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Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung

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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />

von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />

Inhaltliche und strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Inhaltliche Beson<strong>der</strong>heiten<br />

Altlasten<br />

Der Sachverständige hat stets Auskünfte zur Altlastensituation<br />

einzuholen und das Gericht auf einen ggf. vorliegenden<br />

Altlastenverdacht hinzuweisen bzw. <strong>die</strong> Hinzuziehung eines<br />

Fachgutachters anzuregen.<br />

„Bestehen ernstzunehmende Anhaltspunkte, dass <strong>der</strong> Boden eines<br />

beschlagnahmten Grundstücks verunreinigt sein könnte, ist das<br />

Vollstreckungsgericht grundsätzlich gehalten, mithilfe eines<br />

Sachverständigen zu ermitteln, ob eine Kontamination vorliegt und wie<br />

schwerwiegend <strong>die</strong>se gegebenenfalls ist. Hierbei muss auch in Kauf<br />

genommen werden, dass möglicherweise erhebliche Kosten anfallen.“<br />

Böttcher, 2005, §§ 20, 21 ZVG, Rn. 38.<br />

Köln, 10.11.2012<br />

© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />

Folie: 31

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