
<strong>ADAC</strong>-Mitglieder, die auch Mitglied beim VDST werden möchten, bekommen die einmalige<br />
Aufnahmegebühr (26.- Euro) erlassen.<br />
Verband Deutscher Sporttaucher e. V.<br />
Tannenstr. 25<br />
64546 Mörfelden-Walldorf<br />
Telefon 06105-96 13 02<br />
Fax 06105-96 13 45<br />
E-Mail: vdst.ev@vdst.de<br />
Internet: www.vdst.de<br />
12. Charter<br />
Wer kein eigenes Boot besitzt oder nicht mit dem eigenen Boot anreisen möchte, hat in <strong>Schweden</strong><br />
eine Reihe von Möglichkeiten, ein Boot zu mieten. Es werden jedoch fundierte Kenntnisse in<br />
Navigation sowie Erfahrung im Umgang mit Booten vorausgesetzt.<br />
Verzeichnis von Charterfirmen<br />
Die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt hat Anschriften und Angebote von Charterfirmen in Europa und Übersee<br />
nach Ländern zusammengestellt und gibt sie als Merkblätter ohne Werturteil heraus. Angegeben<br />
sind die Anschrift, Reviere, Bootsklasse und Preise mit Hinweis auf günstige Konditionen für <strong>ADAC</strong>-<br />
Mitglieder. Allgemeine Tipps zum Chartern ergänzen den Service für Charterkunden.<br />
13. Wichtige Anschriften<br />
<strong>ADAC</strong>-Partnerclub<br />
Motormännens Riksförbund (M)<br />
Sveavägen 159<br />
P.O.Box 231 42<br />
S-104 35 Stockholm<br />
Telefon (08) 690 38 00 oder<br />
Telefon 020 21 11 11 (nur innerhalb <strong>Schweden</strong>s, gebührenfrei)<br />
<strong>Schweden</strong>-Werbung für Reisen und Touristik GmbH<br />
Telefon (069) 22 22 34 96<br />
Telefax (0046 620) 1 50 11<br />
germany@visitsweden.com<br />
www.visitsweden.com<br />
Schwedisches Seeschifffahrtsamt<br />
S-601 78 Norrköing<br />
Telefon (+46) 11-19 10 00<br />
Telefax (+46) 11-19 14 00<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 9
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />
Tyske Ambassaden<br />
Skarpögatan 9<br />
S-115 27 Stockholm<br />
Telefon (08) 6 70 15 00<br />
Telefax (08) 6 70 15 72<br />
info@german-embassy.se<br />
14. Seekarten und nautische Literatur<br />
Seekarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich.<br />
Hafenhandbuch Ostsee Band I und II, DSV-Verlag<br />
Jachtfunkdienst Nord- und Ostsee, DHI<br />
Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 1 - Svinesund - Kullen, Edition Maritim<br />
Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 2 - Kullen-Krakelund - Öland - Gotland, Edition Maritim<br />
Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 3 - Krakelund - Eggegrund, Edition Maritim<br />
Rund <strong>Schweden</strong> 1 - Westküste und Vänersee von G.u.H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />
Rund <strong>Schweden</strong> 2 - Südküste, Ostküste, Götakanal von G.u.H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />
Naturhäfen in <strong>Schweden</strong> - Die Westküste-Kullen bis Svinesund 100 Buchten und<br />
Felseneinschnitte von G. u. H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />
<strong>Schweden</strong> Seite 10