Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Struktureinflüsse aufgrund von Rechten und Belastungen<br />
Die Praxis <strong>der</strong> „unvollständigen Beauftragung“ des Sachverständigen<br />
berücksichtigt folgende Umstände nicht:<br />
• Dem Bietinteressenten wird <strong>der</strong> „Marktwert“ des Grundstücks<br />
(Verkehrswert i.S. des § 194 BauGB) nicht verdeutlicht.<br />
Er kann somit in seine Kalkulation nicht einbeziehen, welchen Betrag er „im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr“ unter Berücksichtigung aller Rechte und Belastungen vergleichsweise zu<br />
entrichten hätte.<br />
• Aus verfahrenstechnischen Gründen <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
kann zudem vorab nicht zweifelsfrei bekannt sein, welche Rechte<br />
bestehen bleiben bzw. erlöschen, so dass im Rahmen des<br />
<strong>Zwangsversteigerung</strong>sverfahrens dann doch noch Werteinflüsse aus<br />
Lasten und Beschränkungen zu berücksichtigen sind, <strong>die</strong> ansonsten<br />
vorab - in Teil-Kenntnis <strong>der</strong> weiteren Verfahrensereignisse - von <strong>der</strong><br />
Beauftragung zur Wertermittlung ggf. ausgeschlossen würden. .<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 59