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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Ableitung <strong>der</strong> Struktur von Privat- und Gerichtsgutachten<br />

Beibehaltung / Übernahme von Teilstrukturen <strong>der</strong><br />

Privatgutachten in Gerichtsgutachten<br />

Als wesentliche Anfor<strong>der</strong>ung an Gerichtsgutachten sollte gelten, dass dort,<br />

ebenso wie in Privatgutachten, <strong>der</strong> „vollständige“ Verkehrswert“ im<br />

Sinn<br />

des § 194 BauGB abgeleitet wird, dass also<br />

•alle Rechte und Belastungen<br />

•einzeln und vollständig in das Gerichtsgutachten einbezogen werden,<br />

•um den „Verkehrswert, belastet“ zu ermitteln.<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 75

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