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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Inhaltliche und strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Kapitel „Beson<strong>der</strong>heiten“ des Bewertungsfalls<br />

Aus <strong>der</strong> praktischen gerichtlichen Tätigkeit entstand <strong>die</strong> von Rechtspflegern<br />

vorgetragene formale Anfor<strong>der</strong>ung, dass an exponierter Stelle eines<br />

Gutachtens (sowie auch im „Annex“, s.o.) solche „Beson<strong>der</strong>heiten“ aufgeführt<br />

werden sollten, <strong>die</strong> etwa<br />

a) <strong>der</strong> Sachverständige zu einem „ungewöhnlichen“ Ablauf des<br />

Ortstermins darlegen muss,<br />

b) von hoher Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundstücks-/Gebäudeeigenschaften sind<br />

und / o<strong>der</strong><br />

c) beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung im Verlauf <strong>der</strong> Wertermittlung erfor<strong>der</strong>n,<br />

also insbeson<strong>der</strong>e solche, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Rechtspfleger im Versteigerungstermin<br />

bekannt zu geben hat .<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 43

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