Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Wirtschaftliche Einheiten<br />
Wenn Grundstücke mehrere wirtschaftliche Einheiten“ bilden, sind im<br />
gerichtlichen Gutachten zusätzlich zum Gesamtverkehrswert<br />
•<strong>die</strong> „Einzelwerte <strong>der</strong> Grundstücke“ auszuweisen (siehe oben) und auch<br />
•<strong>die</strong> Werte <strong>der</strong> Grundstücke <strong>der</strong> „wirtschaftlichen Einheit“<br />
zusammenzufassen.<br />
Bestandsverzeichnis<br />
Flurstücksnummer<br />
Einzel-<br />
Verkehrswert<br />
Gesamt-<br />
Verkehrswert<br />
Wirtschaftliche Einheit A:<br />
lfd. Nr. 1 123 150.000 €<br />
lfd. Nr. 2 124 300.000 € 450.000 €<br />
Wirtschaftliche Einheit B:<br />
Lfd. Nr. 3 125 100.000 € 100.000 €<br />
insgesamt 550.000 €<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
Folie: 52