Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
Verkehrswertermittlung für die Zwecke der Zwangsversteigerung
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Einführung in <strong>die</strong> Wertermittlung<br />
von unbebauten und bebauten Grundstücken<br />
Inhaltliche und strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Inhaltliche Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Altlasten<br />
Der Sachverständige hat stets Auskünfte zur Altlastensituation<br />
einzuholen und das Gericht auf einen ggf. vorliegenden<br />
Altlastenverdacht hinzuweisen bzw. <strong>die</strong> Hinzuziehung eines<br />
Fachgutachters anzuregen.<br />
„Bestehen ernstzunehmende Anhaltspunkte, dass <strong>der</strong> Boden eines<br />
beschlagnahmten Grundstücks verunreinigt sein könnte, ist das<br />
Vollstreckungsgericht grundsätzlich gehalten, mithilfe eines<br />
Sachverständigen zu ermitteln, ob eine Kontamination vorliegt und wie<br />
schwerwiegend <strong>die</strong>se gegebenenfalls ist. Hierbei muss auch in Kauf<br />
genommen werden, dass möglicherweise erhebliche Kosten anfallen.“<br />
Böttcher, 2005, §§ 20, 21 ZVG, Rn. 38.<br />
Köln, 10.11.2012<br />
© Dr.-Ing. H.-G. Tillmann: <strong>Verkehrswertermittlung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zwecke</strong> <strong>der</strong> <strong>Zwangsversteigerung</strong><br />
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