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(Dänemark, Finnland, Schweden) - ADAC - Jet-Team

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<strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt<br />

<strong>Schweden</strong><br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1. Allgemeines 1<br />

2. Einreisebestimmungen 1<br />

3. Verkehrsvorschriften 4<br />

4. Führerscheinvorschriften 6<br />

5. Sicherheitsausrüstung 6<br />

6. Ausrüstungsvorschriften 6<br />

7. Versicherung 7<br />

8. Funkgeräte 7<br />

9. Seenotfall 7<br />

10. Wetterberichte 7<br />

11. Sonstige Sportarten 8<br />

12. Charter 9<br />

13. Wichtige Anschriften 9<br />

14. Seekarten und nautische Literatur 10<br />

Stand: Januar 2007 gus-ka (Luv 4708401)<br />

Wichtige Änderungen sind mit diesem Symbol gekennzeichnet<br />

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung<br />

von <strong>ADAC</strong>-Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet.<br />

Diese Informationen wurden vom <strong>ADAC</strong> mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine<br />

Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.<br />

<strong>ADAC</strong> e.V. Grenzverkehr & Sportschifffahrt - Am Westpark 8 - 81373 München<br />

Telefon 089/7676-0 - Fax 089 / 760 75 72<br />

Internet: http://www.adac.de/sportschifffahrt - e-mail: sportschifffahrt@zentrale.adac.de


1. Allgemeines<br />

Um Ihnen die Törnvorbereitung so leicht wie möglich zu machen, erhalten Sie in dieser Information<br />

wichtige Angaben zu Ihrem Reiseland.<br />

Wir empfehlen jedem Skipper, sich intensiv vor Abreise auf seinen Törn vorzubereiten. Dazu gehört<br />

auch die Ausarbeitung der Route und die Beschäftigung mit der Fachliteratur, um sich mit dem<br />

Kartenmaterial, den Gegebenheiten, den Vorschriften auf und entlang den Wasserwegen bereits<br />

vor Reiseantritt vertraut zu machen.<br />

Jeder 6. Schwede besitzt ein Boot – schließlich hat <strong>Schweden</strong> 8.000 km Küstenlinie, 1000 km<br />

Kanäle und 96 000 Seen. Es ist ein Land mit vielen Tausend Schären, schönen Kanälen und<br />

anderen Wasserläufen und bietet natürlich nahezu unbegrenzte Gelegenheiten für alle Arten des<br />

Bootssports. Es gibt keine Beschränkung für die Benutzung von Motorbooten auf schwedischen<br />

Seen. Überall dort, wo ein Bootssport möglich ist, ist dies erlaubt. Eventuelle<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind entsprechend angezeigt.<br />

Schären: Eine Besonderheit des schwedischen Landschaftsbildes sind die Gruppen von Inseln und<br />

Inselchen, die vielerorts vor den Küsten liegen und Schärengärten genannt werden. Manche<br />

Schären sind winzige, glatt gespülte und kahle Klippen, andere wieder sind große, bewaldete und<br />

oft auch bewohnte Inseln.<br />

Die größten und schönsten Schärengärten liegen außerhalb von Stockholm und Göteborg, bei<br />

Örnsköldsvik und Lulea in Nordschweden sowie an der südostschwedischen Küste außerhalb von<br />

Karlskrona und Västervik und bei St. Anna in der Provinz Östergötland.<br />

Wichtig: Sportboote, die von See aus in das Schärengebiet einfahren, sollten in diesem Bereich<br />

nur die ausgewiesenen Fahrwasser benutzen. Bei der Schärenfahrt sowie bei der Ansteuerung der<br />

Häfen des Schärenbereichs von See aus ist zu berücksichtigen, dass außerhalb der in den<br />

Seekarten ausgewiesenen Fahrwasser die Vermessung teilweise lückenhaft sein kann, und es so<br />

zu unliebsamen Bekanntschaften mit nicht verzeichneten Klippen und Untiefen kommen kann.<br />

Die größten Seen sind der Vänernsee 5 585 qkm, Vättersee 1 899 qkm, Mälarsee 1 140 qkm und<br />

der Hjälmarensee mit 493 qkm.<br />

Mitternachtssonne: Wenn die Sonne 24 Stunden am Tag nicht mehr hinter dem Horizont<br />

verschwindet, spricht man von der Mitternachtssonne. Diese Erscheinung lässt sich im<br />

Sommerhalbjahr ab dem nördlichen Polarkreis beobachten und je weiter man nach Norden kommt,<br />

desto größer ist der Zeitraum, während dem die Sonne nicht mehr untergeht.<br />

Porjus: 09.6. - 04.7.<br />

Gällivare: 01.6. - 12.7.<br />

Kiruna: 31.5. - 14.7.<br />

Karesuando: 26.5. - 18.7.<br />

2. Einreisebestimmungen<br />

2.1 Personen<br />

Bundesbürger benötigen für die Einreise nach <strong>Schweden</strong> einen gültigen Reisepass oder<br />

Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder<br />

einen eigenen Kinderausweis mitführen.<br />

2.2 Bootspapiere<br />

Für das Boot wird der Internationale Bootsschein (IBS) vom <strong>ADAC</strong> als Registrier- und<br />

Eigentumsnachweis anerkannt.<br />

2.3 Gastlandflagge<br />

Bei Auslandstörns gehört es zum guten Ton, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zu<br />

führen. Sie wird vor der Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes oder beim Grenzübertritt unter der<br />

Steuerbordsaling gesetzt.<br />

2.4 Anmeldung beim Hafenamt<br />

Jedes in schwedische Hoheitsgewässer einlaufende Boot hat auf direktem Weg einen Zollhafen<br />

(Hafen mit Zollamt) anzulaufen. Boote mit Ziel Göta-Kanal oder Götaälv müssen die zollamtliche<br />

Meldung vor Einfahrt in das Binnengewässer abgeben. Eine besondere Einfuhrgenehmigung ist für<br />

an Bord befindliche Hunde und Katzen erforderlich. Formulare können bei der Schwedischen<br />

Botschaft in Deutschland angefordert werden.<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 1


Zollhäfen: Die Hafenzollämter sind montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Wer<br />

außerhalb dieser Abfertigungszeiten ankommt, muss sich telefonisch bei der nächsten<br />

Zollfunkzentrale melden. Die Passkontrollorte sind mit einem "P" gekennzeichnet. Hier dürfen<br />

Ausländer ein- und ausreisen. Die Grenzübergangsstellen sind mit einem "G" gekennzeichnet. Hier<br />

dürfen Ausländer im Grenzverkehr mit <strong>Dänemark</strong>, <strong>Finnland</strong>, Island und Norwegen ein- und<br />

ausreisen.<br />

Ostseeküste Nord:<br />

Haparanda G - Luea P - Pitea G - Skelleftea G - Umea P - Örnsköldsvik P - Sundsvall P - Hudiksvall<br />

G - Söderhamn - Gävle P<br />

Stockholmer Schären:<br />

Kapellskär G - Stockholm P - Södertälje P - Nynäshamn P<br />

Ostseeküste Süd:<br />

Oxelösund P - Norrköping P - Västervik G - Oskarshamn G - Kalmar P<br />

Gotland:<br />

Slite P - Visby P<br />

Südküste:<br />

Karlskrona (mit Dragsö) P - Ronneby P - Karlshamn P - Sölvesborg G - Ahus G - Simrishamn P -<br />

Ystad P - Trelleborg P - Malmö (mit Limhamn) P - Landskrona P - Höganäs G -<br />

Westküste:<br />

Halmstad P - Falkenberg G - Varberg G - Göteborg P - Skärhamn G - Stenungssund P - Lysekil P -<br />

Uddevalla P - Kungshamn (mit Smögen) G - Strömstad P<br />

Die folgenden Zollfunkzentralen sind auch über UKW-Kanal 16 zu erreichen.<br />

Ostseeküste Nord:<br />

Ostseeküste Süd:<br />

Haparanda Tel. 0046 (0) 922-12949 Stockholm Tel. 0046 (0) 8-789 76 39, 789 76 40<br />

Südküste:<br />

Malmö Tel. 0046 (0) 40-24 66 14, 24 66 15; Helsingborg Tel. 0046 (0) 42-17 08 02<br />

Westküste:<br />

Göteborg Tel. 0046 (0) 31-63 71 50<br />

2.5 EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen)<br />

Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb<br />

genommen werden, müssen den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften<br />

genügen. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete<br />

Konformitätserklärung. Diese Regelung gilt für Neu- und Gebrauchtboote.<br />

2.6 Signalpistolen<br />

Für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die<br />

Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder Polizei je nach<br />

Bundesland) beantragt werden. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe<br />

aufzubewahren. Die Mitnahme von Tränengas -Sprays, Schreckschuss- und Gaspistolen,<br />

Springmessern und ähnlichem ist verboten und wird mit hohen Strafen, bis hin zur Gefängnisstrafe<br />

belegt.<br />

2.7 Rückware<br />

Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in<br />

Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht<br />

mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU<br />

Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.<br />

2.8 Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU<br />

Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Für<br />

den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das<br />

"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt, wo<br />

der Kauf stattfindet.<br />

Neufahrzeuge<br />

Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer:<br />

motorgetriebene Landfahrzeuge über 48 ccm Hubraum oder 7,2 Kilowatt,<br />

Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge,<br />

Luftfahrzeuge.<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 2


Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs<br />

noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 Betriebsstunden<br />

auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wenn<br />

es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde.<br />

Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dort<br />

zu zahlen, wo das Fahrzeug neu - nach vorstehender Definition - in Betrieb genommen wird.<br />

Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines<br />

niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als<br />

7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in den<br />

Niederlanden 19% Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das<br />

"Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware<br />

nach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien<br />

fällig.<br />

Gebrauchtboote<br />

Für gebrauchte Boote - nach oben geschriebener Definition - gilt die steuerliche Sonderbehandlung<br />

nicht! Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an<br />

diesen die landesübliche Mehrwertsteuer. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen<br />

Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibt<br />

mehrwertsteuerfrei.<br />

Nachversteuerung<br />

Ein ganz anderes Thema ist die sog. Nachversteuerung:<br />

Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für <strong>Schweden</strong>, <strong>Finnland</strong> und Österreich: vor<br />

dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland,<br />

Litauen und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, wird<br />

auf die Nachversteuerung verzichtet.<br />

Für Wasserfahrzeuge, die nach dem 01.01.1985 bzw. 01.01.87 bzw. 01.01.1996 in einem EU-<br />

Land gekauft und in einem anderen stationiert wurden, muss die Mehrwertsteuer nachweislich<br />

im Kaufland bezahlt worden sein oder nachentrichtet werden. Die Nachversteuerung findet zu<br />

den Bedingungen des EU-Landes statt, in dem sich das Boot gerade befindet, d.h. es wird der<br />

dort geltende Mehrwertsteuersatz verlangt.<br />

Die Steuer wird vom Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung berechnet.<br />

Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet<br />

wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den<br />

entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen.<br />

Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nach zu entrichtende Betrag "geringfügig" ist,<br />

wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nach zu entrichten wären.<br />

Mehrwertsteuer<br />

Belgien 21 % Malta 18 %<br />

Bulgarien 20 % Niederlande 19 %<br />

<strong>Dänemark</strong> 25 % Österreich 20 %<br />

Deutschland 19 % Polen 22 %<br />

Estland 18 % Portugal 19 %<br />

<strong>Finnland</strong> 22 % Rumänien 19 %<br />

Frankreich 19,6 % <strong>Schweden</strong> 25 %<br />

Griechenland 19 % Slowakei 19 %<br />

Großbritannien 17,5 % Slowenien 20 %<br />

Irland 21 % Spanien 16 %<br />

Italien 20 % Tschechien 22 %<br />

Lettland 18 % Ungarn 20 %<br />

Litauen 18 % Zypern 15 %<br />

Luxemburg 15 %<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 3


2.9 Transporte mit Übermaßen<br />

Gespanne dürfen in <strong>Schweden</strong> folgende Maße haben:<br />

Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge<br />

Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge.<br />

Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die<br />

Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:<br />

Vägverket<br />

Röda Vägen 1<br />

S-781 87 Borlänge<br />

Telefon (0046-243) 7 50 00<br />

Telefax (0046-243) 8 46 40<br />

vagverket@vv.se<br />

www.vv.se<br />

3. Verkehrsvorschriften<br />

3.1 Allgemein<br />

Seezeichen: Auf schwedischen Binnen- und Küstengewässern gilt das internationale<br />

Betonnungssystem "A". Alle nicht befeuerten Seezeichen haben mindestens 15 cm breite<br />

Reflexbänder als Erkennungszeichen bei Dunkelheit. Diese können wie folgt markiert sein:<br />

Lateralzeichen:<br />

Stb.- Seite: grünes Reflexband im oberen Teil<br />

Bd. - Seite: rotes Reflexband im oberen Teil<br />

Kardinalzeichen:<br />

N- und E-Quadrant: gelbes Reflexband im oberen Teil des gelben Feldes.<br />

S-Quadrant: zwei gelbe Reflexbänder, jeweils eines im gelben Feld.<br />

W-Quadrant: zwei gelbe Reflexbänder, jeweils eines im gelben Feld.<br />

Einzelgefahrzeichen: grünes Band im oberen schwarzen Feld und ein rotes Band im<br />

oberen roten Feld.<br />

Mittelfahrwasser: rote Bänder im roten Feld und weiße Bänder im weißen Feld.<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen: Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort entweder auf einem<br />

gelben Schild - z.B. "Höchstens 5 Knoten" (= högst 5 knop) oder auf einem weiß-roten Schild mit<br />

z.B. der Ziffer "5" angegeben.<br />

Militärische Schutzgebiete: Ausländern ist es gestattet, sich in Friedenszeiten in militärischen<br />

Schutzgebieten aufzuhalten. Innerhalb der militärischen Schutzgebiete können begrenzte Gebiete<br />

oder Anlagen gesperrt sein und dürfen nicht betreten werden!<br />

Schießgebiete: Während der Schießzeiten dürfen Schießgebiete nicht durchfahren werden. Die<br />

Schießzeiten werden im schwedischen Rundfunk und in den umliegenden Häfen bekannt gegeben.<br />

In den Schießgebieten werden zur Entfernungsmessung teilweise Laser benutzt. Es wird aus<br />

diesem Grund zur Vermeidung von Augenschäden darum gebeten, die Benutzung des Fernglases<br />

zu vermeiden.<br />

Naturschutz: Zu bestimmten Zeiten - meist im Frühjahr und im Frühsommer - ist es verboten,<br />

Vogel- und Robbenschutzgebiete zu betreten. Diese Gebiete sind durch Schilder an Land<br />

gekennzeichnet. In den See und- Sportbootkarten sind die Gebiete mit den Verbotszeiten<br />

eingetragen.<br />

Gewässerschutz: Es ist verboten, Abfälle oder Müll über Bord zu werfen. Schädliche Flüssigkeiten<br />

wie Öle, Benzin oder ähnliches dürfen nicht ins Wasser geleitet werden. Die Bordtoilette darf in den<br />

Häfen nur benutzt werden, wenn ein Fäkalientank vorhanden ist. In den Gasthäfen können Müll<br />

oder andere Fäkalien an Land gegeben werden. In den schwedischen Schären sind auf vielen<br />

Inseln so genannte "Sopmajor" eingerichtet, wo man Müll und Fäkalien abgeben kann.<br />

Allemansrätten (Jedermannsrecht): Das Allemansrätten ist gesetzlich geregelt. Dieses Recht<br />

erlaubt es z. B. zu Fuß über fremde Felder, Wiesen oder unbebaute Grundstücke zu gehen und<br />

über Zäune zu klettern, wenn man dabei keinen Schaden anrichtet. Darüber hinaus darf man<br />

fremde Gewässer befahren, ankern oder an unbebautem Land festmachen.<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 4


Es ist jedoch nicht erlaubt, die Badebrücken von fremden Grundstücken zu benutzen oder über<br />

bebaute Grundstücke zu gehen. Außerdem ist es verboten, Pflanzen, die unter Naturschutz stehen,<br />

zu pflücken oder Äste von Bäumen abzubrechen.<br />

Liegeplätze in den Gasthäfen: Entlang der schwedischen Küste und an den Binnengewässern<br />

gibt es verschiedene Gasthäfen. Sie sind mit einem runden dunkelblauen Schild gekennzeichnet -<br />

auf schwedischen Seekarten ein roter Draggen (kleiner vierarmiger Bootsanker) auf grünem Grund.<br />

In den Yachthäfen werden Liegeplatzgebühren verlangt. Im Bereich der Stockholmer Schären wird<br />

für stundenweises Anlegen Liegegeld verlangt.<br />

Der Schwedische Fremdenverkehrsverein hat eine Übersicht dieser Gasthäfen herausgegeben. Sie<br />

ist in schwedischer Sprache geschrieben enthält aber Erläuterungen auch in englischer, deutscher<br />

und finnischer Sprache. Erhältlich ist das Verzeichnis der Gasthäfen beim :<br />

STF-Svenska Turistföreningen<br />

Box 25<br />

S – 10120 Stockholm<br />

info@stfturist.se<br />

Telefon 0046 - 8 - 463 21 00, Telefax 0046 - 8 - 678 19 38<br />

Ankerplätze in den Schären: In den Schären befinden sich für die Touristen viele Naturhäfen und<br />

geschützte Ankerplätze. Die Ankerplätze von ”Svenska Kryssaklubben“ (SXK) sind mit blauen und<br />

roten Mooringtonnen gekennzeichnet und dürfen nur von Clubmitgliedern benutzt werden.<br />

Servicestationen: Verzeichnisse von Werften und Motorservicestationen mit Kran- und Slipanlagen<br />

gibt es bei den örtlichen Fremdenverkehrsbüros. Reparaturwerkstätten für gängige Motormarken<br />

gibt es fast in allen größeren am Wasser gelegenen Orten.<br />

Treibstoffversorgung: Das Tankstellennetz für Wasserfahrzeuge ist in <strong>Schweden</strong> gut ausgebaut.<br />

In fast allen größeren Orten gibt es Bunkermöglichkeiten.<br />

3.2 Kanäle<br />

<strong>Schweden</strong> hat ein dicht ausgebautes Kanalsystem, das sich gut für Urlaubsfahrten eignet. Es ist<br />

längst nicht so befahren wie die Kanäle anderer Länder und führt außerdem durch eine überaus<br />

reizvolle Landschaft.<br />

Die bekanntesten Kanäle<br />

Akers Kanal: Führt von Åkersberga bei Stockholm aus in nordwestliche Richtung. Länge 10 km, 1<br />

Schleuse, Niveauunterschied 1,8 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 25 m, Breite 4,4 m, Masthöhe 2,2 m, Tiefgang 1,8 m Saison: Mai –<br />

Oktober.<br />

Berglagskanal: Der einzige schwedische Kanal, der von einem größeren Gewässer aus nicht<br />

erreichbar ist. Er führt von Karlskoga nach Filipstad.<br />

Länge 64 km, 6 Schleusen, 10 Brücken, Niveauunterschied 16 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 20,7 m, Breite 3,6 m, Masthöhe 2,1 m, Tiefgang 1,2 m.<br />

Saison: 1. Juni – 31.August.<br />

Dalsland-Kanal: Führt von Köpmannebro am Vänern bis zu den Seen Stora Lee-Östen und dem<br />

Snäcke-Kanal.<br />

Länge 254 km, 31 Schleusen, Niveauunterschied 66 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 22,75 m, Breite 4,05 m, Masthöhe 15 m bis zum See Laxsjön,<br />

nördlich davon 12 m, Tiefgang 1,8 m.<br />

Saison:1. Juni – 30. August.<br />

Göta-Kanal: Der Kanal verbindet zusammen mit Trollhätte- und Södertälje-Kanal auf dem<br />

Wasserweg Stockholm und Göteborg.<br />

Länge 190 km, 58 Schleusen, 47 Brücken, Niveauunterschied 91,8 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 30 m, Breite 7 m, Masthöhe 22 m, Tiefgang 2,8 m.<br />

Saison: 2. Mai – 28. September<br />

Preise, Gastliegeplätze und weitere Informationen unter www.gotakanal.se<br />

Hjälmare-Kanal: Verbindet den Mälarsee und den Hjälmarsee.<br />

Länge 13,7 km, 9 Schleusen, Niveauunterschied 22 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 30 m, Breite 7 m, Masthöhe unbegrenzt, Tiefgang 1,9 m. Saison:<br />

13. Juni – 17. August<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 5


Kinda-Kanal: Hat <strong>Schweden</strong>s tiefste Schleusen und verbindet die Seen Roxen und Åsunden in der<br />

Landschaft Östergötland.<br />

Länge: 80 km (davon ca. 6 km ausgebauter Kanal) 15 Schleusen, Niveauunterschied 50 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 24,5 m, Breite 4,5 m, Masthöhe 3,09 m, Tiefgang 1,5 m.<br />

Saison: 4. Juni – 7. August.<br />

Strömsholms-Kanal: Verbindet den Mälarsee mit dem Smedjebacken in Dalarna<br />

Länge 110 km, 26 Schleusen, 5 Brücken, Niveauunterschied 100 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 18 m, Breite 5 m, Masthöhe 2,5 m, Tiefgang 1,35 m.<br />

Saison: 19. Juni – 14. August.<br />

Säffle-Kanal: Führt über vom Vänern über Säffle-Kanal und Byälven in den Glafsfjorden.<br />

Länge 75 km, 1 Schleuse, 1 Brücke, Niveauunterschied 1 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 42 m, Breite 7,5 m, Masthöhe 16 m, Tiefgang 3 m.<br />

Saison: 1. Juni – 31. August.<br />

Södertälje-Kanal: Kürzeste Verbindung zwischen dem Göta Kanal und Stockholm unter<br />

Vermeidung der Stockholmer Schären.<br />

Länge 38.9 km, 1 Schleuse, 5 Brücken, Niveauunterschied 0,8 m.<br />

Maximalmaße für Boote: Länge 124 m, Breite 18 m, Masthöhe 40,5 m, Tiefgang 6,8 m.<br />

Saison: ganzjährig.<br />

Trollhätte-Kanal: Verbindet Göteborg mit dem Vänersee und der schwedischen Westküste.<br />

Länge 84 km, 6 Schleusen, Niveauunterschied, 44 m. Maximalmaße für Boote: Länge 88 m, Breite<br />

13,2 m, Masthöhe 27 m, Tiefgang 5,4 m. Saison: ganzjährig.<br />

4. Führerscheinvorschriften<br />

Ein Sportbootführerschein See oder Binnen ist zum Befahren schwedischer Gewässer nicht<br />

vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.<br />

5. Sicherheitsausrüstung<br />

Bei Befahren der schwedischen Küsten- und Binnengewässer ist folgende Sicherheitsausrüstung<br />

an Bord eines Bootes mitzuführen:<br />

Schwimmwesten für jede Person an Bord<br />

Entleerungsvorrichtung<br />

Anker oder Ruder bzw. Paddel<br />

Feuerlöscher<br />

Die empfohlene Ausrüstung für Handfeuerlöscher an Bord<br />

von Außen- und Innenbordmotoren bis 20 kW<br />

von Außen- und Innenbordmotoren über 20 kW<br />

zusätzlich für Fahrzeuge mit Wohn- und Kocheinrichtungen<br />

6. Ausrüstungsvorschriften<br />

= 2 kg<br />

= 6 kg<br />

= 4 kg<br />

6.1 Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder<br />

Seit 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und<br />

Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor.<br />

Die neuen Grenzwerte gelten für das Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnehmen von allen neu<br />

gekauften Fahrzeugen mit:<br />

Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006<br />

Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2007<br />

Wichtig: Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein<br />

generelles Fahrverbot. Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, konnten noch bis<br />

zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und dürfen auch nach dem<br />

31.12.2006 weiterhin benutzt werden.<br />

Ab dem 1.1.2007 müssen dann alle Neufahrzeuge, die in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb<br />

genommen werden, die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 6


6.2 Ostsee / Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks seit 2005<br />

Alle Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 10,50 Meter lang oder weniger als<br />

2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der<br />

Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen.<br />

Boote, bei denen die Nachrüstung mit geschlossenen Fäkalientanks technisch schwierig oder die<br />

Kosten der Einrichtung im Verhältnis zum Wert des Bootes hoch ist, sind ebenfalls von der<br />

Nachrüstungspflicht befreit.<br />

Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und Toiletten an Bord haben, müssen seit dem 1.<br />

Januar 2005 mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgestattet sein.<br />

7. Versicherung<br />

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in <strong>Schweden</strong> gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ist der<br />

Abschluss einer Versicherung zu empfehlen.<br />

Die <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung bietet Bootseignern und Skippern einen umfassenden<br />

und preiswerten Schutz an:<br />

<strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht<br />

Jeder Wassersportler haftet für Schäden, die er einem Dritten im Zusammenhang mit dem Besitz<br />

oder Gebrauch eines Bootes zufügt. Eine <strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht schützt Sie weltweit.<br />

<strong>ADAC</strong>-WassersportKasko<br />

Der Versicherer trägt die Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der<br />

Versicherung ausgesetzt sind.<br />

Rabatt: Beim Abschluss der <strong>ADAC</strong>-WassersportKasko erhalten Inhaber des Internationalen<br />

Bootsscheins/IBS vom <strong>ADAC</strong> 10 % und <strong>ADAC</strong>-Mitglieder 5 % Rabatt.<br />

<strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht<br />

Skipper, Crewmitglieder und jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord<br />

eines Wassersportfahrzeuges aufhält, kann sich durch die <strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht absichern.<br />

Informationen zur <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung unter:<br />

www.adac.de/versicherung<br />

per Telefon: 0 180 5 10 11 12 14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com<br />

oder bei jeder <strong>ADAC</strong>-Geschäftsstelle.<br />

8. Funkgeräte<br />

Seefunkstellen, für die von der ”Bundesnetzagentur“ in Hamburg eine Genehmigungsurkunde<br />

ausgestellt wurde, können am öffentlichen Funkverkehr, UKW oder Grenzwelle teilnehmen.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber ein "UKW-Sprechfunkzeugnis" oder ein "Allgemeines<br />

Sprechfunkzeugnis" besitzt.<br />

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen möchten wir darauf hinweisen, dass ein Mobiltelefon an Bord<br />

kein Ersatz für ein UKW-Seefunkgerät sein kann, da Küstenfunkstellen nur auf den internationalen<br />

Seefunkfrequenzen hörbereit sind. Im Notfall ist es außerdem unmöglich, die Besatzung anderer<br />

Boote um Hilfe zu bitten.<br />

9. Seenotfall<br />

Die internationalen Regeln gelten für alle Boote auch auf schwedischen Gewässern. Entlang der<br />

schwedischen Küste gibt es eine große Anzahl von Rettungsstellen, die auch in den deutschen<br />

Seekarten vermerkt sind.<br />

Im Seenotfall können die schwedischen Seeüberwachungszentralen (Sjöbevakningscentralen,<br />

Sjobev C), die auf UKW-Kanal 16 und 70 ununterbrochen hörbereit sind, gerufen werden.<br />

An Land sind die Seenotrettungszentralen über Telefon 112 erreichbar.<br />

10. Wetterberichte<br />

Wetterbericht auf Ersuchen.<br />

Die Küstenfunkstationen geben auf Anfrage einen Wetterbericht. Vorhersagen der Wetter- und<br />

Seeverhältnisse (Wasserstände, Strom, Seegang) sind sowohl für den örtlich begrenzten Bereich,<br />

als auch für die gesamte Ostsee, für Belte und Sund sowie für Kattegat, Skagerrak und Nordsee<br />

wie folgt (gegen Gebühr) erhältlich:<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 7


Marine Forecasting Services, Norrköping, Telefon: +46 (0) 11-4 95 84 00, - 4 95 85 35/33/32,<br />

Telefax: +46 (0) 11-4 95 84 03, Telex: +54 64 400 SMHI S.<br />

Folgende Stationen senden in englischer und schwedischer Sprache<br />

Abgesetzte Stationen UKW Kanal Abgesetzte Stationen UKW Kanal<br />

Ostseeküste<br />

Westküste und<br />

Binnengewässer<br />

Borgholm 16, 26 Barsebäck 16, 27<br />

Farö 16, 28 Bokenäs 16, 27<br />

Gävle 16, 23 Falkenberg 16, 62<br />

Gotska Sandön 16, 65 Göteborg 16, 24<br />

Härnösand 16, 23 Gränna 16, 23<br />

Hjälmaren 16, 81 Grebbestad 16, 78<br />

Hoburgen 16, 24 Halmstad 16, 65<br />

Hudiksvall 16, 25 Höganäs 16, 24<br />

Karlskrona 16, 25 Hunnebostrand 16, 84<br />

Kivik 16, 82 Karlsborg 16, 26<br />

Kramfors 84 Kinnekulle 16, 01<br />

Lulea 16, 25 Kristinehamn 16, 28<br />

Mjällom 16, 64 Ljungskile 16, 65<br />

Nacka 03, 16, 23, 26 Onsala 16, 82<br />

Norrköping 16, 64 Orust 16, 23<br />

Ölands Södra Udde 16, 27 Strömstad 16, 22<br />

Öregrund 16, 24 Tjörn 16, 81<br />

Örnsköldsvik 16, 28 Torslanda 16, 26<br />

Seskarö 16, 24 Trollhättan 16, 25<br />

Skellefteå 16, 23 Varberg 16, 22<br />

Södertälje 16, 66<br />

Trelleborg 16, 21<br />

Svenska Högarna 16, 84<br />

Torö 16,24<br />

Sundsvall 16, 24<br />

Umeå 16, 26<br />

Väddö 16, 78<br />

Västerås 16, 25<br />

Västervik 16, 23<br />

Visby 16, 25<br />

11. Sonstige Sportarten<br />

Wassermotorräder<br />

Wassermotorräder dürfen nur dort eingesetzt werden, wo es die jeweilige Provinzialregierung<br />

erlaubt.<br />

Wasserski<br />

Beim Wasserskifahren müssen sich immer zwei Personen an Bord des Bootes befinden.<br />

Surfen<br />

Windsurfer dürfen sich nur in Landnähe und nicht in den Schifffahrtswegen aufhalten.<br />

Nichtschwimmer müssen bei Benutzung von Gummibooten, Luftmatratzen und Surfbrettern immer<br />

eine Schwimmweste tragen.<br />

Angeln<br />

Zum Angeln in <strong>Schweden</strong> ist eine Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung oder der Polizei<br />

erforderlich. Danach muss bei den örtlichen Touristikbüros ein Erlaubnisschein (Angelkarte) gekauft<br />

werden. Sie kostet ab 6 Euro pro Tag, für Angelgewässer mit Edelfischen kann sie 25 Euro am Tag<br />

kosten. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Einschränkungen, Mindestmaße und Schutzzonen.<br />

Anlegeverbot ist durch das Schild "Ankring förbjuden" gekennzeichnet. Angeln in privaten<br />

Gewässern ist nicht gestattet.<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 8


Weitere Auskünfte erteilen Sveriges Fritidsfiskares Riksförbund (Reichsverband Schwedischer<br />

Freizeitangler), Box 14114, S-104 41 Stockholm, Telefon 08-67 70 40 und die<br />

Fremdenverkehrsämter.<br />

Fischen mit Harpune oder Schusswaffe ist nicht erlaubt.<br />

Tauchen<br />

Zur Warnung des Seeverkehrs muss beim Sporttauchen die internationale Signalflagge "A" gehisst<br />

werden. Schiffswracks dürfen nicht geborgen werden. Wracks, die über 100 Jahre alt sind, stehen<br />

unter Denkmalschutz.<br />

Die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt unterzeichnete im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag mit dem<br />

Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).<br />

Der VDST betreut 125 Tauchschulen und 950 Vereine in Deutschland. Darüber hinaus bietet er<br />

seinen Mitgliedern umfangreiche Versicherungsleistungen und eine 24-Stunden Taucherhotline für<br />

Tauchunfälle im In- und Ausland. Taucherhotline: 0049-180-33 22 105<br />

<strong>ADAC</strong>-Mitglieder, die auch Mitglied beim VDST werden möchten, bekommen die einmalige<br />

Aufnahmegebühr (26.- Euro) erlassen.<br />

Verband Deutscher Sporttaucher e. V.<br />

Tannenstr. 25<br />

64546 Mörfelden-Walldorf<br />

Telefon 06105-96 13 02<br />

Fax 06105-96 13 45<br />

E-Mail: vdst.ev@vdst.de<br />

Internet: www.vdst.de<br />

12. Charter<br />

Wer kein eigenes Boot besitzt oder nicht mit dem eigenen Boot anreisen möchte, hat in <strong>Schweden</strong><br />

eine Reihe von Möglichkeiten, ein Boot zu mieten. Es werden jedoch fundierte Kenntnisse in<br />

Navigation sowie Erfahrung im Umgang mit Booten vorausgesetzt.<br />

Verzeichnis von Charterfirmen<br />

Die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt hat Anschriften und Angebote von Charterfirmen in Europa und Übersee<br />

nach Ländern zusammengestellt und gibt sie als Merkblätter ohne Werturteil heraus. Angegeben<br />

sind die Anschrift, Reviere, Bootsklasse und Preise mit Hinweis auf günstige Konditionen für <strong>ADAC</strong>-<br />

Mitglieder. Allgemeine Tipps zum Chartern ergänzen den Service für Charterkunden.<br />

13. Wichtige Anschriften<br />

<strong>ADAC</strong>-Partnerclub<br />

Motormännens Riksförbund (M)<br />

Sveavägen 159<br />

P.O.Box 231 42<br />

S-104 35 Stockholm<br />

Telefon (08) 690 38 00 oder<br />

Telefon 020 21 11 11 (nur innerhalb <strong>Schweden</strong>s, gebührenfrei)<br />

<strong>Schweden</strong>-Werbung für Reisen und Touristik GmbH<br />

Telefon (069) 22 22 34 96<br />

Telefax (0046 620) 1 50 11<br />

germany@visitsweden.com<br />

www.visitsweden.com<br />

Schwedisches Seeschifffahrtsamt<br />

S-601 78 Norrköing<br />

Telefon (+46) 11-19 10 00<br />

Telefax (+46) 11-19 14 00<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 9


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br />

Tyske Ambassaden<br />

Skarpögatan 9<br />

S-115 27 Stockholm<br />

Telefon (08) 6 70 15 00<br />

Telefax (08) 6 70 15 72<br />

info@german-embassy.se<br />

14. Seekarten und nautische Literatur<br />

Seekarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich.<br />

Hafenhandbuch Ostsee Band I und II, DSV-Verlag<br />

Jachtfunkdienst Nord- und Ostsee, DHI<br />

Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 1 - Svinesund - Kullen, Edition Maritim<br />

Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 2 - Kullen-Krakelund - Öland - Gotland, Edition Maritim<br />

Küstenhandbuch <strong>Schweden</strong> 3 - Krakelund - Eggegrund, Edition Maritim<br />

Rund <strong>Schweden</strong> 1 - Westküste und Vänersee von G.u.H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />

Rund <strong>Schweden</strong> 2 - Südküste, Ostküste, Götakanal von G.u.H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />

Naturhäfen in <strong>Schweden</strong> - Die Westküste-Kullen bis Svinesund 100 Buchten und<br />

Felseneinschnitte von G. u. H. Claußen, Verlag Delius Klasing<br />

<strong>Schweden</strong> Seite 10

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